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   OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14   

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https://dejure.org/2014,44062
OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14 (https://dejure.org/2014,44062)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.06.2014 - 3 LB 4/14 (https://dejure.org/2014,44062)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 3 LB 4/14 (https://dejure.org/2014,44062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • rechtsportal.de

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14
    "Das verfassungsrechtliche Gebot des Vertrauensschutzes folgt aus dem Rechtsstaats- und dem darin enthaltenen Rechtssicherheitsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das dem Bürger eine gewisse Vorhersehbarkeit staatlicher Eingriffe und damit die Möglichkeit verbürgt, sich darauf einzurichten (vgl. z.B. BVerfGE 50, 244 [250]).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14
    Eine ungünstige Änderung des Bescheids, die sich - wie hier die nachträgliche Versagung zuvor vorbehaltlos bewilligter und geleisteter Förderung - Wirkung auch für eine zurückliegende Zeitspanne beimisst, ist daher verfassungsrechtlich nur unter besonderen Umständen zulässig; diese müssen so geartet sein, dass sie das Gewicht des Vertrauensschutzinteresses gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung geringer erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 59, 128 [152, 166]).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14
    Der Begriff des Vertretenmüssens enthält bei derartigen Regelungen das subjektive Moment der Vorwerfbarkeit (so BVerwG, Urt. v. 21.06.1979, - 5 C 15/78 -, BVerwGE 58, 132).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 102.80

    Keine Ausbildungsförderung bei rückwirkender Beurlaubung für ein ganzes Semester

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14
    Auch eine rückwirkend ausgesprochene Beurlaubung - sei sie auch durch Krankheit veranlasst - hat förderrechtlich die Folge, dass dem Studenten Ausbildungsförderung für das Urlaubssemester nicht zusteht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14
    Auch wenn § 53 BAföG bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen die Änderung des Bewilligungsbescheides strikt vorschreibt, ohne dem Gedanken des Vertrauensschutzes ausdrücklich Rechnung zu tragen, bedeutet das nicht, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 53 BAföG auch das Mindestmaß des Vertrauensschutzes hätte verweigern wollen, das je nach den Umständen einer nachträglichen, dem Auszubildenden ungünstigen Änderung eines Bewilligungsbescheids verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992 - 11 C 6/92 -, BVerwGE 91, 306 mwN).
  • VGH Bayern, 28.04.2021 - 12 C 20.2427

    Erfolgloser PKH-Antrag für Klage gegen BAföG-Rückforderungsbescheid nach

    2.2 Eine derartige, höchstrichterlich noch nicht entschiedene Rechtsfrage, liegt dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde und spiegelt sich in dem von der Klägerin zur Begründung ihrer Klage herangezogenen Urteil des OVG Schleswig (U.v. 5.6.2014 - 3 LB 4/14 - BeckRS 2015, 41092) und des daraufhin ergangenen Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.6.2015 - 5 C 15.14 - BVerwGE 152, 264 = BeckRS 2015, 49897) wider.

    Soweit das Verwaltungsgericht im angefochtenen Prozesskostenhilfebeschluss des Weiteren darauf verweist, das OVG Schleswig habe in dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil vom 5. Juni 2014 (OVG Schleswig, U.v. 5.6.2014 - 3 LB 4/14 - BeckRS 2015, 41092) zwar schutzwürdiges Vertrauen eines Studenten bis zur Beantragung bzw. Bewilligung der Beurlaubung bejaht, da der Kläger im damaligen Verfahren bis zum Antragszeitpunkt studiert habe, nicht damit habe rechnen müssen, aus Krankheitsgründen ein Urlaubssemester beantragen zu müssen und ihm der Verzicht auf eine Beurlaubung, verbunden mit dem Risiko, Prüfungen nicht zu bestehen, in Anbetracht begrenzter Wiederholungsmöglichkeiten nicht zuzumuten gewesen sei, diese Sachverhaltsgestaltung jedoch mit der vorliegenden für nicht vergleichbar erachtet, begegnet dieser Ansatz gravierenden Bedenken.

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