Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2015 - 3 LB 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12462
OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2015 - 3 LB 4/15 (https://dejure.org/2015,12462)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.03.2015 - 3 LB 4/15 (https://dejure.org/2015,12462)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. März 2015 - 3 LB 4/15 (https://dejure.org/2015,12462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 10 StVO, § 37 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 4 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO
    Genehmigung einer Lichtzeichenanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse beim Anspruch auf Genehmigung einer Lichtzeichenanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse beim Anspruch auf Genehmigung einer Lichtzeichenanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ampel an der Werkszufahrt zum Kieswerk - und ihre Genehmigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2015 - 3 LB 4/15
    Als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung konkretisiert und verdrängt § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO in seinem Anwendungsbereich die allgemeine Regelung § 49 Abs. 9 Satz 1 StVO und § 39 Abs. 1 - wonach angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist - (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 -, zitiert nach Juris Rn. 27).

    Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt, ist schon dann zu bejahen, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr besteht, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht; Schadensfälle müssen nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 -, zitiert nach Juris Rn. 27; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 45 Rn. 28a).

  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2015 - 3 LB 4/15
    § 45 Abs. 1 StVO gewährt dem einzelnen einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmen Fällen, wenn die Verletzung seiner öffentlich-rechtlich geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1989 - 7 B 141/85-, zitiert nach Juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht