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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14   

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https://dejure.org/2014,44262
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14 (https://dejure.org/2014,44262)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.11.2014 - 3 M 1/14 (https://dejure.org/2014,44262)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. November 2014 - 3 M 1/14 (https://dejure.org/2014,44262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abweichung von Abstandsflächenerfordernissen bei Windenergieanlagen: Abweichung nach § 67 LBauO M-V ist in Eignungsgebieten jetzt die Regel und nicht die Ausnahme

Besprechungen u.ä.

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen im Außenbereich

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2000 - 3 M 128/99

    Abstandfläche, Windkraft, Schmalseite, Sondergebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14
    Gerade diese Besonderheit der baulichen Anlage Windenergieanlage hat aber zu der Rechtsprechung des Senats geführt, dass Windenergieanlagen Abstandsflächen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und dass bei der Bestimmung des Maßes H der Rotor berücksichtigt wird (OVG Greifswald B.v. 30.05.2000 - 3 M 128/99, NVwZ 2001, 454 unter Bezugnahme auf OVG Münster B.v. 29.08.1997 - 7 A 629/95; Urt.v. 20.06.2006 - 3 L 91/00, NordÖR 2007, 78).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14
    Solches nachträgliches erstmaliges Vorbringen kann bei der Entscheidung über die Beschwerde nicht mehr berücksichtigt werden (OVG Greifswald, B. v. 02.09.2002 - 2 M 39/02, NVwZ-RR 2003, 318; Guckelberger in Sodan/Ziekow VwGO 4. Aufl. 2014 § 146 Rn. 85).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00

    Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14
    Gerade diese Besonderheit der baulichen Anlage Windenergieanlage hat aber zu der Rechtsprechung des Senats geführt, dass Windenergieanlagen Abstandsflächen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und dass bei der Bestimmung des Maßes H der Rotor berücksichtigt wird (OVG Greifswald B.v. 30.05.2000 - 3 M 128/99, NVwZ 2001, 454 unter Bezugnahme auf OVG Münster B.v. 29.08.1997 - 7 A 629/95; Urt.v. 20.06.2006 - 3 L 91/00, NordÖR 2007, 78).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 3 L 143/10

    Baugenehmigung für die Änderung eines in 3 m Entfernung von der Grundstücksgrenze

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 67 Abs. 1 LBauO M-V als eine zwingende tatbestandliche Voraussetzung der Abweichungsentscheidung die grundstücksspezifische Atypik angesehen (OVG Greifswald Urt.v. 04.12.2013 - 3 L 143/10, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14
    Gerade diese Besonderheit der baulichen Anlage Windenergieanlage hat aber zu der Rechtsprechung des Senats geführt, dass Windenergieanlagen Abstandsflächen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und dass bei der Bestimmung des Maßes H der Rotor berücksichtigt wird (OVG Greifswald B.v. 30.05.2000 - 3 M 128/99, NVwZ 2001, 454 unter Bezugnahme auf OVG Münster B.v. 29.08.1997 - 7 A 629/95; Urt.v. 20.06.2006 - 3 L 91/00, NordÖR 2007, 78).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14
    Das Verwaltungsgericht folgt ausdrücklich der Rechtsprechung des VGH München (Urt. v. 28.07.2009 - 22 BV 08.3427, juris).
  • VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei

    Bei Windkraftanlagen sind zudem weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: In dem Abstandsflächenrecht kommt es im Kern nicht auf Grenz-, sondern auf Gebäudeabstände an, mit der Folge, dass sich die Abstandsflächenfrage am Rande des prinzipiell unbebaubaren Außenbereichs und innerhalb dieses Bereichs nur dann in gleicher Weise stellt, wenn dieser Außenbereich ausnahmsweise mit mehreren Gebäuden bebaut ist (Jäde, BauO LSA, § 66, Rn. 25, m.w.N.; vgl. zudem für eine Abweichung im Vorranggebiet: OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015, 22 ZB 15.1095, alle zitiert aus Juris):.

    Wegen der mit der Abweichungsentscheidung verbundenen Beeinträchtigung des Nachbarn ist eine volle Ermessensentscheidung zu treffen, in der alle für die Ermessenausübung maßgeblichen Umstände einzustellen und miteinander abzuwägen sind" (OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    - 3 M 1/14 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den in den jeweiligen Landesbauordnungen enthaltenen Abweichungstatbeständen umstritten, welche Anforderungen an den Tatbestand im Falle der Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts zu stellen sind, insbesondere, ob - nach wie vor - das Vorliegen eines atypischen Falls (so Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 9 CS 16.2278 -, Rn. 14, juris; vgl. auch Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 CS 07.1340 -, Rn. 16, juris) oder sogar grundstücksbezogenen atypischen Falls erforderlich ist (so OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 A 2757/12 -, Rn. 94, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 8. April 2013 - 1 B 303/12 -, Rn. 4, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 29. Mai 2019 - 3 M 229/19 -, Rn. 24, juris; vgl. auch Beschluss vom 12. November 2014 - 3 M 1/14 -, Rn. 17, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, Rn. 3, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 2015 - 8 S 2470/14 -, Rn. 7 f., juris) oder ob eine solche Einschränkung bereits infolge der Novellierung der LBO 2009 - entsprechend der Musterbauordnung (vgl. Möller/Suttkus, LBO 2009, § 71 S. 335) - entfallen ist (so Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Bf 196/08.Z -, Rn. 17, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 12 ME 221/13 -, Rn. 9 ff., juris).
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