Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 12.06.2012

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 07.06.2012 - 3 M 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11755
VG Cottbus, 07.06.2012 - 3 M 12/12 (https://dejure.org/2012,11755)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.06.2012 - 3 M 12/12 (https://dejure.org/2012,11755)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 3 M 12/12 (https://dejure.org/2012,11755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

    Auszug aus VG Cottbus, 07.06.2012 - 3 M 12/12
    Der Vollstreckungsschuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,00 Euro für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung der Vollstreckungsgläubigerin Einsicht in die unter lit. a) bis e) im Tenor des rechtskräftigen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2012 in der Sache OVG 12 S 12.12 genannten Unterlagen - ausgenommen der im Schriftsatz der Vollstreckungsgläubigerin vom 3. Juni 2012 unter lit. B) Nr. 1.13 und Nr. 3.1 bis 3.10 genannten Dokumente - nicht bis zum 12. Juni 2012, 18.00 Uhr, nachkommt.

    Im ersten Absatz der Formel muss es heißen "Der Vollstreckungsschuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,00 Euro für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung der Vollstreckungsgläubigerin Einsicht in die unter lit. a) bis e) im Tenor des rechtskräftigen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2012 in der Sache OVG 12 S 12.12 genannten Unterlagen - ausgenommen der im Schriftsatz der Vollstreckungsgläubigerin vom 3. Juni 2012 unter lit. B) Nr. 1.13 und Nr. 3.1 bis 3.10 genannten Dokumente - nicht bis zum 12. Juni 2012, 18.00 Uhr, nachkommt.".

  • VGH Hessen, 20.09.1988 - 8 TG 2440/88

    Fristbeginn für Vollziehung einstweiliger Anordnung; hier: Sperrzeitverlängerung

    Auszug aus VG Cottbus, 07.06.2012 - 3 M 12/12
    Einer Vollstreckungsklausel bedarf es gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 929 Abs. 1 ZPO für die sofort vollziehbare einstweilige Anordnung nicht, da weder Vollstreckungsgläubigerin noch Vollstreckungsschuldnerin von den im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bezeichneten abweichen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. September 1988 - 8 TG 2440/88 - Rn. 9, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 11 C 06.868
    Auszug aus VG Cottbus, 07.06.2012 - 3 M 12/12
    Dies folgt schon aus dem Umstand, dass sie ihre dahingehende Behauptung nicht unter Beweis gestellt geschweige denn auch nur glaubhaft gemacht hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 11 C 06.868 - Rn. 51, 53, zitiert nach juris, der den Beweis fordert).
  • VG Berlin, 13.03.2017 - 27 M 98.17

    Festsetzung eines Zwangsgeldes aufgrund einer einstweiligen Anordnung;

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob Rechtsgrundlage für die begehrte Vollstreckung § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 888 ZPO (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 - zit. nach juris, Rn. 12 ff. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 9 S 358/14 - zit. nach juris, Rn. 15 und vom 28. Februar 2013 - 10 S 81/13 - zit. nach juris, Rn. 3 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2009 - 7 C 09.763 - zit. nach juris, Rn. 13; OVG Berlin, Beschluss vom 27. April 2001 - 8 L 30/00 - NVwZ 2002, 357) oder § 172 VwGO (VG Köln, Beschluss vom 22. April 2016 - 7 M 36/16 - zit. nach juris; VG Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 3 M 12/12 - zit. nach juris; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 C 08.96 - zit. nach juris, Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - zit. nach juris, Rn. 4) ist, denn die besondere Vollstreckungsvoraussetzung der von Amts wegen zu berücksichtigenden einmonatigen Vollziehungsfrist gemäß § 929 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 12.06.2012 - 3 M 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17689
VG Cottbus, 12.06.2012 - 3 M 12/12 (https://dejure.org/2012,17689)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12.06.2012 - 3 M 12/12 (https://dejure.org/2012,17689)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 3 M 12/12 (https://dejure.org/2012,17689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht