Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32027
OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19 (https://dejure.org/2019,32027)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.08.2019 - 3 M 140/19 (https://dejure.org/2019,32027)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. August 2019 - 3 M 140/19 (https://dejure.org/2019,32027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14 Abs 1 S 3 FeV, § 14 Abs 2 Nr 3 FeV 2010, § 46 Abs 1 S 1 FeV 2010, § 46 Abs 1 S 2 FeV 2010, § 46 Abs 3 FeV 2010
    Entziehung der Fahrerlaubnis nach erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cannabis; Cannabiskonsum, gelegentlicher; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; THC-Konzentration; Trennungsgebot; einmaliger Verstoß

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Cannabis; Erstmaliger Verstoß gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren; Ausgehen von fehlender Fahreignung ohne weitere Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fahrerlaubnisentziehung bei erstmaligem Trennverstoß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19
    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist aufgrund des (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch nicht veröffentlichten) Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019 (3 C 13/17) vorläufig - bis eine nähere Auseinandersatzung mit den Entscheidungsgründen möglich ist - davon auszugehen, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf.(Rn.8).

    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 13.17 - entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt habe, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen dürfe.

    Der Senat wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019 (3 C 13.17) zu entscheiden haben, ob er dessen Auffassung folgt und von seiner bisherigen Auffassung zur fehlenden Fahreignung bei einem erstmaligen Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot abkehrt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligen Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19
    Er ist darin zu sehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (vgl. Beschluss des Senats vom 31.08.2018 - 3 M 290/18 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19
    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 25.04.2017 - 11 BV 17.33 -, juris) sei bis zur Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht in einem möglichen Revisionsverfahren zumindest in Fällen des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin davon auszugehen, dass dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der gelegentlich Cannabis einnehme, bereits bei einem einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehle (Beschluss des Senats vom 31.08.2018, a. a. O.).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19
    Der Senat hat bislang in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.10.2014 - BVerwG 3 C 3.13 -, juris) die Auffassung vertreten, dass auch das erstmalige Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung von Cannabis bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertige.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht