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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18   

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https://dejure.org/2018,17991
OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18 (https://dejure.org/2018,17991)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.04.2018 - 3 M 143/18 (https://dejure.org/2018,17991)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. April 2018 - 3 M 143/18 (https://dejure.org/2018,17991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen einmaligen Konsums harter Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; Möglichkeiten zur Beschleunigung des Ablaufs der Einjahresfrist zur Überprüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; Möglichkeiten zur Beschleunigung des Ablaufs der Einjahresfrist zur Überprüfung der ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrlaubnis wegen Drogenkonsums

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    Die Entziehung, mithin die nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV aufgestellte Regelvermutung der fehlenden Fahreignung ist bereits dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 11 CS 15.802 -, juris Rn 15 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 -, juris Rn. 13).

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist erst nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nach erwiesener oder auch nur einer behaupteten Drogenabstinenz nicht mehr berechtigt, die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne eine weitere Überprüfung einer bestehenden Drogenabhängigkeit allein auf eine in der Vergangenheit - hier am (...) 2017- festgestellte Fahrt unter Einfluss von Drogen zu stützen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014, a. a. O, Rn 15 [m. w. N.]).

  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 11 CS 15.802

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    Die Entziehung, mithin die nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV aufgestellte Regelvermutung der fehlenden Fahreignung ist bereits dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 11 CS 15.802 -, juris Rn 15 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145

    Wer während eines Drogenkontrollprogramms trotz ausdrücklichen Hinweises auf eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    Es bleibt ihm jedoch unbenommen, im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens den Nachweis für seine behauptete Drogenabstinenz durch ein entsprechendes Drogenkontrollprogramm zu erbringen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 11 CS 15.145 -, juris Rn 22).
  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    In aller Regel trägt somit allein die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf den Verlust der Kraftfahreignung gestützten Ordnungsverfügung die Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges (vgl. u. a. OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris Rn. 33; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO37/11 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 11 CS 02.1320 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    In aller Regel trägt somit allein die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf den Verlust der Kraftfahreignung gestützten Ordnungsverfügung die Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges (vgl. u. a. OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris Rn. 33; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO37/11 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 11 CS 02.1320 -, juris).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    Der Einwand des Antragstellers, die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, juris), wonach der Antragsteller gravierende Folgen bis hin zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage im Hinblick auf die Gefahren für die Allgemeinheit hinnehmen müsse, sei auf den vorliegenden Sachverhalt schon deshalb nicht übertragbar, weil der Antragsteller weder zur Gewalt neige, noch eine rechtsfeindliche Einstellung habe, führt zu keiner anderen Betrachtung.
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen komme daher besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstünden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 305/07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums so genannter harter Drogen

    Nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist die Regelvermutung der fehlenden Fahreignung bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden (vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2018 - 3 M 143/18 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 279/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist erst nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nach erwiesener oder auch nur einer behaupteten Drogenabstinenz nicht mehr berechtigt, die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne eine weitere Überprüfung einer bestehenden Drogenabhängigkeit allein auf eine in der Vergangenheit festgestellte Fahrt unter Einfluss von Drogen zu stützen (vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 10. April 2018 - 3 M 143/18 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Vielmehr wird dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, nach einjähriger nachgewiesener Abstinenz die Fahreignung wieder zu erlangen, Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV (vgl. Beschluss des Senates vom 10. April 2018 - 3 M 143/18 - a.a.O.).

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