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   OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99 (https://dejure.org/1999,6847)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.06.1999 - 3 M 18/99 (https://dejure.org/1999,6847)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 3 M 18/99 (https://dejure.org/1999,6847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens; Anforderungen an den Anspruch auf beamtenrechtlichen Konkurrentenschutz; Anforderungen an die Beurteilung bei einer Ernennung, bei einer eingruppierungsrelevanten Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 652
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 3 M 54/98

    Maßgeblichkeit von Beurteilungen eines Dienstherrn für die Beförderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99
    Der in dem Senatsbeschluß vom 02. Dezember 1998 (3 M 54/98) aufgestellte Grundsatz, dienstliche Beurteilungen, die älter als ein Jahr seien, müßten zumindest aktualisiert werden, sei jedenfalls auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Dem stehe auch nicht die Senatsentscheidung vom 02. Dezember 1998 - 3 M 54/98 - entgegen.

    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr vor der Auswahlentscheidung die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen (OVG Schleswig, Beschluß vom 01.02.1995 - 3 M 1/95 - Beschluß vom 28.04.1997 - 3 M 16/97 - Beschluß vom 02.12.1998 - 3 M 54/98 - OVG Koblenz Beschluß vom 23.08.1993 - 2 B 11694/93 - in NVwZ-RR 1994, 225).

    Kann somit nach § 38 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 SH-LVO im Rahmen des dort normierten "Soll-Kann-Verhältnisses" von einer Beurteilung im Ermessenswege abgesehen werden, wenn die letzte Beurteilung weniger als zwei Jahre, jedoch länger als ein Jahr zurückliegt, sind vorliegend auch die Ausführungen des Senatsbeschlusses vom 02. Dezember 1998 (3 M 54/98) zugrunde zu legen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1996 - 3 M 36/96

    Bewerber; Beförderung; Beförderungsdiensposten; Leistungsbezogene Kriterien;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99
    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimißt (OVG Schleswig, Beschluß vom 13. Mai 1998 - 3 M 15/98 -, Schl.-H. Anz. 1998, 189; Beschluß vom 30.05.1996 - 3 M 36/96 -, Schl.-H. Anz.

    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale dar und läßt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerber zu (OVG Schleswig, Beschluß vom 30.05.1996, aaO; Beschluß vom 28.10.1996 - 3 M 42/96 - Schl.-H. Anz.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 42/96

    Staatsanwalt; Beförderung; Erprobung; Beförderungsbewerber; Eignungsprognose;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99
    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale dar und läßt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerber zu (OVG Schleswig, Beschluß vom 30.05.1996, aaO; Beschluß vom 28.10.1996 - 3 M 42/96 - Schl.-H. Anz.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 3 M 15/98

    Vorstellungsgespräch; Hausbewerber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99
    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimißt (OVG Schleswig, Beschluß vom 13. Mai 1998 - 3 M 15/98 -, Schl.-H. Anz. 1998, 189; Beschluß vom 30.05.1996 - 3 M 36/96 -, Schl.-H. Anz.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99
    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr vor der Auswahlentscheidung die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen (OVG Schleswig, Beschluß vom 01.02.1995 - 3 M 1/95 - Beschluß vom 28.04.1997 - 3 M 16/97 - Beschluß vom 02.12.1998 - 3 M 54/98 - OVG Koblenz Beschluß vom 23.08.1993 - 2 B 11694/93 - in NVwZ-RR 1994, 225).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99
    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr vor der Auswahlentscheidung die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen (OVG Schleswig, Beschluß vom 01.02.1995 - 3 M 1/95 - Beschluß vom 28.04.1997 - 3 M 16/97 - Beschluß vom 02.12.1998 - 3 M 54/98 - OVG Koblenz Beschluß vom 23.08.1993 - 2 B 11694/93 - in NVwZ-RR 1994, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Während zum Teil davon ausgegangen wird, der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setze voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliege, so etwa Hess. VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, ZfPR 2000, 302; wohl auch - allerdings unter Mitberücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten - OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, NVwZ-RR 1999, 652, wird von anderer Seite solches wohl erst bei einer "mehrere Jahre" zurückliegenden Beurteilung angenommen.

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG -, a.a.O.; OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O.

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Liegt eine zeitnahe Regelbeurteilung jedoch nicht vor oder wurde eine solche wegen zwischenzeitlicher Beförderung nur bezüglich eines niedrigeren Statusamtes erstellt, als desjenigen, das der Bedienstete bei seiner erneuten Bewerbung innehat, so ist eine Anlassbeurteilung vor der Auswahlentscheidung unerlässlich (vgl. OLG Hamm, NVwZ-RR 1998, 535 (536); OVG Koblenz, ZBR 1994, 83; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 350; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1999, 652 (653); Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 79).

    Teilweise wird davon ausgegangen, dass sie nicht älter als ein Jahr sein dürfe (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1999, 652 (653)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
    vgl. zum Problem: OVG Schl.-H., Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, NVwZ-RR 1999, 652; Nds. OVG Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 L 7973/95 -, NVwZ-RR 1999, 654, und Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, DÖD 2000, 116; Hess. VGH, Beschluss vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, ZBR 1994, 82; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 -, ZBR 1994, 83.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    58b und c; a. A. Hess.VGH, Beschluss vom 19.09.2000, IÖD 2001, 26=ZBR 2001, 413=DÖD 2001, 95; OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999, ZBR 2000, 251; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 23.08.1993, ZBR 1994, 83, 84; OVG Hamburg, Beschluss vom 13.08.1991, HmbJVBl.
  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Nach einer deutlich engeren, teilweise Besonderheiten der landesgesetzlichen Regelung geschuldeten Auffassung darf der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegen (Hess. VGH , Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - ZBR 2001, 413 ; OVG SH, Beschl. vom 07.06.1999 - 3 M 18/99 - [...]).
  • VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    In der Rechtsprechung werden dienstliche Beurteilungen als noch hinreichend aktuell angesehen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung nicht länger als drei Jahre ist und während dieses Zeitraums nicht so einschneidende Änderungen eingetreten sind, dass sie zum Gegenstand einer Anlassbeurteilung gemacht werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 1 WB 59/10 - BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007 - 10 B 10318/07; OVG NRW, Beschluss vom 19.09.2001 - 1 B 704/01 - jeweils juris; für kürzere Zeitspanne vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 3 M 18/99 - Hess VGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 3 MB 9/03

    Umsetzung eines Beamten auf die Stelle des Leiters für naturwissenschaftliche

    Zur Notwendigkeit, vor der Auswahlentscheidung über die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens für Bewerber aktuelle Anlassbeurteilungen zu erstellen (Fortführung von 3 M 18/99, Beschl. v. 07.06.1999).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 07. Juni 1999 (3 M 18/99, NVwZ-RR 1999, 652, 653 f) zu § 38 Abs. 1 S. 1 SH.LVO a.F. (GVOBl. 1997, 78, 90) entschieden, dass die Umsetzung eines Beamten auf einen höherwertigen Dienstposten - um einen solchen handelt es sich bei der Stelle des Leiters des ...- den Tatbestandsvoraussetzungen des Erfordernisses aufgrund "sonstiger dienstlicher oder persönlicher Verhältnisse" unterfällt und hierzu ausgeführt:.

  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

    Nach einer deutlich engeren, teilweise Besonderheiten der landesgesetzlichen Regelung geschuldeten Auffassung darf der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegen (Hess. VGH, B.v. 19.9.2000 - 1 TG 2902/00 - ZBR 2001, 413; OVG SH, B.v. 7.6.1999 - 3 M 18/99 - juris).
  • OVG Sachsen, 09.04.2001 - 2 BS 97/00

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung des Rechts auf eine fehlerfreie Entscheidung

    Diese Kriterien gelten nicht nur für die Beförderung, also die Verleihung eines höher bewerteten Amtes im statusrechtlichen Sinn (ausdrücklich §§ 10 Nr. 4, 12 Abs. 1 und 33 Abs. 1 Satz 1 SächsBG), sondern auch für die vorangehende Übertragung eines Beförderungsdienstpostens (vgl. auch § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SächsLVO), also die im Hinblick auf eine mögliche künftige Beförderung vorgenommene Besetzung eines Amtes im konkretfunktionellen Sinn (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.12.1998, VBlBW 1999, 264; Schl.-H. OVG, Beschl. v. 7.6.1999, NordÖR 2000, 250 [251]).
  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Die insoweit engere Rechtsprechung des OVG Schleswig, welche davon ausgeht, dass im Regelfall die dienstliche Beurteilung nicht älter als ein Jahr und nur nach pflichtgemäßem Ermessen zwei Jahre als sein dürfte, war hier nicht zugrunde zu legen, da es sich dort um eine Entscheidung anhand der konkreten Vorgaben der dort einschlägigen Beurteilungsrichtlinie handelte (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, Rn. 46, juris; zu diesem Verständnis der Rechtsprechung des OVG Schleswig vgl. auch Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 A 308/11 -, Rn. 31, juris).
  • VG Kassel, 23.06.2003 - 7 G 1679/02
  • VG Lüneburg, 21.11.2002 - 1 B 67/02

    Aktualität; aktuelle Beurteilung ; Aussagekraft; Auswahlentscheidung;

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