Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2021

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21, 3 M 187/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21, 3 M 187/21 (https://dejure.org/2021,51680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.12.2021 - 3 M 201/21, 3 M 187/21 (https://dejure.org/2021,51680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 3 M 201/21, 3 M 187/21 (https://dejure.org/2021,51680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 152a Abs 1 S 1 VwGO, § 158 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 147 Abs 1 S 1 VwGO, § 127 VwGO
    Zur Zulässigkeit eines allein die Kostenentscheidung betreffenden Anschlussrechtmittels bzw. zur Zulässigkeit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unselbständige Anschlussbeschwerde; Anfechtung der Kostenentscheidung; Zur Zulässigkeit eines allein die Kostenentscheidung betreffenden Anschlussrechtmittels bzw. zur Zulässigkeit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst

  • rechtsportal.de

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ohne gleichzeitiges Einlegen eines Rechtsmittels in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1969
  • NVwZ-RR 2022, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 1 ME 71/14

    Gleichstellung der Beteiligtenstellung im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Es trifft zwar zu, dass § 158 Abs. 1 VwGO, wonach die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ohne gleichzeitiges Einlegen eines Rechtsmittels in der Hauptsache ausgeschlossen ist, einem allein die Kostenentscheidung betreffenden Anschlussrechtsmittel nicht entgegengehalten werden kann (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 10. März 2020 - 1 B 10155/20 - juris Rn. 10 m.w.N.), weil das Rechtsmittelgericht die Hauptsache ohnehin überprüft, mithin eine dem Sinn und Zweck der Vorschrift entgegenstehende isolierte Überprüfung sodann nicht erfolgt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    So wird (noch) überwiegend angenommen, dass sie gemäß §§ 146, 127 analog, 173 VwGO, § 567 Abs. 3 ZPO trotz Nichteinhaltung der Fristen für die Einlegung der Beschwerde und ihrer Begründung statthaft ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 4 S 6/15 -, juris Rn. 27; NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 - juris Rn. 3; einschränkend: OVG MV, Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 - juris Rn. 48 ff.; zum Meinungsstand in der Literatur: vgl. Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 m.w.N.; § 146 Rn. 46 ff.; Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 146 Rn. 46; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 146 Rn. 18a f.), wobei in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften auch für die Anschlussbeschwerde die Begründungspflicht des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und der eingeschränkte Überprüfungsumfang des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gelten soll um eine gewisse Waffengleichheit zwischen der qualifizierten Anforderungen unterliegenden Beschwerde und der Anschlussbeschwerde zu erreichen (vgl. u.a. HmbOVG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 112/06 - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 05.03.2019 - 3 B 367/18

    Rotes Kennzeichen; Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Anschlussbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 5. März 2019 - 3 B 367/18 - juris Rn. 13-18) führt hierzu überzeugend aus:.
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Dessen ungeachtet muss sich eine nach Fristablauf eingelegte unselbstständige Anschlussbeschwerde gegen das vom Hauptbeschwerdeführer angestrebte Ziel richten und darf keinen anderen Streitgegenstand betreffen als das Hauptrechtsmittel selbst (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. April 2020 -19 CS 18.1704 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2021 - 3 M 187/21

    Ungeeignetheit eines Bewerbers für den juristischen Vorbereitungsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Die gegen den Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2021 in dem Verfahren der Beteiligten mit dem Aktenzeichen 3 M 187/21 erhobene Anhörungsrüge des Antragstellers wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 CS 08.2430

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Diese ablehnende - im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO analog getroffene - Entscheidung war mangels Anfechtung nach den §§ 146 ff. VwGO am 13. Oktober 2021, dem Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, bereits formell rechtskräftig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 20 CS 08.2430 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    So wird (noch) überwiegend angenommen, dass sie gemäß §§ 146, 127 analog, 173 VwGO, § 567 Abs. 3 ZPO trotz Nichteinhaltung der Fristen für die Einlegung der Beschwerde und ihrer Begründung statthaft ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 4 S 6/15 -, juris Rn. 27; NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 - juris Rn. 3; einschränkend: OVG MV, Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 - juris Rn. 48 ff.; zum Meinungsstand in der Literatur: vgl. Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 m.w.N.; § 146 Rn. 46 ff.; Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 146 Rn. 46; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 146 Rn. 18a f.), wobei in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften auch für die Anschlussbeschwerde die Begründungspflicht des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und der eingeschränkte Überprüfungsumfang des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gelten soll um eine gewisse Waffengleichheit zwischen der qualifizierten Anforderungen unterliegenden Beschwerde und der Anschlussbeschwerde zu erreichen (vgl. u.a. HmbOVG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 112/06 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Diese kann aber zuverlässig nur erteilt werden, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Rechtsbehelfs in der Rechtsordnung geregelt sind (BVerfG, Plenumsbeschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 68 ff.).
  • OVG Hamburg, 15.12.2006 - 3 Bs 112/06

    Nachbarschaftswiderspruch gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    So wird (noch) überwiegend angenommen, dass sie gemäß §§ 146, 127 analog, 173 VwGO, § 567 Abs. 3 ZPO trotz Nichteinhaltung der Fristen für die Einlegung der Beschwerde und ihrer Begründung statthaft ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 4 S 6/15 -, juris Rn. 27; NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 - juris Rn. 3; einschränkend: OVG MV, Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 - juris Rn. 48 ff.; zum Meinungsstand in der Literatur: vgl. Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 m.w.N.; § 146 Rn. 46 ff.; Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 146 Rn. 46; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 146 Rn. 18a f.), wobei in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften auch für die Anschlussbeschwerde die Begründungspflicht des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und der eingeschränkte Überprüfungsumfang des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gelten soll um eine gewisse Waffengleichheit zwischen der qualifizierten Anforderungen unterliegenden Beschwerde und der Anschlussbeschwerde zu erreichen (vgl. u.a. HmbOVG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 112/06 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    Es trifft zwar zu, dass § 158 Abs. 1 VwGO, wonach die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ohne gleichzeitiges Einlegen eines Rechtsmittels in der Hauptsache ausgeschlossen ist, einem allein die Kostenentscheidung betreffenden Anschlussrechtsmittel nicht entgegengehalten werden kann (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 10. März 2020 - 1 B 10155/20 - juris Rn. 10 m.w.N.), weil das Rechtsmittelgericht die Hauptsache ohnehin überprüft, mithin eine dem Sinn und Zweck der Vorschrift entgegenstehende isolierte Überprüfung sodann nicht erfolgt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 20 CS 14.1179

    Beschwerde und Anschlussbeschwerde; Darlegungspflicht; Untersagung einer nicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21
    So wird (noch) überwiegend angenommen, dass sie gemäß §§ 146, 127 analog, 173 VwGO, § 567 Abs. 3 ZPO trotz Nichteinhaltung der Fristen für die Einlegung der Beschwerde und ihrer Begründung statthaft ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 4 S 6/15 -, juris Rn. 27; NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 - juris Rn. 3; einschränkend: OVG MV, Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 - juris Rn. 48 ff.; zum Meinungsstand in der Literatur: vgl. Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 m.w.N.; § 146 Rn. 46 ff.; Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 146 Rn. 46; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 146 Rn. 18a f.), wobei in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften auch für die Anschlussbeschwerde die Begründungspflicht des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und der eingeschränkte Überprüfungsumfang des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gelten soll um eine gewisse Waffengleichheit zwischen der qualifizierten Anforderungen unterliegenden Beschwerde und der Anschlussbeschwerde zu erreichen (vgl. u.a. HmbOVG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 112/06 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

  • BVerwG, 29.03.2007 - 3 B 30.07

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. der

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Eine unselbständige Anschlussbeschwerde ist nicht statthaft, wenn sie sich (bei teilbarem Streitgegenstand) gegen einen anderen Teil der Entscheidung der Vorinstanz richtet als das bereits vorliegende (Haupt-) Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 8 CS 23.283 - juris Rn. 25; B.v. 9.2.2023 - 19 CE 22.2514 - juris Rn. 6; B.v. 3.4.2020 - 19 CS 18.1704 - juris Rn. 20; OVG LSA, B.v. 3.12.2021 - 3 M 201/21, 3 M 187/21 - juris Rn. 18; für die Anschlussberufung BayVGH, U.v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513 - NVwZ-RR 1998, 9).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2021 - 3 M 187/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44131
OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2021 - 3 M 187/21 (https://dejure.org/2021,44131)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.10.2021 - 3 M 187/21 (https://dejure.org/2021,44131)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 3 M 187/21 (https://dejure.org/2021,44131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    JAG LSA § 6 Abs. 1 S. 3; AO § 374 Abs. 2
    Eignung; Vorbereitungsdienst, juristischer; Straftat; gewerbsmäpige Steuerhehlerei; Zur Ungeeignetheit eines Bewerbers für den juristischen Vorbereitungsdienst

  • rechtsportal.de

    JAG LSA § 6 Abs. 1 S. 3; AO § 374 Abs. 2
    Eignung; Vorbereitungsdienst, juristischer; Straftat; gewerbsmäpige Steuerhehlerei; Zur Ungeeignetheit eines Bewerbers für den juristischen Vorbereitungsdienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2021 - 3 M 187/21
    Dessen ungeachtet hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22. Oktober 2017 - 1 BvR 1822/16 - juris, zur Unwürdigkeit für die Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf) die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 3 JAG LSA im Lichte der Berufsfreiheit einschränkend ausgelegt und eine einzelfallbezogene Abwägung unternommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21

    Zur Zulässigkeit eines allein die Kostenentscheidung betreffenden

    Die gegen den Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2021 in dem Verfahren der Beteiligten mit dem Aktenzeichen 3 M 187/21 erhobene Anhörungsrüge des Antragstellers wird zurückgewiesen.
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