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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07   

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https://dejure.org/2007,29556
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07 (https://dejure.org/2007,29556)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 (https://dejure.org/2007,29556)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Dezember 2007 - 3 M 190/07 (https://dejure.org/2007,29556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07
    Zum Begriff des Wohnens gehört eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, zu der auch die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises gehört (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 -, BRS 58 Nr. 56).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07
    Diese begriffliche Unterscheidung ist im Bauplanungsrecht angelegt (vgl. BVerwG, U. v. 12.03.1982 - 4 C 59.78 -, NJW 1982, 2512).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07
    Die BauNVO führt die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten auf (BVerwG, B. v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 -, NVwZ 1989, 1060).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Wie der Senat bereits in dem Beschluss vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 - (Juris Rn. 9 ff.) ausgeführt hat, sind Ferienwohnungen von dem bauplanungsrechtlichen Begriff des Wohngebäudes nicht umfasst.

    Soweit der Beschluss des Senats vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 - (Juris) zur Abgrenzung von Dauerwohnen und Ferienwohnen dahin gehend verstanden werden konnte, bei der Ferienwohnnutzung sei ein unabhängig zu gestaltender häuslicher Wirkungskreis nicht gegeben, hält der Senat daran nicht fest.

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht; bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169; OVG NW, U. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 - juris; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 3 Rn. 16, 24; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, § 3 Rn.38 ff.; a.A. Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 Rn. 4, "sofern hiervon auf das prinzipiell nur einer Wohnnutzung gewidmete Umfeld keine anderen als eben wohnartige Einwirkungen ausgehen").

    Die Baunutzungsverordnung führt demnach die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten auf (BVerwG, B.v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169).

  • VG Schwerin, 16.08.2018 - 2 A 3543/17

    Nutzungsänderung von zu Dauer-Wohnzwecken errichteten Räumlichkeiten zu

    Denn bei einer Ferienwohnnutzung handelt es sich nicht um (zulässiges) Dauerwohnen, sondern um eine hiervon abzugrenzende eigenständige Nutzungsart (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08. Januar 2008 - 3 M 190/07 -, juris, dort unter dem Datum 28.12.2007, sowie Nord-ÖR 2008, 169).

    Soweit der Beschluss des Senats vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 - (Juris) zur Abgrenzung von Dauerwohnen und Ferienwohnen dahin gehend verstanden werden konnte, bei der Ferienwohnnutzung sei ein unabhängig zu gestaltender häuslicher Wirkungskreis nicht gegeben, hält der Senat daran nicht fest.".

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