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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18   

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https://dejure.org/2018,27413
OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18 (https://dejure.org/2018,27413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2018 - 3 M 290/18 (https://dejure.org/2018,27413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2018 - 3 M 290/18 (https://dejure.org/2018,27413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Mangel; Trennungsgebot; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund der Feststellung eines vorangegangenen Cannabiskonsums beim Führen eines Kraftfahrzeuges; Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund der Feststellung eines vorangegangenen Cannabiskonsums beim Führen eines Kraftfahrzeuges; Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligen Cannabiskonsum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligen Cannabiskonsum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Er ist darin zu sehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 23.10.2014 - BVerwG 3 C 3.13 -, juris, RdNr. 29 f., m.w.N.).

    Abzustellen ist daher darauf, ab welchem THC-Wert eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich ist oder - negativ formuliert - nicht mehr ausgeschlossen werden kann; insoweit handelt es sich um einen "Risikogrenzwert" (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 23.10.2014, a.a.O., RdNr. 32 ff.).

    Auf all dies kommt es nach den Regelungen in § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV sowie der oben dargestellten Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 23.10.2014, a.a.O., RdNr. 32 ff.; Beschl. d. Senats v. 05.07.2018, a.a.O., RdNr. 5, m.w.N.) nicht entscheidungserheblich an.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2018 - 3 M 257/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Substantiierung eines einmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Ab einem THC-Wert von 1, 0 ng/ml Blutserum fehlt es dem mittels Kraftfahrzeug am Straßenverkehr Teilnehmenden am Trennungsvermögen, weil nach Einschätzungen aus der Fachwissenschaft ab diesem Wert nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.07.2018 - 3 M 257/18 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 05.07.2018, a.a.O., RdNr. 7 ff., m.w.N.), dass von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auch dann auszugehen ist, wenn der Kraftfahrer nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen.

    Auf all dies kommt es nach den Regelungen in § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV sowie der oben dargestellten Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 23.10.2014, a.a.O., RdNr. 32 ff.; Beschl. d. Senats v. 05.07.2018, a.a.O., RdNr. 5, m.w.N.) nicht entscheidungserheblich an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Selbst ein Berufskraftfahrer, der im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit derartige Folgen geltend macht, muss diese angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22.05.2012 - 16 B 536/12 -, juris, RdNr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    e) Letztlich bleibt auch der pauschale Verweis auf den erstinstanzlichen Sach- und Rechtsvortrag ohne Erfolg (siehe OVG LSA, Beschl. v. 06.04.2017 - 1 M 38/17 -, juris RdNr. 26, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu eine andere Auffassung vertritt (vgl. BayVGH, Urt. v. 10.04.2018 - 11 BV 18.259 -, juris, RdNr. 29 ff.; Urt. v. 25.04.2017 - 11 BV 17.33 -, juris, RdNr. 23 ff.), auf die sich der Antragsteller in seiner Beschwerde beruft, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 3 M 171/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mangelndes Trennungsvermögen zwischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Der Umstand, dass bei dem Inhaber der Fahrerlaubnis nur einmal beim Führen eines Kraftfahrzeuge ein vorangegangener Cannabiskonsum festgestellt wurde, stellt das fehlende "Trennen" im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV und den sich daraus ergebenden Mangel im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV daher nicht in Frage (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.09.2017 - 3 M 171/17 -, RdNr. 11, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu eine andere Auffassung vertritt (vgl. BayVGH, Urt. v. 10.04.2018 - 11 BV 18.259 -, juris, RdNr. 29 ff.; Urt. v. 25.04.2017 - 11 BV 17.33 -, juris, RdNr. 23 ff.), auf die sich der Antragsteller in seiner Beschwerde beruft, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Bremen, 30.04.2018 - 2 B 75/18

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Bis zu einer diesbezüglichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht in einem möglichen Revisionsverfahren ist daher zumindest in den Fällen des einstweiligen Rechtschutzes mit der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin davon auszugehen, dass dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der gelegentlich Cannabis einnimmt, bereits bei einem einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.04.2018 - 2 B 75/18 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 MB 45/18 -, juris, RdNr. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2018 - 4 MB 45/18

    Fahreignung bei Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 3 M 290/18
    Bis zu einer diesbezüglichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht in einem möglichen Revisionsverfahren ist daher zumindest in den Fällen des einstweiligen Rechtschutzes mit der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin davon auszugehen, dass dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der gelegentlich Cannabis einnimmt, bereits bei einem einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.04.2018 - 2 B 75/18 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 MB 45/18 -, juris, RdNr. 15).
  • VG Lüneburg, 10.04.2019 - 1 B 12/19

    Cannabis; Cannabiskonsum; einmaliger Verstoß; Gebot der Trennung von Konsum und

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kann bereits bei THC-Werten, die den Wert von 1 ng/ml übersteigen, auf einen zeitnahen Cannabiskonsum mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und einem mangelnden Vermögen zur Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeuges geschlossen werden, ohne dass es auf die Feststellung konkreter Ausfallerscheinungen ankommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.9.2008 - 12 ME 227/08 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.6.2018 - 4 MB 45/18 -, juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.12.2017 - 16 B 390/17 -, juris Rn. 3).

    Personen, die gelegentlich Cannabis einnehmen und zwischen dessen Konsum und dem Fahren von Kraftfahrzeugen nicht trennen, sind nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV in der Regel ohne Weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf ihr Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, selbst wenn nur eine einzelne Fahrt unter Cannabiseinfluss feststeht (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 7; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18 -, juris Rn. 7).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 7), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 7.3.2017 - 10 S 328/17, juris Rn. 4), des OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2017 - OVG 1 S 27.17 -, juris Rn. 10); des OVG Bremen, Beschl. v. 30.4.2018 - 2 B 75/18, juris Rn. 17); des Oberverwaltungsgerichts Hamburg - Beschl. v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, juris Rn. 23; des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 21.9.2017 - 2 D 1471/17 -, juris Rn. 12); des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 -, juris Rn. 143 ff.), des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 1.3.2018 - 10 B 10060/18 -, juris Rn. 9); des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26.1.2018 - 3 B 384/17 -, juris Rn. 7; des OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18, juris Rn. 7 und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (Beschl. v. 27.6.2018 - 4 MB 45/18 -, juris Rn. 5) und hält an ihrer Rechtsprechung fest.

  • OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017, 1 B 720/17, juris, Rn.25, für den Fall einer Fahrlehrerin; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2018, 3 M 290/18, Rn.12,m.w.N.].
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes kann bereits bei THC-Werten, die den Wert von 1 ng/ml übersteigen, auf einen zeitnahen Cannabiskonsum mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und einem mangelnden Vermögen zur Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeuges geschlossen werden, ohne dass es auf die Feststellung konkreter Ausfallerscheinungen ankommt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.9.2008 - 12 ME 227/08 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.6.2018 - 4 MB 45/18 -, juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.12.2017 - 16 B 390/17 -, juris Rn. 3).

    Personen, die gelegentlich Cannabis einnehmen und zwischen dessen Konsum und dem Fahren von Kraftfahrzeugen nicht trennen, sind nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV in der Regel ohne Weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf ihr Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, selbst wenn nur eine einzelne Fahrt unter Cannabiseinfluss feststeht (Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 7; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18 -, juris Rn. 7).

  • VG Lüneburg, 14.12.2018 - 1 B 56/18

    2,7 ng/ml THC; Berufstätigkeit; Betäubungsmittel; Gutachten; sofortige

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes kann - entgegen der Auffassung des Antragstellers - bereits bei THC-Werten, die den Wert von 1 ng/ml übersteigen, auf einen zeitnahen Cannabiskonsum mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und einem mangelnden Vermögen zur Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeuges geschlossen werden, ohne dass es auf die Feststellung konkreter Ausfallerscheinungen ankommt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.9.2008 - 12 ME 227/08 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.6.2018 - 4 MB 45/18 -, juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.12.2017 - 16 B 390/17 -, juris Rn. 3).

    Personen, die gelegentlich Cannabis einnehmen und zwischen dessen Konsum und dem Fahren von Kraftfahrzeugen nicht trennen, sind nach der Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV in der Regel ohne Weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf ihr Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, selbst wenn nur eine einzelne Fahrt unter Cannabiseinfluss feststeht (Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 7; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.8.2018 - 3 M 290/18 -, juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.2019 - 10 S 1928/18

    Trennungsvermögen, Grenzwert

    Die systematischen Erwägungen, mit denen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem entgegengetreten ist, zwingen nicht zu einer Abkehr von dieser Rechtsansicht, die von den anderen Obergerichten noch immer ganz überwiegend geteilt wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2018 - 3 M 290/18 - Blutalkohol 55, 449; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.06.2018, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 30.04.2018 - 2 75/18 - VRS 134, 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018 - 10 10060/18 - VRS 133, 47; SächsOVG, Beschluss vom 26.01.2018 - 3 B 384/17 - VRS 133, 44; HessVGH, Beschluss vom 21.09.2017 - 2 D 1471/17 VRS 132, 79; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2017 - 1 S 27.17 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2017, a.a.O.; NdsOVG, Beschluss vom 07.04.2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot

    Er ist darin zu sehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (vgl. Beschluss des Senats vom 31.08.2018 - 3 M 290/18 -, juris).
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