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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 3 M 348/11   

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https://dejure.org/2011,5501
OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 3 M 348/11 (https://dejure.org/2011,5501)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2011 - 3 M 348/11 (https://dejure.org/2011,5501)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2011 - 3 M 348/11 (https://dejure.org/2011,5501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrszentralregister - Verwertungsverbot von Gerichtsentscheidungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrszentralregister und Aufbauseminar

  • blutalkohol PDF, S. 423
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung einer Eintragung über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister zur Anordnung eines Aufbauseminars nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verwertungsverbot für Eintragungen über gerichtliche Entscheidungen im Verkehrszentralregister

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Oft übersehen: Verwertungsverbot für "alte” Eintragungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertung einer Eintragung über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister zur Anordnung eines Aufbauseminars nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3466
  • NZV 2011, 622
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Karlsruhe, 03.12.2021 - 2 K 2745/21

    Verwendbarkeit von Eintragungen im Fahreignungsregister während der

    Denn aus § 29 Abs. 7 Satz 3 StVG folgt nicht eine Ausdehnung der Verwertbarkeit über den Zeitraum der Tilgungsfrist von 10 Jahren hinaus (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.8. 2011 - 3 M 348/11 -, NJW 2011, 3466 = juris Rn. 7 f.; VG Augsburg, Beschl. v. 13.11.2019 - Au 7 S 19.1015 -, juris Rn. 47), sondern ein beschränktes Verwertungsverbot für den Zeitraum zwischen 5 Jahren und dem Eintritt der Tilgungsreife nach Ablauf von 10 Jahren (vgl. Koehl, in: Münchener Kommentar zum StVR, 2016, § 29 StVG Rn. 31; Euler, in: Graf (Hrsg.), BeckOK OWiG, 32. Edition Stand: 01.10.2021 § 29 StVG Rn. 8; Trautmann, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 29 StVG Rn. 23).
  • VG Würzburg, 26.09.2016 - W 6 S0 16.933

    Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen - Erfolgloser

    Die Anordnung der Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen kann auch nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 18.8.2011 - 3 M 348/11 - NJW 2011, 3466: Keine Gleichsetzung des auf Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG gerichteten Verfahrens mit dem zur Entziehung der Fahrerlaubnis).
  • VG Würzburg, 26.09.2016 - W 6 KO 16.932

    Fahrerlaubnis, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafe, Bescheid, Trunkenheitsfahrt,

    Die Anordnung der Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen kann auch nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 18.8.2011 - 3 M 348/11 - NJW 2011, 3466: Keine Gleichsetzung des auf Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG gerichteten Verfahrens mit dem zur Entziehung der Fahrerlaubnis).
  • VG Ansbach, 20.04.2012 - AN 10 K 12.00288

    Anordnung eines Aufbauseminars; Ablaufhemmung der Tilgungsfrist durch eine einem

    Da es sich bei der Anordnung eines Aufbauseminars nicht um ein Verfahren handelt, das die Erteilung oder die Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 18.8.2011, 3 M 348/11 ), ist der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 8 Satz 2 StVG eröffnet und ein Verwertungsverbot der Straftat vom 13. Mai 1999 am 7. November 2007 eingetreten.
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