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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10   

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https://dejure.org/2010,25696
OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10 (https://dejure.org/2010,25696)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.12.2010 - 3 M 419/10 (https://dejure.org/2010,25696)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 3 M 419/10 (https://dejure.org/2010,25696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 S 1 LFGB, § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 LFGB
    Widerruf von Produktionsgenehmigungen für Fleischerzeugnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Widerruf von in der DDR erteilten Produktionsgenehmigungen für Fleischerzeugnisse wegen der Gefahr der Irreführung von Verbrauchern im Sinne des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Widerruf von Produktionsgenehmigungen für Fleischerzeugnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Widerruf von in der DDR erteilten Produktionsgenehmigungen für Fleischerzeugnisse wegen der Gefahr der Irreführung von Verbrauchern im Sinne des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 13 LB 9/08

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bewerbung eines industriell gefertigten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Bei der Beurteilung, ob die betreffende Bezeichnung des Lebensmittels geeignet ist, den Verbraucher unter Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 LFGB irrezuführen, ist darauf abzustellen, wie ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (vgl. EuGH, Urt. v. 10.09.2009 - C 446/07 - "Severi" Rdnr. 20 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45.00 -, juris m. w. N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.06.2010 - 13 LB 9/08 - juris).

    Dabei verbietet sich allerdings eine isolierte Betrachtung der Bezeichnung, vielmehr kommt es auf die Gesamtaufmachung des Produktes an, so dass eine Irreführungseignung dann zu verneinen ist, wenn für den Durchschnittsverbraucher ohne Weiteres aus anderen auf der Verpackung befindlichen Angaben zu dem Produkt ein entsprechender Irrtum auszuschließen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.06.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Das Verwaltungsgericht hat auch zutreffend ausgeführt, dass entgegen der Auffassung der Antragstellerin die im Jahr 1972 an die Produktionsgenossenschaft des Fleischerhandwerks "Neuer Weg" erteilten Genehmigungen unter den Bedingungen des Artikel 19 Sätze 2 oder 3 des Einigungsvertrages aufgehoben werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2005 - 6 B 52.05 -, NVwZ 2006, 1423 zu in der DDR erteilten Gewerbeerlaubnissen).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Zur Herstellung der Entscheidungsreife, nach deren Eintritt die Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst beginnen kann, gehört zudem regelmäßig das Anhörungsverfahren, und zwar unabhängig von dessen Ergebnis; denn die Einwände des Anzuhörenden können nur dann ernstlich zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Behörde ihre Entscheidung bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens offen hält (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, NVwZ 2002, 485).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Einmal davon abgesehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Verbraucherschutz ein wichtiger Gemeinwohlbelang ist, welcher sowohl Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit als auch in die Eigentumsgarantie rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07 -, NJW-RR 2010, 259 und Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 u. a. -, NJW 2002, 2621), ist der Verbraucherschutz (Artikel 36) wie auch die unternehmerische Freiheit (Artikel 16) gleichrangig in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen worden.
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Einmal davon abgesehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Verbraucherschutz ein wichtiger Gemeinwohlbelang ist, welcher sowohl Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit als auch in die Eigentumsgarantie rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07 -, NJW-RR 2010, 259 und Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 u. a. -, NJW 2002, 2621), ist der Verbraucherschutz (Artikel 36) wie auch die unternehmerische Freiheit (Artikel 16) gleichrangig in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen worden.
  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Auch die Kenntnis von Entscheidungsgründen einer für die Widerrufsentscheidung maßgeblichen gerichtlichen Entscheidung wirkt sich auf den Beginn der Entscheidungsfrist aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.05.1988 - 7 B 79.88 -, NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 18.08.2010 - 8 C 39.09

    Anhörung; Information; Rücknahme; Restitution; Frist; Fristbeginn;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Die den Widerruf aussprechende Behörde muss sich dabei die Kenntnis anderer Behörden nicht zurechnen lassen, weil sonst das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel, der zuständigen Behörde eine ausreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, verfehlt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.2010 - 8 C 39.09 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Bei der Beurteilung, ob die betreffende Bezeichnung des Lebensmittels geeignet ist, den Verbraucher unter Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 LFGB irrezuführen, ist darauf abzustellen, wie ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (vgl. EuGH, Urt. v. 10.09.2009 - C 446/07 - "Severi" Rdnr. 20 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45.00 -, juris m. w. N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.06.2010 - 13 LB 9/08 - juris).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Bei der Beurteilung, ob die betreffende Bezeichnung des Lebensmittels geeignet ist, den Verbraucher unter Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 LFGB irrezuführen, ist darauf abzustellen, wie ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen wird (vgl. EuGH, Urt. v. 10.09.2009 - C 446/07 - "Severi" Rdnr. 20 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 18.10.2000 - 1 B 45.00 -, juris m. w. N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.06.2010 - 13 LB 9/08 - juris).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10
    Hierbei wird nicht die Feststellung einer tatsächlichen Täuschung eines Verbrauchers vorausgesetzt, sondern es genügt bereits die Eignung zur Täuschung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.1992 - 3 C 33.89 -, NVwZ 1992, 781; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, C 102, § 11 LFGB Rdnr. 23).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

  • VG Stade, 05.02.2021 - 6 B 54/21

    Eiweißgehalt; Lebensmittelrecht; Nährwertangaben; Speisequark; Verbraucherschutz;

    Dabei ist der Auffassung nicht zu folgen, dass eine Täuschungsgefahr stets so erheblich ist, dass sie eine sofortige Vollziehung erfordert (so aber OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2010 - 3 M 419/10 -, juris).
  • VG Stade, 11.08.2021 - 6 B 800/21

    Bezeichnung; Lebensmittelrecht; Wildschwein; Bezeichnung eines Lebensmittels; Das

    Dabei ist der Auffassung nicht zu folgen, dass eine Täuschungsgefahr stets so erheblich ist, dass sie eine sofortige Vollziehung erfordert (so aber OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2010 - 3 M 419/10 -, juris).
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