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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12 (https://dejure.org/2012,11676)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2012 - 3 M 47/12 (https://dejure.org/2012,11676)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2012 - 3 M 47/12 (https://dejure.org/2012,11676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 FeV, § 3 Abs 3 StVG, § 3 Abs 4 S 2 StVG, § 69 StGB, § 46 Abs 1 S 1 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier: Amphetamin) trotz noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahrens

  • blutalkohol PDF, S. 438
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3 Abs. 3
    Grundsätze zur Anordnung einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei eingeleitetem aber noch nicht abgeschlossenem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen desselben Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Anordnung einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei eingeleitetem aber noch nicht abgeschlossenem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen desselben Sachverhalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bereits ein einmaliger Amphetaminkonsum rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eiens Kraftfahrzeugs

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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Darüber kann es bei einer einmaligen unwissentlichen Aufnahme von Betäubungsmitteln an einer beachtlichen Wiederholungswahrscheinlichkeit, die ihrerseits Grundlage für die regelmäßige Annahme der Kraftfahrungeeignetheit von Konsumenten sog. harter Drogen ist, fehlen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.03.2012 - 16 B 231/12 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2007 - 1 M 126/07 - jeweils m. w. N.).

    Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Einnahme eines Betäubungsmittels stellt sich dagegen als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beitragen kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.03.2012, a. a. O.; OVG Greifswald, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2007, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Sie gilt aber nur für den Fall, dass die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 -, juris).

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.04.2011 - 11 C 10.3167 -, juris; Beschl. d. Senates v. 25.08.2010 - 3 M 359/10 -, NJW 2010, 3465; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 10 S 306/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 3 StVG im Verhältnis zu Ordnungswidrigkeiten kommt nicht in Betracht (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.07.2007 - 10 S 306/07 - juris; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 3 StVG Rdnr. 10), so dass es auf den Vortrag des Antragstellers, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 25. Oktober 2011 noch Bußgeldverfahren gegen ihn anhängig waren, nicht entscheidungserheblich ankommt.Da im Bußgeldverfahren die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geprüft wird, entfalten im Übrigen Bußgeldentscheidungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 2. Hs. StVG für das behördliche Entziehungsverfahren auch nur insoweit Bindungswirkung, als sie sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen, nicht hingegen hinsichtlich der Eignungsfrage (VGH Mannheim, Beschl. v. 12.09.2005 - 10 S 1642/05 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 1 M 114/09

    Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln als Grundlage für die Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde (ebenso: OVG Münster, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14.02.2012 - 11 CS 12.28 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 02.09.2009 - 1 M 114/09 -, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.07.2008 - 10 B 10646/08 - juris, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 10 S 1642/05

    Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs 1 FeV und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 3 StVG im Verhältnis zu Ordnungswidrigkeiten kommt nicht in Betracht (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.07.2007 - 10 S 306/07 - juris; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 3 StVG Rdnr. 10), so dass es auf den Vortrag des Antragstellers, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 25. Oktober 2011 noch Bußgeldverfahren gegen ihn anhängig waren, nicht entscheidungserheblich ankommt.Da im Bußgeldverfahren die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geprüft wird, entfalten im Übrigen Bußgeldentscheidungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 2. Hs. StVG für das behördliche Entziehungsverfahren auch nur insoweit Bindungswirkung, als sie sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen, nicht hingegen hinsichtlich der Eignungsfrage (VGH Mannheim, Beschl. v. 12.09.2005 - 10 S 1642/05 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde (ebenso: OVG Münster, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14.02.2012 - 11 CS 12.28 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 02.09.2009 - 1 M 114/09 -, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.07.2008 - 10 B 10646/08 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Einnahme eines Betäubungsmittels stellt sich dagegen als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beitragen kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.03.2012, a. a. O.; OVG Greifswald, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2007, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.04.2011 - 11 C 10.3167 -, juris; Beschl. d. Senates v. 25.08.2010 - 3 M 359/10 -, NJW 2010, 3465; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.04.2011 - 11 C 10.3167 -, juris; Beschl. d. Senates v. 25.08.2010 - 3 M 359/10 -, NJW 2010, 3465; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 13.10.2006 - 11 CS 06.1724
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12
    Die Teilnahme eines Kraftfahrers am Straßenverkehr, der Zweifel an seiner Fahreignung nicht ausgeräumt bzw. aufgrund eines Drogenkonsums seine Fahreignung verloren hat, führt zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer und ein solcher Verkehrsteilnehmer ist deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheides schnellstmöglich von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.10.2006 - 11 CS 06.1724 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - 16 B 356/12

    Vorliegen eines Erstkonsums bei einer Amphetaminkonzentration von 97 µ/l Serum

  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 11 CS 12.28

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Der Fahrerlaubnisbehörde ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (BayVGH 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 - Rn. 13; vgl. auch OVG NRW 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - Rn. 5; VGH Baden-Württemberg 7. April 2014 - 10 S 404/14 - Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - Rn. 4; VGH Hessen 21. März 2012 - 2 B 1570/11 - Rn. 6; Sächsisches OVG 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 - Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt 13. April 2012 - 3 M 47/12 - Rn. 6; Thüringer OVG 9. Juli 2014 - 2 EO 589/13 - Rn. 14; Koehl ZfSch 2015, 369 unter B) .
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht wird - soweit ersichtlich, einhellig - angenommen, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handle (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris Rn. 2; OVG LSA, Beschl. v. 13.04.2012 - 3 M 47/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2016 - 11 CS 16.38 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch

    Eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG auf Ordnungswidrigkeiten scheidet daher aus (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 10 S 306/07 - DAR 2007, 664; OVG Magdeburg, Beschluss vom 13. April 2012 - 3 M 47/12 - Blutalkohol 49 , 327 sowie Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 3 StVG Rn. 45 m. w. N.).
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