Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2011 - 3 M 491/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 25 Abs 1 S 1 PBefG, § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 PBZugV, § 316 StGB, § 41 Abs 2 BOKraft
Widerruf einer Taxi- und Mietwagengenehmigung - verkehrslexikon.de
Zum Widerruf einer Taxi- und Mietwagengenehmigung nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt - kein "schwerer Verstoß"
- blutalkohol , S. 420
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerer Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PBZugV bei rechtskräftiger Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Widerruf einer Taxi- und Mietwagengenehmigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schwerer Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PBZugV bei rechtskräftiger Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 10.12.2010 - 1 B 469/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2011 - 3 M 491/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 979
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 01.07.2014 - 4 Bs 120/14
Verlängerung der Gemeinschaftslizenz zur Teilnahme am grenzüberschreitenden …
Die Regelbeispiele des § 2 Abs. 3 GBZugV erfassen nicht jede Übertretung, sondern geben Fallkonstellationen vor, bei denen das Maß der individuellen Schuld bei dem Verstoß so schwer wiegt, dass allein wegen der Tat grundsätzlich auf die Unzuverlässigkeit des Betroffenen zu schließen ist (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.8.2011, 3 M 491/10, NVwZ-RR 2011, 979, juris Rn. 5).Bei einem fahrlässig begangenen Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften wiegt das Maß der individuellen Schuld regelmäßig nicht so schwer, dass allein wegen dieser Tat zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig bei der Führung des Unternehmens die für den Güterkraftverkehr geltenden Vorschriften missachten oder die Allgemeinheit gefährden wird (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.8.2011, 3 M 491/10, NVwZ-RR 2011, 979, juris Rn. 5;… offenlassend: OVG Bautzen, Beschl. v. 3.8.2012, 4 A 724/11, juris Rn. 6).
- VG Hamburg, 09.11.2011 - 5 K 775/11
Taxi; Unternehmer; Zuverlässigkeit; schwerer Verstoß
Sie führen also als sog. Regelbeispiele bereits im Regelfall zur Annahme der Unzuverlässigkeit (so wohl im Ergebnis auch: OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.8.2011 - 3 M 491/10 -, juris). - OVG Sachsen, 03.08.2012 - 4 A 724/11
Taxi, Genehmigung, Unzuverlässigkeit, Fahrerlaubnis, Aufklärungsrüge, Divergenz, …
Es mag zwar zweifelhaft sein, ob allein die durch Strafbefehl geahndete fahrlässige Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ein Umstand ist, aufgrund dessen die Annahme einer Unzuverlässigkeit gerechtfertigt wäre, weil insoweit möglicherweise kein schwerer Verstoß i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBZugV vorliegt (dazu: OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2011, NVwZ-RR 2011, 979).