Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2012

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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11 (https://dejure.org/2012,11678)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.04.2012 - 3 M 527/11 (https://dejure.org/2012,11678)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 (https://dejure.org/2012,11678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit der Anordnung der Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 FeV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2604
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad - Anforderung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen auch geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich der Gutachter an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2011 - 3 M 315/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    Hat die Entscheidung, was Gegenstand der Begutachtung sein soll, aber bereits im Rahmen der an den Betroffenen gerichteten Anordnung zu fallen, folgt hieraus auch, dass die zuständige Behörde dem Betroffenen die konkrete Fragestellung im Sinne des § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV in der Anordnung mitzuteilen hat (Beschl. d. Senates v. 17.10.2011 - 3 M 315/11 -, juris m. w. N).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog bestimmt sich bei Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen der Streitwert grundsätzlich nach der jeweils höchsten Klasse, sofern nicht im Einzelfall eine Klasse gegenüber der Klasse B eine eigenständige Bedeutung hat (vgl.BayVGH, Beschl. v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - NZV 2008, 320 m. w. N., zur Klasse T: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.02.2011 - 12 LB 98/09 - juris.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2000 - 19 B 1134/00

    Erforderliche Bestimmtheit der Anordnung, ein fachärztliches Gutachten zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    Soweit die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 FeV anordnet, erfordert die hinreichende Bestimmtheit der Anordnung grundsätzlich außerdem die genaue Angabe der Fachrichtung des (Fach-)Arztes, bei dem die gebotene Untersuchung erfolgen kann (OVG Münster, Beschl. v. 04.09.2000 - 19 B 1134/00 -, NZV 2001, 95).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550

    Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog bestimmt sich bei Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen der Streitwert grundsätzlich nach der jeweils höchsten Klasse, sofern nicht im Einzelfall eine Klasse gegenüber der Klasse B eine eigenständige Bedeutung hat (vgl.BayVGH, Beschl. v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - NZV 2008, 320 m. w. N., zur Klasse T: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.02.2011 - 12 LB 98/09 - juris.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    Voraussetzung in diesem Fall ist aber stets, dass die vorangegangene Anordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3440; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.06.2011 - 10 S 2785/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 98/09

    Umstellung alter Fahrerlaubnisse als einheitlicher Vorgang ohne die Möglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog bestimmt sich bei Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen der Streitwert grundsätzlich nach der jeweils höchsten Klasse, sofern nicht im Einzelfall eine Klasse gegenüber der Klasse B eine eigenständige Bedeutung hat (vgl.BayVGH, Beschl. v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - NZV 2008, 320 m. w. N., zur Klasse T: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.02.2011 - 12 LB 98/09 - juris.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11
    Voraussetzung in diesem Fall ist aber stets, dass die vorangegangene Anordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3440; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.06.2011 - 10 S 2785/10 -, juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Schließlich nimmt das Berufungsgericht zu Recht an, dass die Mitteilung der konkreten Fragestellung an den Betroffenen auch deshalb geboten ist, um ihm die Prüfung zu ermöglichen, ob die an den/die Gutachter mitgeteilte(n) Frage(n) mit der Beibringungsanordnung identisch sind und sich die Begutachtungsstelle daran hält (ebenso wie das Berufungsgericht: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604 = juris Rn. 4; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.; sowie Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 11 FeV Rn. 42 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich die Begutachtungsstelle an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196; sowie vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - juris; ebenso OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.04.2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604).
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?

    Hat die Entscheidung, was Gegenstand der Begutachtung sein soll, aber bereits im Rahmen der an den Betroffenen gerichteten Anordnung zu fallen, folgt hieraus auch, dass die zuständige Behörde dem Betroffenen die jeweilige Fragestellung nach § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV in der Anordnung mitzuteilen hat (OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 -, juris unter Hinweis auf OVG LSA, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 3 M 315/11 -, juris m. w. N.).

    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen auch geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich der Gutachter an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 -, juris; zit. nach OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 3 CE 15.1046

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Untersuchungsanordnung

    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen auch geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich der Amtsarzt an die Fragestellung der Behörde hält (vgl. zur insoweit vergleichbaren Situation bei der Fahrerlaubniseignung: VGH Mannheim, U. v. 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - juris Rn. 26; OVG Magdeburg, B. v. 16.4.2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 28.9.2006 - 11 CS 06.732 - juris Rn. 18/20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2013 - 3 L 693/12

    Alkohol im Straßenverkehr; Verhältnis einer MPU-Anordnung zu einer

    Die Anordnung erfolgte unter Darlegung der Gründe, die den Beklagten zur Anordnung des Gutachtens veranlasst haben, formuliert eine hinreichend konkrete Fragestellung (Beschl. d. Senats v. 16.04.2012 - 3 M 527/11 -, juris; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahrereignung, Kommentar 2. Auflage, zu Kapitel 2.4, S. 41) und setzte auch eine - soweit ersichtlich angemessene - dreimonatige Frist zur Beibringung des Gutachtens (OVG Weimar, Beschl. v. 19.09.2011 - 2 EO 487/11 -, juris).
  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Soweit eine Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 FeV anordnet, erfordert die hinreichende Bestimmtheit der Anordnung grundsätzlich die genaue Angabe der Fachrichtung des Arztes, bei dem die gebotene Untersuchung erfolgen kann (vgl. etwa OVG Magdeburg, B.v. 16.4. 2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604 mit Verweis auf OVG NW, B.v. 4.9.2000 - 19 B 1134/00 - NZV 2001, 95).
  • VG Halle, 03.04.2013 - 7 B 58/13

    Unzulässiger Schluss auf Kraftfahrnichteignung wegen nicht fristgerechter Vorlage

    Mit der vom Antragsgegner gewählten Fragestellung dürfte daher der Gegenstand der angeforderten ärztlichen Begutachtung schon nicht ausreichend beschränkt worden sein (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 - BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 18.09.2013 - 10 K 568/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Gutachtenanforderung wegen des Verdachts einer die

    hierzu etwa OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2012, 3 M 527/11, NJW 2012, 2604, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2000, 19 B 1134/00, NZV 2001, 95,.
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 53
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