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   OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95 (https://dejure.org/1996,1221)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 (https://dejure.org/1996,1221)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 3 M 89/95 (https://dejure.org/1996,1221)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag; Dienstvorgesetzter; Richterwahlausschuß; Beförderungsstelle

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 117/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3429 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 806
  • DVBl 1996, 521
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1992 - 3 M 17/92

    Bindung des Richterwahlausschusses an den Leistungsgrundsatz und das Prinzip der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    In diesem Sinne sei die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1992 - 3 M 17/92 - zu verstehen, wenn dort von einer eigenverantwortlichen Entscheidung des Antragsgegners darüber, ob die Wahl durch den Richterwahlausschuß den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG entspreche, die Rede sei.

    Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuß - dessen Entscheidung ist als "Verwaltungsinternum" dem Antragsgegner im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 07.04.1992 - 11 B 11/92 -, NJW 1992, 2440, 2441, und OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 -, 3 M 17/92 -, teilw. abgedruckt in: NVwZ 1993, 1222 f) - nicht erfüllt (1).

    All dies ergibt sich in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, aaO) aus dem Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften des Landesrichtergesetzes im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelungssystematik (aa) und wird bestätigt durch den insbesondere aus der Entstehungsgeschichte herzuleitenden Sinn und Zweck dieser Bestimmungen (bb) sowie deren verfassungsrechtlichen Vorgaben (cc).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Trotz des geringfügigen Beurteilungsunterschiedes könne (noch) von einer nach Eignung, Befähigung und Leistung im wesentlichen gleichen Beurteilung gesprochen werden (vgl. BVerwGE 80, 123, 126 zu einem insoweit vergleichbaren Fall).

    Die vergleichende, auf die zu besetzende Stelle bezogene Beurteilung im Besetzungsbericht und Besetzungsvorschlag ist die eigentliche wertende und vorbereitende Personalentscheidung des nachgeordneten Behördenleiters; denn prägender Zweck des Besetzungsberichts und des Besetzungsvorschlags ist, die Entscheidung über die bestmögliche Besetzung einer Stelle unmittelbar vorzubereiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, E 80, 123, 126, u. Urt. v. 01.07.1983 - 2 C 42.82 -, E 67, 300, 303).

  • VG Schleswig, 07.04.1992 - 11 B 11/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Denn die Entscheidung des Richterwahlausschusses sei als sog. Verwaltungsinternum ohne Verwaltungsaktsqualität und Außenwirkung anzusehen (vgl. Beschluß der Kammer vom 07.04.1992 - 11 B 11/92 - OVG Sachsen-Anhalt, DVB1.1993, 960; Hess. VGH, DVB1.1990, 306).

    Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuß - dessen Entscheidung ist als "Verwaltungsinternum" dem Antragsgegner im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 07.04.1992 - 11 B 11/92 -, NJW 1992, 2440, 2441, und OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 -, 3 M 17/92 -, teilw. abgedruckt in: NVwZ 1993, 1222 f) - nicht erfüllt (1).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 L 11/91

    Übergangsrecht; Oberste Dienstbehörde; Übernahme von Richtern; Übernahme von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Dabei wird die "gegenseitige Gleichberechtigung" als äußerstes "Entgegenkommen" an den Richterwahlausschuß angesehen (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Komm., Art. 98, Rdnr. 38; BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 274; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 L 11/91 DVB1.1993, 960, 962; Hess. VGH, Urt. v. 20.12.1989 - 1 UE 2123/87 -, DVB1.1990, 306).
  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87

    Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Dabei wird die "gegenseitige Gleichberechtigung" als äußerstes "Entgegenkommen" an den Richterwahlausschuß angesehen (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Komm., Art. 98, Rdnr. 38; BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 274; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 L 11/91 DVB1.1993, 960, 962; Hess. VGH, Urt. v. 20.12.1989 - 1 UE 2123/87 -, DVB1.1990, 306).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Dabei wird die "gegenseitige Gleichberechtigung" als äußerstes "Entgegenkommen" an den Richterwahlausschuß angesehen (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Komm., Art. 98, Rdnr. 38; BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 274; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 L 11/91 DVB1.1993, 960, 962; Hess. VGH, Urt. v. 20.12.1989 - 1 UE 2123/87 -, DVB1.1990, 306).
  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Eine Überprüfung sei deshalb (nur) anhand von Indizien und Anhaltspunkten, die der Fall im einzelnen bieten möge, auf Beurteilungs- und Ermessensfehler hin möglich (BVerfGE 24, 268, 277; OVG Sachsen-Anhalt, DVB1.1993, 960, 964; vgl. auch Hess. VGH, DVB1.1990, 306).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1980 - 2 A 201/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Besetzungsberichte und Besetzungsvorschläge sind wertende Betrachtungen eigener Art, deren Bedeutung für die Auswahlentscheidung derjenigen von dienstlichen Beurteilungen gleichkommen kann (vgl. Schnellenbach, a.a.O., S. 264 f., Rdnr. 197, mit Hinweis auf OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.12.1980 - 2 A 201/79 -, DÖD 1982, 92 f.; ders., Zum Schadensersatzanspruch des Beamten wegen unterbliebener oder verspäteter Beförderung, NVwZ 1989, 435 f.; Wittkowski, Ansätze zur Lösung praktischer Probleme bei beamtenrechtlichen Konkurrentenanträgen, NVwZ 1995, 345, 346).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Ob der sich aus dem Vergleich der beiden Eignungsprognosen zugunsten des Antragstellers ergebende Eignungsvorsprung letztlich ausschlaggebend sein - das Verwaltungsgericht hat den Eignungsvorsprung als geringfügig angesehen - oder durch andere Erwägungen in seiner Bedeutung zurückgedrängt werden kann, braucht im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden (vgl. zu der Bedeutung einer Eignungsprognose im Hinblick auf ein Beförderungsamt, dem im Beurteilungswesen geltenden Differenzierungsbedarf sowie der "Binnendifferenzierung" innerhalb des obersten Bewertungsfeldes: Schnellenbach, Die Dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 2. Aufl., S. 284 ff., Rdnr. 230 bis 233, S. 346 f., Rdnr. 376; vgl. auch Hess VGH, Beschl. v. 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 - u. 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 -, teilw. abgedruckt in: IÖD 1995, 242 ff.).
  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95
    Ob der sich aus dem Vergleich der beiden Eignungsprognosen zugunsten des Antragstellers ergebende Eignungsvorsprung letztlich ausschlaggebend sein - das Verwaltungsgericht hat den Eignungsvorsprung als geringfügig angesehen - oder durch andere Erwägungen in seiner Bedeutung zurückgedrängt werden kann, braucht im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden (vgl. zu der Bedeutung einer Eignungsprognose im Hinblick auf ein Beförderungsamt, dem im Beurteilungswesen geltenden Differenzierungsbedarf sowie der "Binnendifferenzierung" innerhalb des obersten Bewertungsfeldes: Schnellenbach, Die Dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 2. Aufl., S. 284 ff., Rdnr. 230 bis 233, S. 346 f., Rdnr. 376; vgl. auch Hess VGH, Beschl. v. 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 - u. 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 -, teilw. abgedruckt in: IÖD 1995, 242 ff.).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1995 - 3 M 91/94
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 89.64

    Einspruch auf Neuentscheidung über die Besetzung einer Rektorstelle -

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1994 - 3 M 4/94

    Auswahlverfahren; Personalentscheidung; Eignungsbeurteilung; Dienstposten

  • VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92

    Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.1993 - 3 M 25/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Denn eine Vergabe des streitbefangenen Amtes an den Beigeladenen wäre im Falle eines Erfolges des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlAnz 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Im Rahmen der "gemeinsamen Entscheidung" darf der Entscheidung des Richterwahlausschusses höchstens das gleiche Gewicht beigemessen werden wie der Entscheidung des zuständigen Bundesministers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96 -, NJW 1998, 2590, 2592, mit Hinweis auf Beschl. v. 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 -, NVwZ 1996, 574 ff., wonach gerade im Hinblick auf das Demokratieprinzip die "Letztentscheidung" eines dem Parlament verantwortlichen Verwaltungsträgers gesichert sein muss; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 274; Achterberg, in: Bonner Kommentar, Art. 95, Rdnrn. 269 u. 270; Herzog, in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Komm., Art. 98, Rdnr. 38; Ehlers, Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl - Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen -, Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Bd. 116, S. 54, m.w.N., und auch OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., m.w.N.).

    Der Senat ist insoweit stets - ohne eine eingehendere Begründung für erforderlich zu halten - von der prinzipiellen Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1993, 1222 f., 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und 17.08.2001 - 3 M 22/01 - der Senat ist selbst bei der nach Art. 43 Abs. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein unmittelbar vom Landtag vorzunehmenden Berufung der Präsidentinnen oder Präsidenten der oberen Landesgerichte von einer Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen und hat insoweit lediglich Auswirkungen auf die "Ausgestaltung" der nach dieser Verfassungsbestimmung vorzunehmenden Bestenauslese und die "Intensität der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle" festgestellt, vgl. Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420 f.).

    Dieses Recht auf Zugangsgleichheit geht über das Recht auf Bewerbung um ein öffentliches Amt sowie das Recht auf Feststellung einer unerlässlichen Mindestqualifikation hinaus und garantiert einer Bewerberin oder einem Bewerber - im Falle einer Mehrheit von Bewerberinnen und Bewerbern - den Anspruch auf eine nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu treffende personelle Auswahlentscheidung (vgl. Höfling, a.a.O., Art. 33 Abs. 1 bis 3, Rdnrn. 48, 53, 95 u. 96; Maunz, a.a.O., Art. 33, Rdnrn.11 u. 17; Sachs, Zur Bedeutung der grundgesetzlichen Gleichheitssätze für das Recht des öffentlichen Dienstes, ZBR 1994, 133, 134; so auch die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -a.a.O., m.w.N.).

    Zweifel hieran könnten unter anderem insofern bestehen, als das Richterwahlgesetz keine - jedenfalls keine ausdrücklichen - Regelungen darüber enthält, auf welche Weise der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister und der Richterwahlausschuss bei einer Mehrheit von Bewerberinnen und Bewerbern (potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten) im Rahmen der von ihnen "gemeinsam" zu treffenden Auswahlentscheidung zusammen zu wirken haben (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.06.2001 - 9 G 933/01(1) -, S. 8 EA; ausführlich zum Erfordernis der "gemeinsamen Entscheidung" nach schleswig-holsteinischem Landesrecht: OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Zwar handelt es sich bei dem Besetzungsbericht lediglich um einen der Auswahlentscheidung vorausgehenden Vorschlag ohne rechtliche Außenwirkung zugunsten eines Bewerbers (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 07.08.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 -, IÖD 2013, 134; die vom Antragsteller demgegenüber in Bezug genommenen Beschlüsse des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBl. 1996, 521, des Hessischen VGH vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, ESVGH 48, 158 und vom 22.06.2011 - 1 B 499/11-, Juris sowie des Thüringer OVG vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, betreffen andere Konstellationen und Fragestellungen), der konkrete Besetzungsvorschlag zeigt aber, wie die Beurteilerin ihre Anlassbeurteilung selbst interpretiert.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des vormals zuständigen 3. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts fest, wonach der Antragsgegner bei der Besetzung von Richterämtern eine selbstständige, den Art. 33 Abs. 2 GG zu beachtende Auswahlentscheidung trifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1992, 1222 [1223]; Beschluss vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 -, Rn. 49 ff., juris; Beschluss vom 15. Januar 1999 - 3 M 61/98 -, Rn. 22, juris).

    Die Ausführungen des 3. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 -, Rn. 49 ff., juris, gelten weiterhin (2).

    Für eine erfolgreiche Berufung ist der Konsens beider Akteure für einen Bewerber nötig, sodass letztlich jedem Akteur gleichsam eine Vetoposition zukommt (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 -, Rn. 61, juris).

    Hierzu wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die umfassende Darstellung im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 -, Rn. 54 ff., juris, verwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

    Eine Ernennung des Beigeladenen zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht und dessen Einweisung in die entsprechende Planstelle wäre im Falle eines Erfolges des Antragstellers nicht mehr rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.06.1966 - 11 C 89.64 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; OVG Schleswig, Beschlüsse v. 02.08.1995 - 3 M 38/95 - und v. 01.02 .1996 - 3 M 89/95 -).

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52 = DöD 1994, 31 = IÖD 1994, 74; OVG Schleswig, Beschlüsse v. 13.12.1995 - 3 M 90/95 - und v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -).

    1996, 75 = NVwZ 1996, 806 = DVBI.

    Ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren setzt voraus, daß das für die Personalentscheidung zuständige Organ in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung hinsichtlich der Besetzung des höherwertigen Dienstpostens vorzunehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse v. 20.01.1994 - 3 M 4/94 -, v. 21.11.1994 - 3 M 45/94 - und v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., jeweils mit Hinweis auf HessVGH, Beschl. v. 13.08.1992 - 1 TG 924/92 -, NVwZ-RR 1993, 320) und eine Rangfolge unter den Bewerbern nach Eignungsgraden aufzustellen (vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 2. Aufl., S. 284, Rn. 30).

    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Einzelmerkmale dar und läßt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerber zu (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse v. 22.06.1994 - 3 M 22/94 -, v. 16.01.1995 -3 M 91/94 -, v. 01.02.1995 - 3 M 1/95 - und v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -. a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/91
    Eine Ernennung des Beigeladenen zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht und dessen Einweisung in die entsprechende Planstelle wäre im Falle eines Erfolges des Antragstellers nicht mehr rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.6. 1966 - II C 89.64 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 2.8.1995 - 3 M 38/95 - und vom 1.2. 1996 - 3 M 89/95 -).

    Er kann beanspruchen, daß sowohl der Richterwahlausschuß wie auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über seine Bewerbung entscheiden bzw. ihm gegenüber eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993 - 2 ER 301.93-, ZBR 1994, 52 = DÖD 1994, 31= IÖD 1994, 74; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 13.12.1995 - 3 M 90/95 - und vom 1.2. 1996 - 3 M 89/95 -).

    Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuß - dessen Entscheidung dem Antragsgegner als »Verwaltungsinternum« im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen ist (vgl. VG Schleswig, Beschluß vom 7.4.1992 - 11 B 11/92 -, NJW 1992, 2440, 2441; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 14.5.1992 - 3 M 17/92 -, teilweise abgedruckt in NVwZ 1993, 1222, und vom 1.2.1996 - 3 M 89/95 -, SchlAnz.

    1996, 75 = NVwZ 1996, 806 = DVBl. 1996, 521) nicht erfüllt.

    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Einzelmerkmale dar und läßt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerber zu (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.6. 1994 - 3 M 22/94 -, vom 16.1.1995 - 3 M 91/94-, vom 1.2. 1995 - 3M 1/95 - und vom 1.2. 1996 - 3 M 89/95, aaO).

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 ThürRiG i. V. m. §§ 29, 8 Abs. 2 ThürBG nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung (sog. Leistungsgrundsatz) auszuwählen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, SächsVBl. 2001, 196 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - NVwZ 1996, 806 m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -).

    Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt insoweit voraus, dass der Dienstherr vorab für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (so auch VGH Kassel, a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, SächsVBl. 2001, 196, 197; VGH München, Beschluss vom 19.01.2001 - 3 CE 99.3309 -, DVBl. 2000, 1140; GKÖD, § 23 BBG, Rn. 39; Schöbener, a. a. O., S. 329).

    Damit wird hinreichend deutlich, dass die hier zu besetzende Richterstelle als Funktionsstelle besondere Anforderungen stellt, die in den der Auswahlentscheidung zu Grunde zu legenden Vergleichsmaßstab einfließen müssen, dass insbesondere das Kriterium "Verwaltungserfahrung" entgegen der ursprünglichen Auffassung des Antragsgegners sehr wohl ein besetzungsrelevantes Merkmal ist (besondere Berücksichtigung hat die Verwaltungserfahrung der Bewerber z. B. auch in folgenden Entscheidungen gefunden: VGH Kassel, Beschluss vom 05.09.2000, - 1 TG 2709/00 - OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 [Stelle eines Vizepräsidenten des OVG]; OVG Münster, Beschluss vom 22.06.1998 - 12 B 698/98 -, DRiZ 1998, 426 [Stelle eines Präsidenten des LG]; VGH Kassel, Beschluss vom 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 [Stelle eines Vizepräsidenten des OLG].

    Doch hat dieser Vorschlag für die Auswahlentscheidung maßgebliche Bedeutung, nicht zuletzt deshalb, weil er eine Beurteilung gerade im Hinblick auf die zu besetzende Stelle, auch im Hinblick auf das Anforderungsprofil, enthält (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 - 3 M 89/95, NVwZ 1996, 806 und vom 30.05.1996 - 3 M 36/96 -, ZBR 1996, 339; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01, a. a. O., S. 199).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    Beschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis sowie der gerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten bei der Überprüfung der Entscheidungen des Richterwahlausschusses (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHAnz 1996, 75 ff.).

    Gelangen der Richterwahlausschuss und der Antragsgegner danach rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung, mehrere Bewerberinnen oder Bewerber seien für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet, dürfen weitere sachbezogene - vorrangig eignungsbezogene - Auswahlkriterien herangezogen werden (vgl. im einzelnen OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob der Richterwahlausschuss und/oder der Antragsgegner den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen können, verkannt haben oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen haben (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 , aaO.).

    Es ist jedoch grundsätzlich gleichfalls rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die für die Personalentscheidung zuständigen Stellen ihre Auswahlentscheidungen in derartigen Fällen auf Unterschiede in den textlichen Fassungen der Stellungnahmen nach Abschnitt V 2 BRL stützen, soweit diese Unterschiede unter Eignungsgesichtspunkten hinreichend fassbar und aussagekräftig sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, aaO, u. 17.08.2001, aaO), und dabei ergänzend die das jeweils bekleidete Statusamt betreffenden Leistungs- und Befähigungsbeurteilungen berücksichtigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder

    Sie kann beanspruchen, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über ihre Bewerbung entscheiden und somit ihr gegenüber rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, a.a.O., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Die Auslese der Bewerberinnen und Bewerber, über die nach Art. 43 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung Schleswig-Holstein das zuständige Landesministerium gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheidet, ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, - 3 M 89/95 -, a.a.O.).

    Im Rahmen des Verfahrens 3 M 89/95 hat das Justizministerium auf Anfrage des erkennenden Senats unter dem 03. Januar 1996 mitgeteilt, die Beurteilungspraxis der Präsidenten und Präsidialräte bewerte die Eignung für ein Beförderungsamt mit "sehr gut geeignet", "gut geeignet", "geeignet", "noch nicht geeignet" und "nicht geeignet".

    Lediglich aus Gründen der Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass der Senat sich im vorliegenden Zusammenhang nicht mit der Bedeutung des Zusatzes "besonders" für eine "Binnendifferenzierung" innerhalb ein und derselben Bewertungsstufe auseinander zu setzen braucht (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 261).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Durch solche Besetzungsberichte und Besetzungsvorschläge werden in wertender Erkenntnis vergleichende Beurteilungen erstellt, um die bestmögliche Besetzung einer Stelle vorzubereiten (OVG Schleswig, Beschl. v. 1.2.1996, NVwZ 1996, 806).
  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    2001, 196 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - NVwZ 1996, 806 m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -).

    Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt insoweit voraus, dass der Dienstherr vorab für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (so auch VGH Kassel, a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, …

  • VG Hamburg, 18.05.2001 - 3 VG 1075/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3328/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3444/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

  • VG Schleswig, 28.10.2005 - 11 B 20/05
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 8/02

    Einstweilige Untersagung der Ernennung zum Vizepräsidenten des

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1996 - 3 M 36/96

    Bewerber; Beförderung; Beförderungsdiensposten; Leistungsbezogene Kriterien;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 42/96

    Staatsanwalt; Beförderung; Erprobung; Beförderungsbewerber; Eignungsprognose;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1998 - B 3 S 182/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96

    Professorenstelle; Vorschlagsliste; Dreiervorschlag

  • OVG Hamburg, 09.08.2001 - 1 BS 195/01

    Vorzug einer Mitbewerberin gegenüber einem Mitbewerber bei Besetzung einer

  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 11 U 195/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.1996 - 3 M 54/96

    Beamter; Beförderungsdiensposten; Dienstliche Beurteilung; Wartezeit;

  • VG Schleswig, 04.11.2010 - 11 B 36/10

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

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