Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6508
OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20 (https://dejure.org/2020,6508)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.04.2020 - 3 MB 8/20 (https://dejure.org/2020,6508)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. April 2020 - 3 MB 8/20 (https://dejure.org/2020,6508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeinverfügung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beschwerde; Coronavirus SARS-CoV-2; COVID-19; Freizügigkeit; Nebenwohnung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Zitiergebot; Zweitwohnung; Infektionsschutz; Erfolglose Beschwerde der Antragsteller; Ablehnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anreiseverbot fürs Homeoffice in der Zweitwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer wegen der Corona-Krise bestätigt ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1382

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Unter "Freizügigkeit" wird das Recht verstanden, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen und auch zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen (vgl. Pagenkopf , in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 11 Rn. 14 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 2, 266 ).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Der Antragsgegner war daher zum Handeln verpflichtet (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Weil sich aus dem Infektionsschutzgesetz nichts Anderes ergibt, ist hierfür die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 -11 C 35.92 -, NJW 1993, 1729, 1730, juris Rn. 16, das zudem darauf hinweist, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung in der Regel die Lage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist; VGH München, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 4; Schoch a.a.O § 80 Rn. 414).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Weil sich aus dem Infektionsschutzgesetz nichts Anderes ergibt, ist hierfür die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 -11 C 35.92 -, NJW 1993, 1729, 1730, juris Rn. 16, das zudem darauf hinweist, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung in der Regel die Lage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist; VGH München, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 4; Schoch a.a.O § 80 Rn. 414).
  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2.4.2020 - 3 MB 8/20).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.5.2020 - 13 MN 182/20 -, juris Rn. 37; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6602
OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20 (https://dejure.org/2020,6602)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.04.2020 - 3 MB 11/20 (https://dejure.org/2020,6602)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. April 2020 - 3 MB 11/20 (https://dejure.org/2020,6602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie (Covid-19) - Kontaktverbot & Co. - sind die Maßnahmen rechtmäßig?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Wie gezeigt, war die Vorschrift jedoch geeignet, eine gerichtliche Kontrolle ihrer selbst und auf ihrer Grundlage ergriffener Maßnahmen zu gewährleisten (vgl. etwa Beschl. d. Senats vom 02.04.2020 - 3 MB 11/20 -, juris Leitsatz und Rn. 5 ff.).

    Zum einen wurde zum damaligen Zeitpunkt angenommen, dass der Erreger vor allem durch Reisende aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein eingetragen wurde (vgl. etwa Beschl. d. Senats v. 02.04.2020 - 3 MB 11/20 -, juris Rn. 11), nicht durch Reisen von Einwohnerinnen und Einwohnern Schleswig-Holsteins innerhalb des Bundeslandes oder in andere Bundesländer.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Wie gezeigt, war die Vorschrift jedoch geeignet, eine gerichtliche Kontrolle ihrer selbst und auf ihrer Grundlage ergriffener Maßnahmen zu gewährleisten (vgl. etwa Beschl. d. Senats v. 02.04.2020 - 3 MB 11/20 -, juris Leitsatz und Rn. 5 ff.).

    Zum einen wurde zum damaligen Zeitpunkt angenommen, dass der Erreger vor allem durch Reisende aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein eingetragen wurde (vgl. etwa Beschl. d. Senats v. 02.04.2020 - 3 MB 11/20 -, juris Rn. 11), nicht durch Reisen von Einwohnerinnen und Einwohnern Schleswig-Holsteins innerhalb des Bundeslandes oder in andere Bundesländer.

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Danach waren durch die SARS-CoV-2-BekämpfV alle nicht zwingenden Einreisen verboten und damit auch die Anreisen zu Zweitwohnungen, welche überwiegend "als zum Tourismus gehörend" eingeordnet worden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20 - juris Rn. 6; VG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 B 65/20 - n.v.; Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 56/20 - juris Rn. 17; Beschluss vom 27. März 2020 - 1 B 31/20 - juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 58/20

    Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen - Eilantrag abgelehnt

    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch Kreise ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20).

    Der Verordnungsgeber hat mit dieser Regelung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass vermeidbare Reisen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der jetzt maßgeblichen Verordnung (mit Ablauf des 3. Mai 2020) unterbleiben sollen (vgl. zur gleichlautenden Vorgänger-Rechtsverordnung: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20 - Rn. 6, juris; und zuletzt die hiesige 1. Kammer, Beschluss vom 8. April 2020 - 1 B 46/20 -, Rn. 11 - 17, juris).

  • VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Der Umstand, dass die Antragsteller zunächst auf Grundlage der ursprünglichen Allgemeinverfügung ihren Nebenwohnsitz im Kreisgebiet verlassen haben, ist nicht geeignet, eine für sie günstigere Bewertung ihres Begehrens zu erwirken (vgl. ausdrücklich OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020, - 3 MB 11/20 -, Rn. 12, juris).

    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch den Antragsgegner ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020, - 3 MB 11/20 -, juris).

  • VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20

    Interessenabwägung bezüglich des Verbots der Anreise gegenüber Eigentümern einer

    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch den Antragsgegner ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 40/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch den Antragsgegner ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20).
  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 49/20

    Verbot der Anreise zum Zwecke der touristischen Nutzung einer dort gelegenen

    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch den Antragsgegner ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20).
  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Der Verordnungsgeber hat mit dieser Regelung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass vermeidbare Reisen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Verordnung (19.04.2020) unterbleiben sollen (so zur gleichlautenden Vorgänger-Rechtsverordnung: OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 11/20 - Rn. 6, juris).
  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin entfällt auch nicht deshalb, weil sie aufgrund von § 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-BekämpfVO, der auch die Reise mit dem Ziel der Nutzung einer Nebenwohnung grundsätzlich untersagt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20 -, juris, Rn. 5 ff.) nicht nach Schleswig-Holstein einreisen und den Kreis Ostholstein somit gar nicht erreichen könnte.
  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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