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   OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19   

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https://dejure.org/2020,2086
OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19 (https://dejure.org/2020,2086)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.02.2020 - 3 MB 38/19 (https://dejure.org/2020,2086)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 3 MB 38/19 (https://dejure.org/2020,2086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 24 Abs 1 S 3 SGB 8, § 24 Abs 2 S 1 SGB 8, § 24 Abs 2 S 2 SGB 8, § 123 VwGO, § 146 VwGO
    (vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes (U3) in zumutbarerer Entfernung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes (U3); Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Kinder- und Jugendhilfe; Beschwerdeverfahren; Anordnungsanspruch auf vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes (U3) in zumutbarerer Entfernung ...

  • rechtsportal.de

    Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer in zumutbarer Entfernung liegenden und zu erreichenden Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle; Zumutbare Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes; Keine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 30 Minuten je zu bewältigender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes (U3) in zumutbarerer Entfernung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19
    Dabei genügt der Nachweis eines Angebotes zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege den Anforderungen des § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII nur, wenn es dem konkret-individuellen Bedarf des anspruchsberechtigten Kindes und seiner Erziehungsberechtigten insbesondere in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entspricht (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19

    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19
    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 43; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.08.2019 - 3 MB 20/19 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2019 - 3 MB 20/19

    Sicherstellung bedarfsgerechter Plätze in Kindertageseinrichtung oder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19
    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 43; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.08.2019 - 3 MB 20/19 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19

    Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines

    Vielmehr entspricht es der ganz herrschenden Rechtsprechung, neben dem konkret-individuellen Bedarf des anspruchsberechtigten Kindes auch den seiner Erziehungsberechtigten in den Blick zu nehmen, wozu auch die Entfernung des Betreuungsplatzes zur Arbeitsstätte gehört (so etwa BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, 5 C 19/16, juris Rn. 41 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 4.2.2020, 3 MB 38/19, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.12.2016, 12 S 1782/15, juris Rn. 42).
  • OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22

    Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für Kleinkind; zeitlicher Umfang;

    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - m.w.Nw. zur Rechtsprechung).

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 - OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - zitiert nach juris] Hinsichtlich seiner örtlichen Lage entspricht ein Betreuungsplatz dem individuellen Bedarf, wenn er von den Eltern und dem Kind in zumutbarer Weise zu erreichen ist.

    [vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - m.w.Nw. zur Rechtsprechung; juris] Bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung ist von Bedeutung, dass die Antragstellerin im erstinstanzlichen Verfahren nicht erwähnt hatte, dass sich ihre Mutter bereits seit 3.10.2021 bis zum 26.7.2022 im Erziehungsurlaub befindet [vgl. das als Anlage zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 20.4.2022 vorgelegte Schreiben der Personalabteilung des Klinikum S. an die Mutter der Antragstellerin vom 13.8.2021], sie also ihre Arbeitsstätte in der Klinik W nicht täglich anfährt.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Dies gilt sowohl für den Anspruch nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2021 - 12 S 3227/21 -, juris Rn. 10) als auch für den Anspruch nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 3).

    Die in Rechtsprechung und Literatur vielfach genannte Grenze von 30 Minuten pro Weg (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 35; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 42; beschränkt auf die Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.2020 - 7 B 10222/20 -, juris Rn. 11), auf die das Verwaltungsgericht abgestellt hat, dient dabei lediglich als grobe Richtschnur (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42), stellt aber keine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.04.2023 - 7 B 10115/23.OVG -, juris Rn. 7 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris Rn. 3; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 42).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20

    Zumutbare Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung

    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 43; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Eine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 30 Minuten je zu bewältigender Entfernung zu jeder möglichen Verkehrslage gibt es nicht (vgl. statt vieler: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 14 ME 119/23

    Kindertageseinrichtung; ortsnah; Zuweisung eines Kita-Platzes; Zum Begriff der

    In der Rechtsprechung hat sich für die Zumutbarkeit ein Richtwert von 30 Minuten Wegezeit von der Wohnung zur Kindertagesstätte etabliert (insgesamt also eine Stunde Fahrzeit, vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.7.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Struck/Schweigler, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 24 Rn. 42; Kaiser, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 24 Rn. 18), eine starre Zumutbarkeitsgrenze liegt darin aber nicht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 8.9.2023 - 12 S 790/23 -, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 4.2.2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 5).
  • VG München, 14.03.2022 - M 18 E 21.5055

    Einstweilige Anordnung, Nachweis eines Betreuungsplatzes, Zumutbare Entfernung

    Eine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von beispielsweise 30 Minuten je zu bewältigender Entfernung zwischen Wohnort, Ort der Tageseinrichtung und elterlicher Arbeitsstätte gibt es nicht (vgl. OVG SH, B. v. 4.2.2020 - 3 MB 38/19 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2022 - 6 S 55.22

    Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerde -

    Eine starre Zumutbarkeitsgrenze liegt darin aber nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 MB 38/19 -, NordÖR 2020, S. 137 f., juris Rn. 5).
  • VG München, 08.12.2020 - M 18 E 20.4847

    Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung

    Eine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von beispielsweise 30 Minuten je zu bewältigender Entfernung zwischen Wohnort, Ort der Tageseinrichtung und elterlicher Arbeitsstätte gibt es - insbesondere im ländlichen Raum - nicht (vgl. OVG SH, B. v. 4.2.2020 - 3 MB 38/19 - juris).
  • VG München, 28.09.2023 - M 18 E 23.4227

    Einstweilige Anordnung, Anspruch auf Nachweis eines Betreuungsplatzes, Zumutbare

    Eine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von beispielsweise 30 Minuten je zu bewältigender Entfernung zwischen Wohnort, Ort der Tageseinrichtung und elterlicher Arbeitsstätte gibt es nicht (vgl. OVG SH, B. v. 4.2.2020 - 3 MB 38/19 - juris - Rn. 5).
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