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   OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20 (https://dejure.org/2020,32150)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2020 - 3 MR 47/20 (https://dejure.org/2020,32150)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2020 - 3 MR 47/20 (https://dejure.org/2020,32150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Rechtswidrigkeit des schleswig-holsteinischen Beherbergungsverbots?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein vorläufig außer Vollzug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt

  • n-tv.de (Pressemeldung, 23.10.2020)

    Weg nach Sylt ist frei: Beherbergungsverbot im Norden fällt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot per Eilverfahren außer Vollzug gesetzt - Normenkontrollantrag in der Hauptsache wird wohl Erfolg haben

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Die vorläufige Außervollzugsetzung wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerinnen in diesem Verfahren; sie ist allgemeinverbindlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 71 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Diesem folgt der Senat - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. Ablehnung einstweilige Anordnung v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 - und - 1 BvQ 31/20 -, juris jeweils Rn. 13; vgl. ferner Ablehnung einstweilige Anordnung v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 -, juris Rn. 8) - aufgrund der dem Institut als Bundesoberbehörde nach § 4 IfSG obliegenden Sach- und Fachkunde.
  • BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beschränkung der Zahl der Teilnehmer einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Diesem folgt der Senat - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. Ablehnung einstweilige Anordnung v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 - und - 1 BvQ 31/20 -, juris jeweils Rn. 13; vgl. ferner Ablehnung einstweilige Anordnung v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 -, juris Rn. 8) - aufgrund der dem Institut als Bundesoberbehörde nach § 4 IfSG obliegenden Sach- und Fachkunde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 MR 45/20

    Überwiegen der Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Die angegriffene Regelung des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe b der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Quarantäne-Verordnung und der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 8. Oktober 2020 erweist sich bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als offensichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und sich daher als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG darstellt (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, Az. 3 MR 45/20 wegen aktueller Erkenntnisse des RKI zur Übertragbarkeit des Coronavirus).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20-105, Rn. 171 mwN).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 4 CN 6.18

    Antragsfrist; Bekanntmachung; Frage der Begründetheit; Informationszwecke;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Daher bestehen für den Senat keine Zweifel daran, dass der Normgeber die Landesverordnung auf der von ihm zu verantwortenden Seite mit dem Willen, sie amtlich bekannt zu machen, ins Internet eingestellt hat und damit den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2019 - 4 CN 6.18 -, beck-online Rn. 16) genügt hat.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20
    Diesem folgt der Senat - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. Ablehnung einstweilige Anordnung v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 - und - 1 BvQ 31/20 -, juris jeweils Rn. 13; vgl. ferner Ablehnung einstweilige Anordnung v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 -, juris Rn. 8) - aufgrund der dem Institut als Bundesoberbehörde nach § 4 IfSG obliegenden Sach- und Fachkunde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 11 S 94.20

    Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. hierzu jüngst OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - 3 MR 47/20 -, Rn. 24, juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2020 - 11 S 114.20

    Maskenpflicht Schule; Mund-Nasen-Bedeckung; gesundheitliche Beeinträchtigung;

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. hierzu jüngst OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - 3 MR 47/20 -, Rn. 24, juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 11 S 104.20

    SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. hierzu jüngst OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - 3 MR 47/20 -, Rn. 24, juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).
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