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   VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83   

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https://dejure.org/1989,7222
VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83 (https://dejure.org/1989,7222)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.09.1989 - 3 N 4/83 (https://dejure.org/1989,7222)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. September 1989 - 3 N 4/83 (https://dejure.org/1989,7222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 70 VwGO, § 1 Abs 7 BBauG, § 2a Abs 6 BBauG
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei bereits vollständig verwirklichten Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO ist -- wie sich aus Abs. 2 der Vorschrift ergibt --, jedenfalls soweit es, wie hier, auf Antrag natürlicher Personen eingeleitet wird, kein rein objektives Prüfungsverfahren; es weist vielmehr, vor allem bei Bebauungsplänen, auch Elemente des Individualrechtsschutzes auf (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.1987, BVerwGE 78, 85 ff.; Kopp, VwGO, 8. Aufl. § 47 Rdnr. 3 m.w.N.).

    Hat er jedoch sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt oder hätte er von ihr zuverlässige Kenntnis haben müssen und war es ihm möglich und zumutbar, sich hierüber etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Bauaufsichtsbehörde Gewißheit zu verschaffen, so läuft von diesem Zeitpunkt an die Jahresfrist der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO für die Einlegung des Widerspruchs (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.1974, BVerwGE 44, 294 ff. und Beschluß vom 28.08.1987, BVerwGE 78, 85).

  • VGH Hessen, 24.11.1988 - 6 TG 4463/88

    Abwehranspruch gegen Bolzplatz im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Als zumutbar wird insoweit von der Rechtsprechung teilweise auch der Lärm angesehen, der von einem -- hier nicht zu beurteilenden -- sog. Bolzplatz ausgeht (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.02.1987, NVwZ 1987, 986 ; a.A. Hess. VGH, Beschluß vom 24.11.1988, ESVGH 39, 93 ff.).
  • VGH Bayern, 16.02.1987 - 14 B 85 A.3090

    Immissionsschutzrecht: Hinnehmbarkeit der von einem benachbarten Bolzplatz

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Als zumutbar wird insoweit von der Rechtsprechung teilweise auch der Lärm angesehen, der von einem -- hier nicht zu beurteilenden -- sog. Bolzplatz ausgeht (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.02.1987, NVwZ 1987, 986 ; a.A. Hess. VGH, Beschluß vom 24.11.1988, ESVGH 39, 93 ff.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Die Bekanntmachung muß in einer Weise erfolgen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewußt zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.07.1984, BVerwGE 69, 344).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.1985 - 1 B 38/85

    Kinderspielplatz; Spielplatz; Wohngebiet; Ortsrand; Ausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Zwar gehen von einem Kinderspielplatz Geräuscheinwirkungen auf benachbarte Grundstücke aus, dennoch stellt sich im vorliegenden Fall nicht die Frage nach einer für ein reines Wohngebiet zumutbaren Geräuscheinwirkung, weil nach herrschender Rechtsauffassung, der der Senat folgt, die von einem herkömmlichen Kinderspielplatz ausgehenden Immissionen, ebenso wie der übliche Lärm von Kraftfahrzeugen, Rasenmäher oder Schwimmanlagen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten hingenommen werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.1974, BRS 28 Nr. 138 ; Hess. VGH, Urteil vom 03.02.1981, BRS 38 Nr. 182 ; OVG Koblenz, Beschluß vom 03.09.1985, NVwZ 1985, 924; VGH Mannheim, Beschluß vom 26.03.1985, BauR 1985, 535).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Nach der vorstehend erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine mit einem Normenkontrollantrag begehrte Überprüfung eines Bebauungsplans zwar nicht notwendigerweise dann, wenn der Antragsteller eine unanfechtbare Baugenehmigung hinnehmen muß, die eine Nutzung entsprechend der von ihm bekämpften Festsetzung des Bebauungsplans gestattet; ist jedoch der Bebauungsplan oder die mit dem Antrag angegriffene einzelne Festsetzung durch genehmigte oder genehmigungsfreie Maßnahmen vollständig verwirklicht, so wird der Antragsteller in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (BVerwG, Beschluß vom 09.02.1989, DVBl. 1989, 660 ).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Hat er jedoch sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt oder hätte er von ihr zuverlässige Kenntnis haben müssen und war es ihm möglich und zumutbar, sich hierüber etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Bauaufsichtsbehörde Gewißheit zu verschaffen, so läuft von diesem Zeitpunkt an die Jahresfrist der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO für die Einlegung des Widerspruchs (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.1974, BVerwGE 44, 294 ff. und Beschluß vom 28.08.1987, BVerwGE 78, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1985 - 3 S 405/85

    Zulässigkeit öffentlicher Kinderspielplätze im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1989 - 3 N 4/83
    Zwar gehen von einem Kinderspielplatz Geräuscheinwirkungen auf benachbarte Grundstücke aus, dennoch stellt sich im vorliegenden Fall nicht die Frage nach einer für ein reines Wohngebiet zumutbaren Geräuscheinwirkung, weil nach herrschender Rechtsauffassung, der der Senat folgt, die von einem herkömmlichen Kinderspielplatz ausgehenden Immissionen, ebenso wie der übliche Lärm von Kraftfahrzeugen, Rasenmäher oder Schwimmanlagen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten hingenommen werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.1974, BRS 28 Nr. 138 ; Hess. VGH, Urteil vom 03.02.1981, BRS 38 Nr. 182 ; OVG Koblenz, Beschluß vom 03.09.1985, NVwZ 1985, 924; VGH Mannheim, Beschluß vom 26.03.1985, BauR 1985, 535).
  • VG Lüneburg, 16.03.2005 - 2 A 27/04

    Lärm durch Seilbahn auf Kinderspielplatz

    Eine Seilbahn mag kein "herkömmliches" Spielgerät nach dem Maßstab älterer Spielplätze sein, doch ist sie heutzutage häufig auf Spielplätzen anzutreffen und wird von der Rechtsprechung nicht als lauteres Spielgerät als andere aus Metall bestehende Geräte angesehen (Hess. VGH, Beschl. v. 13.9. 1989 - 3 N 4/83 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 4.2. 2000 - 6 K 3517/99 - VG Braunschweig, Urt. v. 23.1. 2004 - 2 A 387-02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 2594/85

    Verwirkung eines Normenkontrollantragsrechts

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Bebauungsplan oder die mit dem Antrag angegriffene Festsetzung durch Genehmigung oder genehmigungsfreie Maßnahmen vollständig verwirklicht ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989, DVBl. 1989, 660 (661), Beschluß des Senats vom 13. September 1989 -- 3 N 4/83, Umdr.
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