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   BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11 (EP)   

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BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11 (EP) (https://dejure.org/2013,29737)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2013 - 3 Ni 37/11 (EP) (https://dejure.org/2013,29737)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 3 Ni 37/11 (EP) (https://dejure.org/2013,29737)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Soweit die Beklagte das Streitpatent im Wege der zulässigen Selbstbeschränkung nicht mehr verteidigt, war es mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (zur st. Rspr. im Nichtigkeitsverfahren vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 404, 405 - Carvedilol II; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 83 Rdn. 45 m. w. Nachw.; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 81 Rdn. 132).

    Der zuständige Fachmann ist vorliegend als Team zu definieren, das aus einem Molekularbiologen mit praktischer Erfahrung in der Tumorbiologie sowie einem Mediziner mit Erfahrung in der Behandlung hämatologischer Erkrankungen besteht (vgl. BGH GRUR 2010, 123, 125 Tz. 27 - Escitalopram; BGH GRUR 2007, 404, 406 Tz. 26 - Carvedilo lII).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Sämtliche Versuche zum Nachweis der Expression von FLT3 erfolgen in K3 nämlich nach dem Prinzip der spezifischen Sonden-Hybridisierung, bei dem die für das FLT3-Gen spezifischen Sonden nur dann an die aus den untersuchten Zellen isolierte RNA oder DNA binden, wenn diese das gesuchte FLT3-Gen enthalten, so dass eine Genamplifikationsreaktion für die in K3 beschriebene technische Lehre nicht von Bedeutung ist und der Einsatz einer solchen Reaktion der K3 daher auch nicht unmittelbar und eindeutig entnommen werden kann (vgl. K3, Figuren 1 bis 5 und Tabellen 1 bis 3) (vgl. BGH GRUR 2009, 382, 2. Ls. und Rn. 25 und 26 - Olanzapin).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Der Patentanspruch darf deshalb nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht als zur Erfindung gehörend erkennen ließ (vgl. BGH GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; BGH GRUR 2010, 509, 511 - Hubgliedertor I; GRUR 2010, 513, 514 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Nachdem sich dem Fachmann somit weder aus der Streitpatentschrift noch aus den ursprünglich eingereichten Unterlagen ohne weiteres, d. h. unmittelbar und eindeutig, eine Verwendung der patentgemäßen Nucleinsäuremoleküle zur Herstellung eines Markers erschließt, kann eine solche Verwendung nicht zum Gegenstand eines Patentanspruches gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2010, 910, Ls. und Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Um zu den in den Patentansprüchen 7 und 8 beschriebenen Nachweisverfahren zu gelangen, die auf dem Nachweis einer Tandemverdoppelungsmutation in der Juxtamembran des FLT3-Gens unter Beteiligung des Exons 11 oder der Exons 11 bis 12 beruhen, musste der Fachmann daher selbst bei einer kombinierten Betrachtung der Druckschriften K3, K4 und K5 erfinderisch tätig werden, da der Fachmann, anders als von der Klägerin angenommen, die alleinige Vermutung, FLT3-Mutationen finden zu können, nicht von vornherein mit der Erfolgserwartung verbindet, einen im menschlichen Organismus einheitlich auftretenden Mutationstyp zu finden, der sich als verlässlicher prognostischer Marker bei bestimmten leukämischen Erkrankungen des Menschen erweist (vgl. K2, Abs. [0050]) (vgl. BGH GRUR 2009, 743, Ls. Rn. 37 - Airbag-Auslösesteuerung).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    1.3 Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags sowie der Hilfsanträge I und II bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag sowie die Hilfsanträge I und II als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1977, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Der zuständige Fachmann ist vorliegend als Team zu definieren, das aus einem Molekularbiologen mit praktischer Erfahrung in der Tumorbiologie sowie einem Mediziner mit Erfahrung in der Behandlung hämatologischer Erkrankungen besteht (vgl. BGH GRUR 2010, 123, 125 Tz. 27 - Escitalopram; BGH GRUR 2007, 404, 406 Tz. 26 - Carvedilo lII).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    1.3 Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags sowie der Hilfsanträge I und II bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag sowie die Hilfsanträge I und II als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1977, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Demzufolge offenbart die Streitpatentschrift genügend Informationen, die dem Fachmann unter zumutbarem Aufwand die praktische Verwirklichung des beanspruchten Verfahrens ermöglichen (vgl. Schulte/Moufang PatG, 8. Auflage § 34 Rdn. 370 und BGH GRUR 2010, 916, Ls. - Klammernahtgerät).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 3 Ni 37/11
    Der Patentanspruch darf deshalb nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht als zur Erfindung gehörend erkennen ließ (vgl. BGH GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; BGH GRUR 2010, 509, 511 - Hubgliedertor I; GRUR 2010, 513, 514 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15

    Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein

    Das Bundespatentgericht erklärte das Klagepatent auf eine von der Beklagten zu 1 erhobene Nichtigkeitsklage mit Urteil vom 9. Juli 2013 (3 Ni 37/11 (EP), juris) unter anderem im Umfang der Patentansprüche 1 und 2 für nichtig und gab Patentanspruch 7 als neue Ansprüche 1 und 2 folgende Fassung:.
  • OLG München, 22.10.2015 - 6 U 4891/14

    Patent, Erzeugnissschutz, Erzeugnisschutz

    Gegen das Klagepatent hat die Beklagte zu 1) Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht (BPatG, Az. 3 Ni 37/11 (EP)) erhoben.

    a) Zum Hintergrund der Erfindung und dem Stand der Technik ist im Nichtigkeitsurteil des Bundespatentgerichts vom 09.07.2013 - 3 Ni 37/11 (EP) ausgeführt (vgl. Anl. V&P 11, S. 20/21):.

  • LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14

    Patentverletzungsstreit: Derivativer Erzeugnisschutz für unkörperliche

    Ergänzend wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25.04.2013 (Az.: 7 O 17048/12), auf die Ausführungen des Bundespatentgerichts in seinem Urteil vom 09.07.2013 (Az.: 3 NI 37/11, hier vorgelegt als Anlage VP 11) sowie weiter ergänzend auf die Ausführungen der Klägerin in der Klageschrift Bezug genommen.
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