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   BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15 (EP)   

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BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15 (EP) (https://dejure.org/2016,39457)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2016 - 3 Ni 8/15 (EP) (https://dejure.org/2016,39457)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 3 Ni 8/15 (EP) (https://dejure.org/2016,39457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic (europäisches Patent)" - zur Frage der Neuheit - besonders kristalline Erscheinungsform eines bekannten Arzneimittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der mangelnden Patentfähigkeit sowie der mangelnden Ausführbarkeit in einer Patentnichtigkeitssache über das Antibiotikum "Rifaximin"

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic (europäisches Patent)" - zur Frage der Neuheit - besonders kristalline Erscheinungsform eines bekannten Arzneimittels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic (europäisches Patent)" - zur Frage der Neuheit - besonders kristalline Erscheinungsform eines bekannten Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.03.2011 - X ZR 58/08

    Entstehung von monklinem Metazachlor bei der Herstellung und Lagerung wässriger

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Aus einer im Nachhinein nicht mehr zu klärenden, durchaus plausiblen Möglichkeit der unerkannten Anwesenheit einer unbekannten Kristallform in Produkten des Standes der Technik, auch im Gemisch mit bekannten Erscheinungsformen, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass bei der Herstellung dieser Produkte gemäß dem Stand der Technik im Prioritätszeitpunkt stets die unbekannte Kristallform ohne Zutun entstanden bzw. angefallen ist und diese unbekannte Kristallform zum Stand der Technik gehört (vgl. BGH X ZR 58/08 v. 15. März 2011, Rn. 19 bis 26 - Monoklines Metazachlor).

    Dies gilt auch dann, wenn die Alpha-Form des Rifaximin zufällig und unerkannt, gegebenenfalls im Gemisch mit anderen noch unbekannten Erscheinungsformen des Rifaximin, entstanden sein sollte (vgl. BGH X ZR 58/08 v. 15. März 2011, Rn. 19 bis 26 - Monoklines Metazachlor).

    Allein aufgrund des nicht in Abrede zu stellenden theoretisch denkbaren Vorliegens einer noch unbekannten Kristallform kann der streitpatentgemäßen Alpha-Form des Rifaximin die Erfindungshöhe nicht abgesprochen werden (vgl. hierzu BGH X ZR 58/08 v. 15. März 2011 - Monoklines und triklines Metazachlor).

    Rein theoretische Überlegungen reichen nicht aus, um einer neuen Kristallform eines Stoffes bekannter chemischer Konstitution die erfinderische Tätigkeit abzusprechen (vgl. hierzu BGH X ZR 58/08 v. 15. März 2011, Rn. 19 bis 27 - Monoklines Metazachlor).

  • BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13

    Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Fehlende Neuheit des

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Dabei komme es nicht darauf an, ob der Fachmann überhaupt in der Lage gewesen sei, die Alpha-Form in den vor dem Prioritätsdatum des Streitpatents vertriebenen Arzneimitteln erkennen und herstellen zu können, da dies nach der Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I nicht erforderlich sei.

    Im Gegensatz zu dem der Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I zugrunde liegenden Fall, bei dem es um eine Zusammensetzung bekannter Substanzen gegangen sei, handele es sich bei Rifaximin Î± um einen Stoff mit einer gänzlich neuen Struktur.

    Soweit Teile der Literatur im Anschluss an die Entscheidung BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS die Auffassung vertreten, das ein für den Fachmann kommerziell erhältliches Erzeugnis mit allen seinen Eigenschaften öffentlich zugänglich wird, unabhängig davon, ob bestimmte Eigenschaften der Fachwelt durch Veröffentlichungen bekannt oder durch Analysen ermittelbar waren (Schulte, a. a. O., Rn. 52 a. E.; Benkard, a. a. O., Rn. 172, 184, vgl. a. neuere Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die seitens der Klägerin angeführten neueren Entscheidungen BGH GRUR 2011,129, Ziff. 2. b) (2) - Fentanyl-TTS und GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I. In diesen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es für die Offenbarung bestimmter Merkmalsgruppen in Entgegenhaltungen ausreiche, dass die in den Entgegenhaltungen als Vergleichsbeispiele genannten Produkte (COATEX BR 900 im Fall "Verdickerpolymer I") bzw. deren Bestandteile ("DUROTAK 97-4098" als im Fall "Fentanyl-TTS" im Vergleichspflaster verwendete Klebeschicht) vor dem Prioritätsdatum am Markt erhältlich gewesen seien.

  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Auf die Wahrscheinlichkeit der Analyse und den erforderlichen Aufwand für Analyse und Verfahrenstechnik kommt es nicht an (vgl. Busse a. a. O., Rn. 46 m. w. N.; Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 3, Rn. 131; Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 3, Rn. 52; BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; BPatGE 53, 66 - Offenkundige Vorbenutzung durch Vertrieb eines pharmazeutischen Erzeugnisses).

    Hierbei kann es dahingestellt bleiben, ob der Fachmann die vor dem Prioritätstag vertriebenen Rifamixin als Wirkstoff enthaltenden Tabletten analysiert hat, weil Mitbewerber nach der Lebenserfahrung regelmäßig daran interessiert sind, neue Mittel auf ihrem Arbeitsgebiet in Bezug auf deren Zusammensetzung, Anwendung und Wirkungsweise kennenzulernen, sei es um sie mit ihren eigenen Erzeugnissen zu vergleichen, sei es um Anregungen für die Weiterentwicklung solcher Erzeugnisse zu gewinnen (BGH GRUR 1986, 372, II.3b) - Thrombozytenzählung).

    Jedoch hätte der Fachmann die in den vor dem Prioritätstag des Streitpatents vertriebenen Tabletten verkörperte Lehre bei einer Analyse nicht oder allenfalls nach übermäßigen, das durchschnittliche Können übersteigenden Schwierigkeiten bzw. Überlegungen (vgl. BGH GRUR 1986, 372, 374, II.3 d) - Thrombozyten-Zählung; BPatGE 53, 66 - Offenkundige Vorbenutzung durch Vertrieb eines pharmazeutischen Erzeugnisses), mithin erst unter Aufbietung erfinderischen Tätigwerdens entnehmen können.

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Soweit Teile der Literatur im Anschluss an die Entscheidung BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS die Auffassung vertreten, das ein für den Fachmann kommerziell erhältliches Erzeugnis mit allen seinen Eigenschaften öffentlich zugänglich wird, unabhängig davon, ob bestimmte Eigenschaften der Fachwelt durch Veröffentlichungen bekannt oder durch Analysen ermittelbar waren (Schulte, a. a. O., Rn. 52 a. E.; Benkard, a. a. O., Rn. 172, 184, vgl. a. neuere Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die seitens der Klägerin angeführten neueren Entscheidungen BGH GRUR 2011,129, Ziff. 2. b) (2) - Fentanyl-TTS und GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I. In diesen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es für die Offenbarung bestimmter Merkmalsgruppen in Entgegenhaltungen ausreiche, dass die in den Entgegenhaltungen als Vergleichsbeispiele genannten Produkte (COATEX BR 900 im Fall "Verdickerpolymer I") bzw. deren Bestandteile ("DUROTAK 97-4098" als im Fall "Fentanyl-TTS" im Vergleichspflaster verwendete Klebeschicht) vor dem Prioritätsdatum am Markt erhältlich gewesen seien.

  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    a) Die Neuheit eines Stoffes ist gegeben, wenn er sich in mindestens einem für ihn charakteristischen Parameter von bekannten Stoffen ausreichend und zuverlässig unterscheiden lässt (BGH GRUR 1972, 80, 84 - Trioxan).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Auch eine angemessene Erfolgserwartung mit einem dazu sich verhältnismäßig darstellenden, für die Lösung des sich stellenden technischen Problems einzubringenden Aufwand, wie sich im Fall BGH-Calcipotriol-Monohydrat aus dem Stand der Technik ergebend (vgl. BGH GRUR 2012, 803, Leitsatz und Rn. 47), kann die Kenntnis des Polymorphismus für Rifampicin gemäß TM27 und TM39 dem Fachmann nicht liefern.
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Die lückenlose Ausführbarkeit über die beanspruchte Breite ist ohnehin nicht zu fordern, vielmehr genügt ein zum Ziel führender Weg (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
  • BGH, 23.10.2012 - X ZR 120/11

    Gelomyrtol

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Für eine die Neuheit ausschließende Offenbarung reiche es aus, wenn ein auf dem Markt erhältliches Produkt die Merkmale des Erzeugnisses tatsächlich aufweise (offengelassen in BGH GRUR 2013, 51, Rn. 15 - Gelomyrtol).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Dies gilt sogar für das Vorhandensein von Enantiomeren eines im Stand der Technik bereits als Arzneimittelwirkstoff vorbeschriebenen Racemats, also für den Fall eines der beiden Stoffe aus einem Stoffkollektiv, das aus lediglich zwei Stoffen bestehend bereits vorbeschrieben war (vgl. BGH GRUR 2010, 123 - Escitalopram).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15
    Auch und vor allem die Rechtsprechung verlangt hierbei, dass die betreffende technische Information "unmittelbar und eindeutig" aus einer Schrift zu entnehmen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 382, Rn. 25 - Olanzapin).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

  • BPatG, 24.07.1978 - 16 W (pat) 81/77
  • BPatG, 28.07.1977 - 16 W (pat) 64/75
  • BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12

    Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 22.02.1994 - X ZR 56/91
  • BGH, 07.08.2018 - X ZR 110/16

    Darstellen der Bereitstellung einer Kristallform eines polymorphen Stoffs als

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 28.06.2016 - 3 Ni 8/15 (EP) -.
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