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   LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16   

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LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16 (https://dejure.org/2018,658)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17.01.2018 - 3 O 1138/16 (https://dejure.org/2018,658)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 3 O 1138/16 (https://dejure.org/2018,658)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017 - 3 O 21/17 -, Rn. 117 ff., 137 ff.).

    Der Kaufinteressent kann sich etwa in diversen Autotest- und Fachzeitschriften sowie im Internet über das jeweilige Fahrzeug informieren und ein ihn interessierendes Fahrzeug anschauen und sogar probefahren (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017 - 3 O 21/17 -, juris Rn. 56).

    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beklagte mit der Ausstellung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne einer selbständigen Garantie zu einer über die gesetzliche Mängelgewährleitung hinausgehenden Haftung verpflichten wollte (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 37 ff., 51, 176).

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (S. 36 der BR-Drucks. 190/09) in Übereinstimmung damit ausführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 189 ff.).

  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Soweit es - wie hier - um Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geht, wird eine solche Aufklärungspflicht beim Verkäufer erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993 - 3 St RR 127/93 -, juris Rn. 24 f.).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr schon 1985 entschieden (Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84 -, juris Rn. 15 m. w. N.), dass für Ansprüche aus unerlaubter Handlung allgemein gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 BGB nicht verzichtet werden kann.
  • BGH, 17.05.2017 - VII ZR 36/15

    Beweisaufnahme: Berücksichtigung eines Privatgutachtens durch den Tatrichter;

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (EuGH-Vorlage vom 09.04.2015 - VII ZR 36/15 -, juris Rn. 20, 23) ist eine Norm als Schutzgesetz anzusehen, wenn sie nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen.
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    auf der anderen Seite aber auch, dass die vom KBA freigegebene technische Überarbeitung durch ein Software-Update geeignet ist, diesen Mangel gem. § 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB zu beseitigen, die Nachbesserung mithin möglich ist (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16 -, juris Rn. 37).
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 23.03.2017 - 3 U 4316/16 -, juris Rn. 14), wonach im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal eine Frist von bis zum einem Jahr als angemessen zu erachten ist.
  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Ein verbleibender merkantiler Minderwert wäre ebenfalls zwar geeignet, die Unmöglichkeit der Nachbesserung zu begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958 - VI ZR 82/57 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 08.12.2006 - V ZR 249/05 -, juris m. w. N.) ist der Käufer im Regelfall berechtigt, gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • OLG Oldenburg, 05.05.2017 - 6 U 46/17

    Eine Nachbesserungsfrist von 2 Wochen ist bei einem Dieselskandalfahrzeug zu kurz

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

    Da aber alle anderen Neufahrzeuge auch die Euro 5-Norm einhalten mussten, wäre mit der Angabe "Euro 5" kein besonderer Vorteil angepriesen wird ( LG Darmstadt, 30.05.2018 - 7 O 137/17 , juris, Rn. 33 ; LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16, juris, Rn. 60.).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 57/19
    Dass die Richtlinie dem Schutz der Fahrzeugerwerber zu dienen bestimmt ist, ist den Erwägungsgründen hingegen nicht zu entnehmen (ebenso LG Braunschweig, Urt. v. 17.1.2018 - 3 O 1138/16, juris Rn. 59).
  • LG München I, 23.11.2018 - 37 O 6706/18

    Haftungsumfang des § 826 BGB - Darlegung negativer Tatsachen

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (S. 36 der BR-Drucks. 190/09) in Übereinstimmung damit ausführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 17. Januar 2018 - 3 O 1138/16 -, Rn. 58, 59, juris m.w.N.).
  • LG München I, 13.08.2020 - 41 O 10178/19

    Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Vertragsschluss,

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (S. 36 der BR-Drucks. 190/09) in Übereinstimmung damit ausführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 17.1.2018 - 3 O 1138/16).

    Da aber alle anderen Neufahrzeuge auch die Euro 5-Norm einhalten mussten, wäre mit der Angabe "Euro 5" kein besonderer Vorteil angepriesen wird (LG Darmstadt, 30.05.2018 - 7 O 137/17, juris, Rn. 33; LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16, juris, Rn. 60.).".

  • OLG Köln, 28.11.2019 - 15 U 93/19
    Dass die Richtlinie dem Schutz der Fahrzeugerwerber zu dienen bestimmt ist, ist den Erwägungsgründen hingegen nicht zu entnehmen (ebenso LG Braunschweig, Urt. v. 17.1.2018 - 3 O 1138/16, juris Rn. 59).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 6 U 29/20

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant quattro mit

    Die Vorschriften bezwecken indessen nicht die Schaffung eines Individualanspruchs zum Schutze des Vermögens von Fahrzeugkäufern (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2018, 27 U 2793/17; OLG München Beschluss vom 22. Februar 2018, 27 U 2827/17; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17; LG Braunschweig, Urteil vom 17. Januar 2018, 3 O 1138/16, zitiert nach juris; LG Hagen, Urteil vom 15. November 2017, 3 O 27/17 zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2020 - 4 U 581/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des og. Abgasskandals:

    Mit der Verneinung eines "besonderen Vorteils" haben denn auch bspw. die Landgerichte Darmstadt und Braunschweig (zu Recht) Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 16 UWG verneint (LG Darmstadt, Urteil vom 30.05.2018, 7 O 137/17, juris Rn. 33; LG Braunschweig, Urteil vom 17.01.2018, 3 O 1138/16, juris Rn. 60).
  • LG München I, 02.11.2021 - 6 O 14313/20

    Kein Schadensersatz für Porsche-Fahrzeug mit von Audi geliefertem Dieselmotor

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (S. 36 der BR-Drucks. 190/09) in Übereinstimmung damit ausführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - Az. VI ZR 252/19; LG Braunschweig, Urteil vom 17. Januar 2018 - 3 O 1138/16).
  • OLG Köln, 08.01.2020 - 6 U 179/19
    Dass die Richtlinie dem Schutz der Fahrzeugerwerber zu dienen bestimmt ist, ist den Erwägungsgründen hingegen nicht zu entnehmen (ebenso LG Braunschweig, Urt. v. 17.1.2018 - 3 O 1138/16, juris Rn. 59).
  • LG München II, 05.09.2019 - 8 O 5338/18

    Kein Schadensersatz für Kauf eines vom Diesel-Abgasskandal erfassten

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (BR-Drucksache 190/09, S. 36) in Übereinstimmung hiermit ausgeführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 17.01.2018 - 3 O 1138/16 - Rn. 58, 59, juris m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 14 O 243/19
  • LG Detmold, 18.03.2020 - 1 O 261/19
  • LG München I, 08.05.2019 - 11 O 14519/18

    Arglistiges Verschweigen im Abgasskandal - kein Vorsatz

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