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LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; KSG § 2 Nr. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20a, Art. 100 Abs. 1; EMRK Art. 8 Nr. 1; AEUV Art. 267 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Unbegründeter Unterlassungsanspruch wegen des Inverkehrbringens von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren - BAYERN | RECHT
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; KSG § 2 Nr. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20a, Art. 100 Abs. 1; EMRK Art. 8 Nr. 1; AEUV Art. 267 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Unbegründeter Unterlassungsanspruch wegen des Inverkehrbringens von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren - rewis.io
Verkehrssicherungspflicht, Berufung, Unterlassungsanspruch, Vorabentscheidung, Unionsrecht, Pkw, Nutzung, Vergleich, Verletzung, Mieter, Laufleistung, Kollision, Minderungsquote, Festsetzung, allgemeine Handlungsfreiheit, Aussetzung des Verfahrens, nachteilige ...
- rewis.io
Verkehrssicherungspflicht, Berufung, Unterlassungsanspruch, Vorabentscheidung, Unionsrecht, Pkw, Nutzung, Vergleich, Verletzung, Mieter, Laufleistung, Kollision, Minderungsquote, Festsetzung, allgemeine Handlungsfreiheit, Aussetzung des Verfahrens, nachteilige ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
"Deutsche Umwelthilfe"
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe hat keinen Anspruch gegen BMW auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit Verbrennungsmotoren ab dem 31.10.2030
- lto.de (Pressebericht, 07.02.2023)
Klimaklage der Umwelthilfe abgewiesen: Kein Verbrenner-Aus für BMW ab 2030
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Grenzen des Umweltschutzes im PKW-Vertrieb: Klage gegen Automobilhersteller abgewiesen ...
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klage der Umwelthilfe gegen BMW abgewiesen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW
LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21"Deutsche Umwelthilfe"
Jürgen Resch
Verfahrensgang
- LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
- OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 24.3.2021 die Regelungen in § 3 Abs. 1 S. 2 und § 4 Abs. 1 S. 3 i.V.m. Anlage 2 KSG für mit dem Grundgesetz unvereinbar und gab dem Gesetzgeber auf, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 bis zum 31.12.2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher zu regeln (vgl. hierzu Beschluss vom 24.3.2021, Az. 1 BvR 2656/18, Rz 182 ff).Wenn diese im jetzigen Recht bereits unumkehrbar angelegt sind, ist von einer gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit auszugehen (sog. intertemporale Schutzdimension der Grundrechte; BVerfG, Urteil vom 24.3.2021, Az. 1 BvR 2656/18, Rz 130, 133, 183).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24.3.2021 ausdrücklich klargestellt, dass die Regierung und der Gesetzgeber, wenn sie davon ausgehen, dass das durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebotene Schutzniveau gewahrt wird, jedenfalls gegenwärtig den ihnen durch die grundrechtliche Schutzpflicht belassenen Entscheidungsspielraum nicht überschreiten (BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021, Az. 1 BvR 2656/18, Rz 165).
bb) Zu der Umsetzung dieser isolierten abstrakten Zielfixierungen durch konkretisierende Regelungen der Realisierungswege und Vollzugsmaßnahmen sowie der in Betracht kommenden Technologien und entsprechender Anlagen-, Stoff- und Produktqualitäten (vgl. hierzu Breuer NVwZ 2022, 1233, 1235) ist zunächst der parlamentarische Gesetzgeber berufen, dem das Bundesverfassungsgericht aufgeben hat, Mindestregelungen über Reduktionserfordernisse nach 2030 zu schaffen, die geeignet sind, einer notwendigen Entwicklung klimaneutraler Techniken und Praktiken rechtzeitig grundlegende Orientierung und Anreiz zu bieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021, Az. 1 BvR 2656/18, Rz 183).
Würde dann der festgelegte Zeitpunkt erreicht, könnte das COBudget des Verkehrssektors verringert werden, ohne damit Freiheiten erheblich zu verkürzen." (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021, Az. 1 BvR 2656/18, Rz 249).
- LG Stuttgart, 13.09.2022 - 17 O 789/21
Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG auf Unterlassung des Inverkehrbringens von …
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Hier hatten die Kläger zudem den Umständen Rechnung zu tragen, dass es der Beklagten - sofern ein entsprechender Anspruch der Kläger bestehen sollte - im Rahmen der Ausnahmeregelung freistehen muss, auf welche Weise sie den Anstieg der Treibhausgase in der Atmosphäre verhindert und dass noch nicht im Einzelnen absehbar ist, welche Möglichkeiten hierfür in Zukunft zur Verfügung stehen (vgl. auch LG Stuttgart, Urteil vom 13.9.2022, Az. 17 O 789/21, Rz 28 zitiert nach juris).Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Legislative und der Exekutive, also dem politischen Prozess anvertraut (vgl. Wagner NJW 2021, 2256, 2261; siehe hierzu auch LG Stuttgart, Urteil vom 13.9.2022, Az 17 O 789/21 Rz 38 zitiert nach juris,).
- BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13
Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen …
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
In Abgrenzung zu einem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, die nicht über § 823 Abs. 1 BGB geschützt ist (vgl. nur Grüneberg/Sprau § 823 Rn 6), ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dann denkbar, wenn die selbstbestimmte Entwicklung und Wahrung der Persönlichkeit spezifisch gefährdet sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19.4.2016, Az. 1 BvR 3309/13).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Hat der Gesetzgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen verbindlich festgelegt und dienen diese gerade der Vermeidung der geltend gemachten drohenden Gefahren, so kann dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht der Vorwurf gemacht werden, dass er keine weitergehenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat, als in der einschlägigen Vorschrift vorgesehen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 15.7.2003, Az VI ZR 155/02 Rz 11 zitiert nach juris für eine Unfallverhütungsvorschrift, die gerade der Vermeidung der Gefahren diente, die sich später in einem Unfall verwirklicht haben). - BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14
Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Eine Situation, in der eine gesetzliche Regelung, die wegen einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht fehlt, notwendig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2015, Az. I ZR 3/14 Rz 60 zitiert nach juris), ist derzeit unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts gerade nicht gegeben (vgl. hierzu auch Sangi, AnwBl online 2022, 506, 507). - BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der …
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Auch ist unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 15.12.2022 (Az. 1 BvR 2146/22) derzeit nicht von einem rechtswidrigen Verhalten der Beklagten auszugehen, da - wie das Bundesverfassungsgericht in diesem Beschluss ausführt - nicht feststeht, dass zu den von den Klägern genannten Zeitpunkten Treibhausgasminderungen gerade im Verkehrssektor erbracht sein müssen. - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Eine der Aufgaben des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es, die Grundbedingungen dafür zu sichern, dass der einzelnen Person ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung zusteht, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973, Az. 1 BvR 536/72. - BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Insbesondere liegt dem von den Klägern zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.3.2016 (Az. VI ZR 34/15) keine vergleichbare Konstellation zugrunde. - BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, die Beklagtenseite sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Beklagten verboten ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.7.2003, Az. I ZR 259/00, Rz 41 zitiert nach juris). - BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
Darüber, dass die Bezeichnungen der Treibhausgase im Sinne dieser Verordnung zu verstehen sind, besteht zwischen den Parteien auch kein Streit (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.1999, Az. I ZR 49/97 Rz 39 zitiert nach juris). - BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
- BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur gesetzlichen Normierung eines …
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08
Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem …
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB
- OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
Berufung von Vorständen der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Klimaschutzklage gegen …
Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass den Klägern gegebenenfalls eine vom Allgemeininteresse unterscheidbare persönliche Betroffenheit fehlt (hierzu auch: LG München I, Urteil vom 07. Februar 2023 - 3 O 12581/21, BeckRS 2023, 2861, Rn. 47).Da vorliegend - wie näher dargelegt worden ist - eine gesetzliche Regelung besteht, die der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht genügt, und die von den Klägern vorgetragene Gefährdungssituation in Gestalt einer (möglichen künftigen) Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts keine Abweichungen von der Interessenlage aufweist, welche den abstrakt-generellen Regelungen des Gesetzgebers zugrunde liegt (vgl. auch: LG München I, Endurteil vom 07. Februar 2023 - 3 O 12581/21, BeckRS 2023, 2861, Rn. 73), bedarf es bereits keiner abweichenden Auslegung der gesetzlichen Normen, um den grundgesetzlichen Schutzpflichten zu genügen.
- OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 07.02.2023, Az. 3 O 12581/21, wird zurückgewiesen.