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   LG Kleve, 16.01.2015 - 3 O 140/13   

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https://dejure.org/2015,521
LG Kleve, 16.01.2015 - 3 O 140/13 (https://dejure.org/2015,521)
LG Kleve, Entscheidung vom 16.01.2015 - 3 O 140/13 (https://dejure.org/2015,521)
LG Kleve, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 3 O 140/13 (https://dejure.org/2015,521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattung der Kosten nach einem Verkehrsunfall nach niederländischem Recht; Erstattung der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung nach einem Verkehrsunfall nach niederländischem Recht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Fahrzeugaufbewahrungskosten bei Verkehrsunfall nach niederländischem Recht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Fahrzeugaufbewahrungskosten bei Verkehrsunfall nach niederländischem Recht

Papierfundstellen

  • NZV 2015, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Heinsberg, 13.06.2013 - 19 C 151/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Anwendbarkeit von niederländischem Recht

    Auszug aus LG Kleve, 16.01.2015 - 3 O 140/13
    Bei einem Verkehrsunfall, dessen Abwicklung sich nach niederländischen Recht richtet, ist schon wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Ansatz einer 1, 5-fachen Gebühr nicht zu beanstanden (ebenso: AG Heinsberg, Urt. v. 13.06.2013 - 19 C 151/12 - zitiert nach BeckRS 2013, 15372).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus LG Kleve, 16.01.2015 - 3 O 140/13
    Bei Verkehrsunfällen kann der Geschädigte die KFZ-Haftpflichtversicherung an seinem Wohnsitz verklagen, wenn das anzuwendende Rechtsstatut einen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung vorsieht (EuGH NJW 2008, 819, 820).
  • LG Neuruppin, 08.03.2017 - 1 O 120/14

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Anwendbarkeit niederländischen Rechts; Umfang

    Ein Direktanspruch des Geschädigten ist dort in Art. 6 Abs. 1 S. 1 Wet aansprakelijkheidsverzekering motorrijtuigen vorgesehen (Gesetz über die Kfz-Haftpflichtversicherung, im Folgenden: WAM, abrufbar unter http://wetten.overheid.nlâ??/BWBR0002415/2016-01-01#Hoofdstuk1 , Stand 03.03.2017; ebenso AG Geldern, Urteil vom 27.10.2010, 4C 356/10, NJW 2011, 686, 687; LG Kleve, Urteil vom 16.01.2015, 3 O 140/13, NZV 2015, 389, 390).

    Verkehrsunfälle zweier Kraftfahrzeuge richten sich im niederländischen Recht nach Art. 6:162 BW, der allgemeinen Vorschrift über unerlaubte Handlung ( onrechtmatige daad; vgl. Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl. 2009, 4. Teil, Kapitel C, Abschnitt XIX - Niederlande, Rn. 1; LG Kleve, Urteil vom 16.01.2015, 3 O 140/13, NZV 2015, 389, 391).

    Die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts sind gemäß Art. 6:96 Abs. 2 Burgerlijk Wetboek als Folge des eingetretenen Primärschadens erstattungsfähig (ebenso LG Kleve, Urteil vom 16.01.2015, 3 O 140/13, NZV 2015, 389, 391), soweit sie angemessen bzw. vertretbar sind (Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl. 2009, 4. Teil, Kapitel C, Abschnitt XIX - Niederlande, Rn. 4; Nissen, DAR 2013, 568, 570).

    Zinsen auf die Hauptforderung stehen dem Kläger ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts, hier des Unfalls (LG Kleve, Urteil vom 16.01.2015, 3 O 140/13, NZV 2015, 389, 391; Lemor , Zinsen bei Ansprüchen aus Verkehrsunfällen im europäischen Vergleich, DAR-Extra 2009, 767) und damit auch ab dem beantragten Datum des 16.08.2013 zu, allerdings nur in Höhe von 3 % bis zum 31.12.2014 und 2 % ab dem 01.01.2015 und unter entsprechenden Anpassungen in der Zukunft, Art. 119, 120 BW i.V.m. der Rechtsverordnung Algemene Maatregel van Bestuur (veröffentlicht im Staatsblad 2012, 285 bzw. Staatsblad 2014, 491, abrufbar unter https://zoek.officielebekendmakingen.nl/zoeken/ staatsblad, Stand 04.03.2017).

  • AG Krefeld, 07.07.2017 - 10 C 535/16

    Umfang eines Schadensersatzanspruchs für einen Verkehrsunfall zwischen einem

    Der Höhe nach richten sich hier wegen der Beauftragung eines deutschen Rechtsanwalts die Kosten nach RVG (LG Kleve, Urteil vom 16.01.2015, 3 O 140/13; LG Neuruppin, Urteil vom 08. März 2017 - 1 O 120/14, juris).
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