Weitere Entscheidung unten: LG Gera, 27.01.2006

Rechtsprechung
   LG Dessau, 07.04.2006 - 3 O 141/04   

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https://dejure.org/2006,74470
LG Dessau, 07.04.2006 - 3 O 141/04 (https://dejure.org/2006,74470)
LG Dessau, Entscheidung vom 07.04.2006 - 3 O 141/04 (https://dejure.org/2006,74470)
LG Dessau, Entscheidung vom 07. April 2006 - 3 O 141/04 (https://dejure.org/2006,74470)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 28.03.2007 - 6 U 83/06

    Fehlerhafte Dachdämmung: Arglist oder Organisationsverschulden?

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.04.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Dessau (Az.: 3 O 141/04) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Gera, 27.01.2006 - 3 O 141/04   

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https://dejure.org/2006,28830
LG Gera, 27.01.2006 - 3 O 141/04 (https://dejure.org/2006,28830)
LG Gera, Entscheidung vom 27.01.2006 - 3 O 141/04 (https://dejure.org/2006,28830)
LG Gera, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 3 O 141/04 (https://dejure.org/2006,28830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Rechtsberatungsgesetz, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsberatung - Werkstatt darf konkreten Rechtsanwalt empfehlen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Gera, 27.01.2006 - 3 O 141/04
    Der Geschädigte ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen, im Allgemeinen ist allerdings davon auszugehen, dass der Geschädigte nicht allein deshalb gegen sein Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, so lange dies dem Geschädigten nicht ohne Weiteres erkennbar ist (Urteil vom 12.10.2004 VI ZR 151/03).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Gera, 27.01.2006 - 3 O 141/04
    Ein Unfallersatztarif ist nur insoweit ein erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (Urteil vom 26.10.2004 VI ZR 300/03).
  • OLG Jena, 26.04.2007 - 1 U 216/06

    Erstattung der Mietwagenkosten bei Unfallschaden

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Gera vom 27.01.2006, - Az. 3 O 141/04 - die Klage abzuweisen.
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