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   LG Gießen, 24.07.2015 - 3 O 144/15   

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https://dejure.org/2015,76822
LG Gießen, 24.07.2015 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2015,76822)
LG Gießen, Entscheidung vom 24.07.2015 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2015,76822)
LG Gießen, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2015,76822)
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   LG Baden-Baden, 29.11.2021 - 3 O 144/15   

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https://dejure.org/2021,64539
LG Baden-Baden, 29.11.2021 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2021,64539)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 29.11.2021 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2021,64539)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 29. November 2021 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2021,64539)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2022 - 12 U 364/21

    Nachbarrechtliche Ansprüche beim Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 29.11.2021 (3 O 144/15) unter Aufrechterhaltung der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichtes B vom 29.11.2021, Az.: 3 O 144/15 aufzuheben, soweit im Tenor zu Ziffer 1 eine Verurteilung der Beklagten erfolgt ist, und die Klage abzuweisen.

    Insoweit lassen die Süd- und Nordansichten zum Bauantrag der Beklagten, die diese mit Schriftsatz vom 15.05.2017 eingereicht haben (Anlage 4 zum 4. Ergänzungsgutachten vom 15.05.20128, 3 O 144/15), eine Unterfüllung der Terrasse und eine entsprechende Auffüllung des darunterliegenden Hanges bis zur Grundstücksgrenze erkennen, wenn auch mit einer Aussparung unterhalb der Terrasse.

    Das ergibt sich aus den Standsicherheitsberechnungen des Sachverständigen G im 4. Ergänzungsgutachten vom 15.05.2018 (3 O 144/15).

    Soweit die Klägerin im Termin vom 30.06.2022 und mit Schriftsatz vom 18.07.2022 hat einwenden lassen, der Sachverständige habe auf S. 17f. seines Gutachtens vom 15.05.2018 (3 O 144/15), im selbstständigen Beweisverfahren (3 OH 6/12, Erörterungstermin vom 08.03.2016) und im erstinstanzlichen Verfahren (3 O 144/15, Verhandlungstermin vom 24.02.2017) stets gleichbleibend ausgeführt, die Mauer habe noch im Jahr 1975 - nach der Bebauung des oben liegenden Grundstücks - die erforderliche Standsicherheit gehabt und diese erst mit dem Aufsetzen der U-Steine und deren Hinterfüllung verloren, geht dies fehl.

    Dieses Geländeniveau ist im Sachverständigengutachten vom 15.05.2018 (3 O 144/15) nicht grün, sondern hellblau dargestellt (Steigung 35°) und wurde vom Sachverständigen weder bei den Ausführungen, auf die die Klägerin verweist, noch in seiner Auswertung im Text auf S. 17f. des Gutachtens vom 15.05.2018 (3 O 144/15) berücksichtigt.

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   LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15   

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https://dejure.org/2015,55358
LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2015,55358)
LG Paderborn, Entscheidung vom 30.12.2015 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2015,55358)
LG Paderborn, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 3 O 144/15 (https://dejure.org/2015,55358)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15
    Für die Streitwertbemessung ist dabei, da es sich bei den Zinszahlungen um wiederkehrende Leistungen i. S. d. § 9 ZPO handelt, diese Vorschrift i. R. d. Schätzung nach § 3 ZPO ergänzend heranzuziehen; § 9 ZPO erfasst ungeachtet der Klageart allgemein den Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen (BGH, Beschluss vom 17.05.2000, Az.: XII ZR 314/99).
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
    Auszug aus LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15
    Dabei ist der Wert eines Feststellungsbegehrens nach dem wahren Interesse des Klägers an dem Urteil zu schätzen (BGH, Beschluss vom 01.06.1976, Az.: VI ZR 154/75).
  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 118/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Auszug aus LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15
    (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2015, Az.: 31 U 118/14).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15
    Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2015, Az.: 6 W 25/15).
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