Weitere Entscheidungen unten: LG Potsdam, 03.01.2012 | LG Wuppertal, 30.09.2010

Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8871
LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,8871)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 10.12.2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,8871)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,8871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle bzgl. einer Vereinbarung über die Anwendung des § 16 Nr. 3 Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ohne Vereinbarung der VOB/B als Ganzes; Vereinbarkeit der Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 VOB/B mit dem Grundgedanken des § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle bzgl. einer Vereinbarung über die Anwendung des § 16 Nr. 3 Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB/B ) ohne Vereinbarung der VOB/B als Ganzes; Vereinbarkeit der Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 VOB/B mit dem Grundgedanken des § ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugszinsen nach BGB-Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fälligkeit nach VOB/B

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei-Monats-Schlusszahlungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B ist unwirksam! (IBR 2011, 396)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 674
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10
    Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass nur eine unveränderte Einbeziehung der Vorschriften der VOB/B einen sachgerechten Interessenausgleich bietet, wobei in dieses Gefüge eingegriffen wird, wenn auch nur irgendeine Abweichung gegeben ist, ohne dass es auf deren Gewicht ankäme (vgl. BGHZ 157, 346 ff., WM 2000, 1245 ff. jeweils noch zu der Vorschriften des AGBG).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10
    Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass nur eine unveränderte Einbeziehung der Vorschriften der VOB/B einen sachgerechten Interessenausgleich bietet, wobei in dieses Gefüge eingegriffen wird, wenn auch nur irgendeine Abweichung gegeben ist, ohne dass es auf deren Gewicht ankäme (vgl. BGHZ 157, 346 ff., WM 2000, 1245 ff. jeweils noch zu der Vorschriften des AGBG).
  • LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13

    Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!

    Bedenklich ist jedoch die Dauer der Prüffrist von zwei Monaten, die in den meisten Fällen für eine Rechnungsprüfung nicht erforderlich ist (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 3 0 170/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,98585
LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2012,98585)
LG Potsdam, Entscheidung vom 03.01.2012 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2012,98585)
LG Potsdam, Entscheidung vom 03. Januar 2012 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2012,98585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,98585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die WEG "die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Erwerbsverträgen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen" (so zuletzt BGH v. 19.8.2010, VII ZR 113/09, Rn. 22; zuvor grundlegend BGH v. 12.4.2007, VII ZR 236/05, Rn 20).

    Diese Zuständigkeit ist beschränkt auf gemeinschaftsbezogene Ansprüche und umfasst deshalb nicht das Recht der einzelnen Wohnungseigentümer, den Erwerbsvertrag zu wandeln oder zurückzutreten oder großen Schadensersatz zu verlangen (BGH v. 19.8.2010 aaO).

    Dies soll nach BGH jedoch nur solange und soweit möglich sein, als sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt (BGH v. 19.8.2010 aaO Rn. 27).

    Wie zu entscheiden sei, wenn die WEG beschlossen hat, eine Mängelbeseitigung durch den Veräußerer nicht mehr zuzulassen oder andere Maßnahmen vorgesehen hat, die mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in Widerspruch stehen, hat der BGH in der Entscheidung ausdrücklich offengelassen (BGH v. 19.8.2010 aaO Rn. 29).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die WEG "die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Erwerbsverträgen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen" (so zuletzt BGH v. 19.8.2010, VII ZR 113/09, Rn. 22; zuvor grundlegend BGH v. 12.4.2007, VII ZR 236/05, Rn 20).

    Die aus dem Gesetz abgeleitete Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert von vornherein die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz des Einzelnen (vgl. nur BGH v. 12.4.2007 aaO Rn. 22).

    Denn, wie bereits angeführt, die aus dem Gesetz abgeleitete Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert von vornherein die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz des Einzelnen (vgl. nochmals BGH v. 12.4.2007 aaO Rn. 22).

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Er beruft sich dabei insbesondere auf eine Entscheidung des BGH (BGHZ 169, 1 ff.) und des OLG Brandenburg (BauR 2005, 561).

    Soweit er ausgesprochen hat, dass der Anspruch auf großen Schadensersatz unberührt bleibe (so BGH v. 27.7.2006, VII ZR 276/05 Rn. 29 und 32), hat sich dies ausdrücklich auf den bereits entstandenen Schadensersatzanspruch bezogen; dort also hatte der einzelne Erwerber bereits durch fruchtlose Fristsetzung die Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch gesetzt.

  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03

    Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Er beruft sich dabei insbesondere auf eine Entscheidung des BGH (BGHZ 169, 1 ff.) und des OLG Brandenburg (BauR 2005, 561).

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg v. 4.12.2003 (8 U 55/03; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 30.9.04 zurückgewiesen, VII ZR 347/03): denn auch dort hatten einzelne Eigentümer 2001 eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt, bevor dann 2002 die WEG einen Abgeltungsvergleich mit dem Veräußerer abgeschlossen hat.

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Da die WEG in diesem Rahmen darüber zu befinden hat, ob und in welcher Art ein Mangel beseitigt werden soll (vgl. BGH v. 12.3.2010, V ZR 147/09, Rn. 11), wird von dieser Kompetenz auch die Möglichkeit des Abschlusses eines diesbezüglichen Vergleichs umfasst, anstatt der Nachbesserung die Zahlung eines Geldbetrages zu vereinbaren (so ausdrücklich OLG München v. 23.5.2007, 32 Wx 30/07, Rn. 13; OLG Jena v. 8.9.2006, 9 W 225/06; BayObLG v. 4.11.1999, 2Z BR 89/99).
  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 69/06

    Baumangel wegen Kunstharzputz statt Kratzputz - Wegfall des Nachbesserungsrechts

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Würde er nunmehr zur Verhinderung ansonsten entstehender Schadensersatzansprüche doch nachbessern, wäre er wirtschaftlich benachteiligt, denn dann müsste er dennoch den Vergleichsbetrag an die Gemeinschaft zahlen; ein Verweis auf bereicherungsrechtliche Ansprüche (vgl. dazu im Zusammenhang mit Minderungsrechten Ott in NZM 2007, 505; vgl. auch OLG Hamm v. 13.2.2007, Az. 21 U 69/06, Rn. 53 für den Fall, dass der Veräußerer bereits Vorschuss zur Mangelbeseitigung geleistet hat) dürfte hier rechtlich nicht tragfähig sein.
  • OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06

    Ansprüche wegen Baumängeln gegen den Bauträger

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Da die WEG in diesem Rahmen darüber zu befinden hat, ob und in welcher Art ein Mangel beseitigt werden soll (vgl. BGH v. 12.3.2010, V ZR 147/09, Rn. 11), wird von dieser Kompetenz auch die Möglichkeit des Abschlusses eines diesbezüglichen Vergleichs umfasst, anstatt der Nachbesserung die Zahlung eines Geldbetrages zu vereinbaren (so ausdrücklich OLG München v. 23.5.2007, 32 Wx 30/07, Rn. 13; OLG Jena v. 8.9.2006, 9 W 225/06; BayObLG v. 4.11.1999, 2Z BR 89/99).
  • OLG München, 23.05.2007 - 32 Wx 30/07

    Anfechtbarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung von

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Da die WEG in diesem Rahmen darüber zu befinden hat, ob und in welcher Art ein Mangel beseitigt werden soll (vgl. BGH v. 12.3.2010, V ZR 147/09, Rn. 11), wird von dieser Kompetenz auch die Möglichkeit des Abschlusses eines diesbezüglichen Vergleichs umfasst, anstatt der Nachbesserung die Zahlung eines Geldbetrages zu vereinbaren (so ausdrücklich OLG München v. 23.5.2007, 32 Wx 30/07, Rn. 13; OLG Jena v. 8.9.2006, 9 W 225/06; BayObLG v. 4.11.1999, 2Z BR 89/99).
  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Da die WEG in diesem Rahmen darüber zu befinden hat, ob und in welcher Art ein Mangel beseitigt werden soll (vgl. BGH v. 12.3.2010, V ZR 147/09, Rn. 11), wird von dieser Kompetenz auch die Möglichkeit des Abschlusses eines diesbezüglichen Vergleichs umfasst, anstatt der Nachbesserung die Zahlung eines Geldbetrages zu vereinbaren (so ausdrücklich OLG München v. 23.5.2007, 32 Wx 30/07, Rn. 13; OLG Jena v. 8.9.2006, 9 W 225/06; BayObLG v. 4.11.1999, 2Z BR 89/99).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 347/03

    Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den einzelnen Eigentümer?

    Auszug aus LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
    Nichts anderes ergibt sich auch aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg v. 4.12.2003 (8 U 55/03; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 30.9.04 zurückgewiesen, VII ZR 347/03): denn auch dort hatten einzelne Eigentümer 2001 eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt, bevor dann 2002 die WEG einen Abgeltungsvergleich mit dem Veräußerer abgeschlossen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27720
LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,27720)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 30.09.2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,27720)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 30. September 2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,27720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Zertifikates; Aufklärungspflichten bei der Beratung hinsichtlich des Erwerbs von Zertifikaten

  • rechtsportal.de

    BGB § 280; BGB § 675
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Zertifikates; Aufklärungspflichten bei der Beratung hinsichtlich des Erwerbs von Zertifikaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mzs-recht.de (Kurzinformation)

    Alpha Express-Zertifikate: häufig mit falschen Unterlagen verkauft

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein (st. Rspr. z.B. BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH Urt. v. 14.07.2009 - XI ZR 152/08).

    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH Urt. v. 21.03.2006 - XI ZR 63/05; Urt. v. 14.07.2009 - XI ZR 152/08).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128).

    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein (st. Rspr. z.B. BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH Urt. v. 14.07.2009 - XI ZR 152/08).

  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97

    Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Aufgrund des jedenfalls konkludent geschlossenen Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des streitgegenständlichen Zertifikats verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung waren, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig hätte beurteilen können, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung hätte treffen können (vgl. BGHZ 178, 149; OLG Frankfurt ZIP 98, 1713).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, eine Anlage zu tätigen, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, NJW 1992, 1223).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH Urt. v. 21.03.2006 - XI ZR 63/05; Urt. v. 14.07.2009 - XI ZR 152/08).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Aufgrund des jedenfalls konkludent geschlossenen Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des streitgegenständlichen Zertifikats verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung waren, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig hätte beurteilen können, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung hätte treffen können (vgl. BGHZ 178, 149; OLG Frankfurt ZIP 98, 1713).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Wuppertal, 30.09.2010 - 3 O 170/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH, NJW 2005, 1579 [1580]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht