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   LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20   

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https://dejure.org/2022,1129
LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20 (https://dejure.org/2022,1129)
LG München I, Entscheidung vom 20.01.2022 - 3 O 17493/20 (https://dejure.org/2022,1129)
LG München I, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 3 O 17493/20 (https://dejure.org/2022,1129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004; TMG § 12 Abs. 1 u. 2; BDSG § 3 Abs. 1; DS-GVO Art. 4 Nr. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 15, Art. 82
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Datenschutzverstoß

  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch und Schadensersatz (hier 100 EUR) wg. Weitergabe von IP-Adresse an Google durch Nutzung von Google Fonts

  • kanzlei.biz

    Die Einbindung von Google-Fonts ohne Einwilligung verstößt gegen die DSGVO

  • dsgvo-schmerzensgelder.de

    Nutzung von Google Fonts auf einer Website - 100 €

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Verstoß durch Laden von Google Fonts über externen Server

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einbindung von Google-Fonts verstößt gegen Datenschutzrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch und 100 EURO Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen Verwendung von Google Fonts mit Übermittlung von IP-Daten an Google

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzung von Google Fonts kann Verletzung des Persönlichkeitsrechts sein!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzung von Google Fonts auf Webseite datenschutzwidrig, berechtigtes Interesse nicht ausreichend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Dynamische Nutzung von Google Fonts ohne Einwilligung verstößt gegen DSGVO

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Google Webfonts ohne Einwilligung löst DSGVO-Schadensersatzanspruch aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung des Google-Dienstes Google Fonts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund automatischer Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google bei Aufruf einer Webseite - Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 100 €

Sonstiges (2)

  • wbs-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Abmahnwelle wegen Google-Webfonts

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Google-Fonts-Abmahnungen - Schadensersatz oder Betrug

Papierfundstellen

  • K&R 2022, 865
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20
    Berücksichtigt werden muss dabei auch, dass unstreitig die IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übermittelt wurde, wobei dort kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.2020 - C-311/18 (Facebook Ireland u. Schrems), NJW 2020, 2613) und die Haftung aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO präventiv weiteren Verstößen vorbeugen soll und Anreiz für Sicherungsmaßnahmen schaffen soll.
  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20
    Ob eine Erheblichkeitsschwelle erreicht bzw. überschritten sein muss und so genannte Bagatellschäden auszuschließen sind, ist umstritten (vgl. BVerfG NJW 2021, 1005,Rz. 20 m.w.N.; Kohn ZD 2019, 498 (501); Paal MMR 2020, 14 (16)), kann aber im hiesigen Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 135/13

    Speicherung von dynamischen IP-Adressen

    Auszug aus LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20
    Die dynamische IP-Adresse stellt für einen Webseitenbetreiber ein personenbezogenes Datum dar, denn der Webseitenbetreiber verfügt abstrakt über rechtliche Mittel, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, um mithilfe Dritter, und zwar der zuständigen Behörde und des Internetzugangsanbieters, die betreffende Person anhand der gespeicherten IP-Adressen bestimmen zu lassen (BGH, Urteil vom 16.05.2017 - VI ZR 135/13).
  • LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22

    Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google

    Dabei kann gerade die IP-Adresse als personenspezifisches Merkmal dienen (vgl. LG E. I, Urteil vom 20.1.2022 - 3 O 17493/20) und etwa in der Kombination mit der Nutzung anderer Onlinedienste zur Identifizierung herangezogen werden (Feldmann, in: Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. Auflage 2019, Kapitel 4. Datenschutzkonformer Einsatz von Suchmaschinen im Unternehmen, Rn. 12).
  • LG Zwickau, 14.09.2022 - 7 O 334/22

    Facebook-Datenleck: Opfer 1000 EUR Schadensersatz zugesprochen

    Aus diesem Grund hat auch das LG München I im Falle eines Datenlecks ohne bisher erfolgten Identitätsdiebstahl auf Grund der bloßen Gefährdung einen Schadensersatz zugesprochen (LG München I, Urt. v. 9.12.2021, - 31 O 16606/20, BeckRs 2021, 41707 Rn. 42; LG München I, Urt. v. 20.01.2022 - 3 O 17493/20 , BeckRS 2022, 612).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2022 - 217 C 64/22

    Google-Fonts-Abmahner Martin Ismail unterliegt nach negativer Feststellungsklage

    Das LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz zugesprochen.
  • LG Essen, 10.11.2022 - 6 O 111/22

    Schadensersatz wegen DS-GVO-Verstoß bei Nutzung einer Social Media Plattform

    Der Hinweis des Klägers darauf, dass nur den Wenigsten eine konkrete (und wohl auch erhebliche) Schadendarstellung gelingen dürfte und er wegen der Reichweite und der Größe des behaupteten Datenlecks schon aufgrund einer bloßen Gefährdung einen Schaden unter Bezugnahme auf LG München (Urteil vom 9.12.2021 - 31 O 16606/20, BeckRS 21/41707 und Urteil vom 20.1.2022 - 3 O 17493/20 - BeckRS 6105) bejahen will, ist diese Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die vorliegende Konstellation übertragbar.
  • LG Bamberg, 06.06.2023 - 42 O 782/22

    Erfolglose Schadensersatzklage wegen Zugriff auf personenbezogene Nutzerdaten

    Der Hinweis des Klägers darauf, dass nur den Wenigsten eine konkrete (und wohl auch erhebliche) Schadendarstellung gelingen dürfte und er wegen der Reichweite und der Größe des behaupteten Datenlecks schon aufgrund einer bloßen Gefährdung einen Schaden unter Bezugnahme auf LG München (Urteil vom 9.12.2021 - 31 0 16606/20, BeckRS 21/41707 und Urteil vom 20.1.2022 - 3 0 17493/20 - BeckRS 6105) bejahen will, ist diese Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die vorliegende Konstellation übertragbar.
  • LG Stralsund, 09.06.2023 - 6 O 181/22
    Der Hinweis des Klägers darauf, dass nur den Wenigsten eine konkrete (und wohl auch erhebliche) Schadendarstellung gelingen dürfte und er wegen der Reichweite und der Größe des behaupteten Datenlecks schon aufgrund einer bloßen Gefährdung einen Schaden unter Bezugnahme auf LG München (Urteil vom 9.12.2021 - 31 O 16606/20, BeckRS 21/41707 und Urteil vom 20.1.2022 - 3 O 17493/20 - BeckRS 6105) bejahen will, ist diese Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die vorliegende Konstellation übertragbar.
  • LG Aachen, 06.04.2023 - 8 O 154/22
    Die bloße Gefährdung oder Befürchtung einer Gefährdung ist für die Annahme eines Schadens im Sinne des DSGVO nicht ausreichend, auch nicht im Hinblick auf das Urteil des LG München vom 9.12.2021 (Az.: 31 O 16606/20, BeckRS 21/41707 und Urteil vom 20.1.2022 - 3 O 17493/20 - BeckRS 6105).
  • LG Arnsberg, 25.11.2022 - 1 O 202/22
    Das Landgericht München hat einen Unterlassungsanspruch in ähnlicher Form mit 4.000,00 Euro bemessen (vgl. LG München I, Urteil vom 20. Januar 2022 - 3 O 17493/20 -, juris), auch dies ist jedoch angesichts der Tragweite der drohenden Schäden auch unter Berücksichtigung der Wertigkeit des Datenschutzes im vorliegenden Fall zu hoch bemessen.
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