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   LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19   

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https://dejure.org/2022,38366
LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19 (https://dejure.org/2022,38366)
LG Köln, Entscheidung vom 07.12.2022 - 3 O 176/19 (https://dejure.org/2022,38366)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 3 O 176/19 (https://dejure.org/2022,38366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landung mit dem Tandem-Fallschirm missglückt - Anbieterin der Tandem-Sprünge schuldet dem verletzten Passagier Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld wegen Verletzung bei Landung nach Tandem-Fallschirmsprung - Vorliegen eines Luftbeförderungsvertrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 356/03

    Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für "Schnupperflüge" potentieller

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Ob ein Beförderungsvertrag vorliegt, ist anhand der Interessenlage der am Flug teilnehmenden Insassen zu bewerten (BGH v. 15.03.2005 - VI ZR 356/03, Rn. 15).

    So kann beispielsweise auch einem Rundflug, bei dem de facto keine Ortsveränderung eintritt, ein Beförderungsvertrag zugrunde liegen (BGH v. 15.03.2005 - VI ZR 356/03, Rn. 18).

    Dies gilt insbesondere, da ein Tandempassagier selber -wie der Sachverständige U ausgeführt hatlediglich ungelernter Passagier mit einer kurzen Einweisung ist, der keinen Einfluss auf den Ablauf des Tandemsprunges hat und somit nicht mit einem Fallschirmsprungschüler zu vergleichen sei, der eine zweitägige intensive Ausbildung absolviert habe (siehe zu dem Kriterium der Möglichkeit der Abwendung der im Luftverkehr drohenden Gefahren BGH v. 15.03.2005 - VI ZR 356/03, Rn. 19).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Bei typengemischten Verträgen stellt die Rechtsprechung im Zuge einer Gesamtbetrachtung regelmäßig darauf ab, auf welcher Leistung der Schwerpunkt liegt (BGH v. 03.03.2004 - VIII ZR 76/03).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder nicht erkennbar waren und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt geblieben sind, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bilden (OLG Koblenz , Urteil vom 22.09.2003 - 12 U 948/02) und durch den Antrag auf Feststellung der Einstandspflicht für weitere, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbare immaterielle Schäden abgesichert werden (BGH, Urt. v. NJW 2004, 1243 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2003 - 13 U 107/03

    Schadensersatz wegen eines Unfalls beim Fallschirmspringen

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Kommt es im Rahmen eines Tandem-Passagier-Fallschirmsprungs zu einer Verletzung des Passagiers, so bestimmt sich die Haftung des Fallschirmsportunternehmens auch nach den §§ 44ff LuftVG (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2003 - 13 U 107/03) Voraussetzung der Haftung nach § 45 LuftVG in Verbindung mit § 33 LuftVG ist, dass zwischen dem Flugzeuginsassen und dem Luftfrachtführer ein Luftbeförderungsvertrag zustande gekommen ist (Kirsch, in: Hobe/von Ruckteschell, Kölner Kompendium Luftrecht, 2010, Band 3, A., Rn. 3 u. 19).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder nicht erkennbar waren und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt geblieben sind, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bilden (OLG Koblenz , Urteil vom 22.09.2003 - 12 U 948/02) und durch den Antrag auf Feststellung der Einstandspflicht für weitere, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbare immaterielle Schäden abgesichert werden (BGH, Urt. v. NJW 2004, 1243 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414).
  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 30/15

    Zur Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Auch ist die haftungsbegründende Kausalität gegeben, da sich bei der Verletzung während des Landevorganges ein Risiko verwirklicht hat, das sich aus einer beim Ausstieg verwendeten luftfahrttechnischen Einrichtung, hier nämlich der Verwendung des Fallschirmes ergibt (BGH NJW 2018, 861 Rn. 24).
  • BGH, 11.06.1963 - VI ZR 135/62
    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Der Antrag des Klägers auf Zahlung eines Schmerzensgeldvorschusses war zunächst dahingehend auszulegen, dass der Kläger ein einheitliches Schmerzensgeld für alle Schadensfolgen verlangt, die zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH, Urt. v. 11.06.1963 - VI ZR 135/62, VersR 1963).
  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 948/02

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Auslegung des Klageantrags auf Zahlung

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder nicht erkennbar waren und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt geblieben sind, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bilden (OLG Koblenz , Urteil vom 22.09.2003 - 12 U 948/02) und durch den Antrag auf Feststellung der Einstandspflicht für weitere, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbare immaterielle Schäden abgesichert werden (BGH, Urt. v. NJW 2004, 1243 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 26/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Gebrauchtwagenkaufvertrag:

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2022 - 3 O 176/19
    Eine solche Reduktionsklausel stellt einen Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot dar (BGH v. 04.02.2015 - VIII ZR 26/14, Rn. 17).
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