Rechtsprechung
LG Bremen, 25.07.2008 - 3 O 2011/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Zum Einsichtsrecht in die Patientenunterlagen des Psychotherapeuten; Arzthaftungsrecht
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Herausgabe von Krankenakte an Arzt kann genügen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen
Auszug aus LG Bremen, 25.07.2008 - 3 O 2011/07
Dieses Recht folgt einer aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entwickelten vertraglichen Nebenpflicht des Arztes, dem Patienten Einsicht in Behandlungsunterlagen insoweit zu gewähren, als dieser daran ein ersichtliches Interesse hat und billigenswerte Gründe für die Verweigerung nicht vorliegen sowie aus dem durch grundrechtliche Wertungen geprägten Selbstbestimmungsrecht und der personalen Würde des Patienten, die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (Vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79 m. w. N.).44 Das Einsichtsrecht in die Patientenunterlagen gilt nach herrschender Rechtsprechung nicht uneingeschränkt, sondern ist gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Arztes abzuwägen, soweit dieser Aufzeichnungen niedergelegt hat, die von vornherein nicht für den Gebrauch durch Dritte oder durch den Patienten selbst bestimmt waren, sondern ausschließlich seiner eigenen Reflektion und der Kontrolle seiner Wahrnehmungen dienen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79 m. w. N.).
Diese Missbrauchsgefahr muss hingenommen werden, da die entsprechende Überprüfung, ob es sich tatsächlich um subjektive Aufzeichnungen handelt, in diesen Fällen gerade nicht möglich ist (vgl. BGH, NJW 1983, 328).
- BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen …
Auszug aus LG Bremen, 25.07.2008 - 3 O 2011/07
Nach herrschender Rechtsprechung darf der vorbehandelnde Arzt die Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen dann verweigern, wenn sich daraus negative gesundheitliche Konsequenzen für den Patienten ergeben können (BGH, NJW 1998, 764, BVerfG NJW 2006, 1116).47 Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.01.2006 (BVerfG NJW 2006, 1116) zugrunde lag.
- BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung …
Auszug aus LG Bremen, 25.07.2008 - 3 O 2011/07
45 Nach neuerer Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass unter bestimmten Umständen dennoch ein Anspruch des Patienten auf Einsichtnahme auch in solche subjektiven Aufzeichnungen bestehen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.09.1998, 1 BvR 1130/98).