Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 13.12.2002 - 3 O 219/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9129
LG Ellwangen/Jagst, 13.12.2002 - 3 O 219/02 (https://dejure.org/2002,9129)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 13.12.2002 - 3 O 219/02 (https://dejure.org/2002,9129)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 3 O 219/02 (https://dejure.org/2002,9129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Ersatzlieferung - Erstes Urteil zum neuen Kaufrecht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: Beweislast für die Unzumutbarkeit einer Nachlieferung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Möglichkeit der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung bei einem Stückkauf; Unzumutbarkeit der Nachlieferung im Verhältnis zur Nachbesserung; Ausschluss der Nachlieferung bei gegenüber den Nachbesserungskosten um 20 Prozent höheren Nachlieferungskosten; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 13.12.2002 - 3 O 219/02
    Insbesondere ist das Feststellungsinteresse bezüglich des Antrags Ziffer 2 gegeben (BGH, WM 1987, 1496).
  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 13.12.2002 - 3 O 219/02
    Im Hinblick auf den nunmehr unstreitig vorhandenen subjektiven Fehlerbegriff (vgl. u.a. BT-Drucksache 14/6040, S. 211) kann in dieser Konstellation nicht darauf zurückgegriffen werden, dass beispielsweise eine Herkunft aus Lagerbestand beim Neuwagenkauf keinen Sachmangel im Sinne des ß 459 BGB a.F. darstellte (BGH, NJW 2000, S. 2018).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Dieser Auffassung, die in der Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum abgelehnt wird (OLG Braunschweig, NJW 2003, 1053, 1054; LG Ellwangen, NJW 2003, 517; Bitter/Meidt, ZIP 2001, 2114, 2119 f.; Canaris, JZ 2003, 831, 1156; MünchKommBGB/Westermann, aaO, § 439 Rdnr. 11 f.; Palandt/Putzo, BGB, 65. Aufl., § 439 Rdnr. 15; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB (2004), § 439 Rdnr. 28 ff.; Ball, NZV 2004, 217, 220), ist das Berufungsgericht zu Recht nicht gefolgt.
  • LG Hagen, 29.07.2011 - 2 O 50/10

    Käufer ist an eine getroffene Wahl der Art der Nacherfüllung bei Scheitern der

    Welche Kostenpositionen hierzu konkret vorzutragen sind, lässt sich beispielsweise dem - von der Streitverkündete selbst zitierten - Urteil des Landgerichts F vom 13.12.2002 (LG F NJW 2003, 517, 518) entnehmen.
  • LG Kleve, 21.11.2003 - 5 S 99/03

    Nacherfüllung beim Tierkauf. Minderung, Erbschaden. Nacherfüllen beim Stückkauf

    Allerdings kommt - trotz des Vorliegens eines Stückkaufs - grundsätzlich eine Ersatzlieferung in Betracht, wenn es sich um Sachen handelt, die einer vertretbaren Sache wirtschaftlich entsprechen und das Leistungsinteresse des Käufers zufrieden stellen (LG Ellwangen, NJW 2003, 517; Palandt/Putzo, Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, § 439 Rn. 15; ähnlich OLG Braunschweig, NJW 2003, 1053).
  • LG Duisburg, 11.10.2004 - 2 O 71/03

    Rückgängigmachung des Kaufvertragesüber eine Stute wegen Ungeeignetheit für den

    Eine Ersatzlieferung ist beim Stückkauf nicht grundsätzlich unmöglich [OLG Braunschweig NJW 2003, 1053; LG Ellwangen NJW 2003, 517; Palandt/Putzo 63. Aufl. § 439 Rn 15; Pammler NJW 2003, 1992].

    Eine Unmöglichkeit der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung liegt jedoch vor, wenn es sich um eine unvertretbare Sache oder eine Sache handelt, die einer vertretbaren Sache wirtschaftlich nicht entspricht [OLG Braunschweig NJW 2003, 1053; LG Ellwangen NJW 2003, 517; Palandt/Putzo 63. Aufl. § 439 Rn 15; Pammler NJW 2003, 1992].

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht