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   LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37982
LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12 (https://dejure.org/2012,37982)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26.11.2012 - 3 O 237/12 (https://dejure.org/2012,37982)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26. November 2012 - 3 O 237/12 (https://dejure.org/2012,37982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Fehler bei der Überwachung eines Bauvorhabens im Zusammenhang mit einem Projektcontollingvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29
    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Fehler bei der Überwachung eines Bauvorhabens im Zusammenhang mit einem Projektcontollingvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bauüberwachung: Welches Gericht ist für AG-Klage zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der örtliche Gerichtsstand und die Anzahl der Baubegehungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wo ist Projektsteuerer/-controller zu verklagen? (IBR 2013, 126)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 268
  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Hier kommt es darauf an, wo im Einzelfall der Schwerpunkt der von dem Architekten geschuldeten einheitlichen Werkleistung liegt (vgl. BGH NJW 2001, 1936 Tz. 29 f.).

    Verpflichtet sich der Architekt, die Planung und die vollständige Bauaufsicht für ein Bauvorhaben zu erbringen, liegt der Schwerpunkt seiner Leistung am Ort des Bauwerkes (BGH NJW 2001, 1936 Tz. 30).

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Bei gegenseitigen Verträgen ist der Erfüllungsort grundsätzlich für jede der gegenseitigen Verpflichtungen gesondert zu bestimmen und nicht notwendig einheitlich (BGHZ 157, 20, 23).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 112/06

    Anwendbarkeit der HOAI auf Projektsteuerungsleistungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Die HOAI gilt für derartige Leistungen auch grundsätzlich nicht (vgl. für den Projektsteuerungsvertrag BGH BauR 2007, 724 Tz. 18).
  • LG Heidelberg, 18.12.2006 - 2 O 245/06

    Örtlich zuständiges Gericht für eine Schadenersatzklage gegen den bauplanenden

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Wird jedoch neben der Planung lediglich ein eher untergeordneter Teil der Bauüberwachung übernommen, so liegt der Schwerpunkt der Leistung im Büro des Architekten (LG Heidelberg, Beschl. vom 18.12.2006 - 2 O 245/06 - NJW-RR 2007, 1030 - künstlerische Oberleitung gem. § 15 Abs. 3 HOAI a.F., d.h. Überwachen der Herstellung des Bauobjektes hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 21 AR 76/97
    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Die Beklagte ist ungeachtet des auf Antrag der Klägerin am Gerichtsstand Heidelberg durchgeführten selbständigen Beweisverfahrens nicht gehindert, im vorliegenden Hauptsacheprozess die Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit zu erheben (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 486 ZPO Rn. 4; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1610).
  • OLG Köln, 12.05.2010 - 8 W 34/10

    Erfüllungsort bei einem Architektenvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Sind im Rahmen eines Projektsteuerungs- und Baubetreuungsvertrages im Wesentlichen Beratungs- und Kontrollleistungen zu erbringen, so werden diese, auch wenn sie durchaus einen Bezug zum Ort der Baustelle haben, schwerpunktmäßig im Büro des Auftragnehmers erbracht (OLG Köln, Beschl. v. 12.05.2010 - 8 W 34/10 - BauR 2010, 1112 Tz. 2).
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