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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17   

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LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2017,44084)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2017,44084)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15. November 2017 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2017,44084)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017 - 3 O 21/17 -, Rn. 117 ff., 137 ff.).

    Der Kaufinteressent kann sich etwa in diversen Autotest- und Fachzeitschriften sowie im Internet über das jeweilige Fahrzeug informieren und ein ihn interessierendes Fahrzeug anschauen und sogar probefahren (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O. Rn. 56).

    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beklagte mit der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne einer selbständigen Garantie zu einer über die gesetzliche Mängelgewährleistung hinausgehenden Haftung verpflichten wollte (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 37 ff., 51, 176).

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    dass die vom KBA freigegebene technische Überarbeitung durch ein Software-Update und Einbau eines Strömungsgleichrichters geeignet ist, diesen Mangel gem. § 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB zu beseitigen, die Nachbesserung mithin möglich ist (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16 -, juris Rn. 37).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958 - VI ZR 82/57 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert als Mangel auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -, juris Rn. 23; Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert als Mangel auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -, juris Rn. 23; Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 -, juris Rn. 17).
  • LG Bonn, 25.05.2018 - 1 O 148/17

    Abgasskandal VW Software Rückzahlung Kaufpreis

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten zu 1. aus den §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB nach den Grundsätzen der Prospekthaftung kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

    Schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise (vgl. etwa die auf den Seiten 35ff. der Replik zitierten Berichte und Urteile einerseits sowie die Argumentation in den Klageerwiderungen andererseits; ferner OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

  • LG Bonn, 29.06.2018 - 1 O 411/17

    Abgassoftware Herstellerhaftung Delikt Betrug

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Denn schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise ( vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

    f) Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte aus den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB, insbesondere nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

  • LG Bonn, 02.02.2018 - 1 O 140/17

    Abgasskandal, VW Software Motorsteuerung, Rücktritt Schaden

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagten zu 1. aus den §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB nach den Grundsätzen der Prospekthaftung kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

    Schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise (vgl. etwa die auf den Seiten 36ff. der Replik zitierten Berichte und Urteile einerseits sowie die Argumentation in den Klageerwiderungen andererseits; ferner OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

  • LG Bonn, 27.07.2018 - 1 O 21/18

    Abgassoftware Abschalteinrichtung Herstellerhaftung

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Denn schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise ( vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

    f) Ansprüche der Kläger gegen die Beklagte aus den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB, insbesondere nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

  • LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17

    Manipulierte Software im Dieselfahrzeug und Recht des Käufers, die angebotene

    Das Gericht kann sich deswegen auch der - fast schon in ständiger - Rechtsprechung wiederholten Auffassung des Landgerichts Braunschweig (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - Az.: 3 O 271/17 Rn. 37) nicht anschließen, soweit dort ausgeführt ist, dass vom Hersteller vorgenommene Veränderungen an dem Fahrzeug in Bezug auf die Typengenehmigung nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis kraft Gesetzes nach § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO führen.
  • OLG Bamberg, 18.12.2017 - 1 U 106/17

    Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei vom Abgasskandal betroffenem Pkw nach

    Entgegen der mit Schriftsatz vom 04.12.2017 dargelegten Auffassung ist auch die überwiegende Instanzrechtsprechung der Ansicht, dass ein Modellwechsel den Nacherfüllungsanspruch ausschließt (vgl. bspw. Landgericht Hagen, Urteil vom 07.10.2016, Az.: 9 O 58/16 Landgericht Bayreuth, Urteil vom 20.12.2016, Az.: 21 O 34/16 Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 2 O 131/16 Landgericht Aachen, Urteil vom 21.03.2017, Az.: 10 O 177/16 Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.03.2017, Az.:13 O 543/16; Landgericht Kempten, Urteil vom 29.03.2017, Az.:13 O 808/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.05.2017, Az.: 11 O 3605/16; Landgericht Braunschweig, Urteil vom 01.06.2017, Az.: 3 O 1276/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 09.06.2017, Az.: 11 O 3838/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.06.2017, Az.: 11 O 3605/17; Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.06.2017, Az.: 3 O 6/17 Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017, Az.: 7 O 150/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 3 O 2990/16 Landgericht Braunschweig, Urteile vom 15.11.2017 Az.: 3 O 271/17, 3 O 429/17, 3 O 719/17).
  • LG Bonn, 16.01.2019 - 1 O 131/18

    Sittenwidrigkeit und Haltung des Kraftfahrtbundesamts

    Besteht aber keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur OLG Dresden, aaO., Rd.34f.; Palandt/Grüneberg, aaO., § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).
  • LG Bonn, 12.01.2018 - 1 O 150/17

    Nachlieferung, Ersatzlieferung, Unmöglichkeit, Software, Modellwechsel

    Das Klagebegehren wird von den §§ 439 Abs. 1, 2.alt., 437 Ziffer 1. BGB nicht gedeckt, weil die von einer gewährleistungsrechtlichen Nacherfüllung erfasste Ersatzlieferung eine vollständige Wiederholung der Leistungen, zu denen sich ein Verkäufer nach § 433 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB verpflichtet hat, erfordert (vgl. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 02.08.2017 - 6 U 5/17 - dort S.5f. = Anlagenkonvolut B10, Bl.248f. d.A.; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.28; Palandt/Weidenkaff, BGB, 77. Aufl. 2018, § 437 Rd.7).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 2-03 O 271/17   

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https://dejure.org/2017,56702
LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 2-03 O 271/17 (https://dejure.org/2017,56702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.07.2017 - 2-03 O 271/17 (https://dejure.org/2017,56702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 2-03 O 271/17 (https://dejure.org/2017,56702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 823, 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1GG
    Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen Erklärungsversuch für eine Behördenentscheidung ab, liegt hierin eine Meinungsäußerung. Zum Zu-Eigen-Machen von anonym wiedergegebenen Äußerungen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Zum Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Von einem Zu-Eigen-Machen ist auszugehen, wenn nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die Äußerung übernommen wird, was aus objektiver Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik m.w.N.).

    Ob dies der Fall ist, ist jedoch mit der im Interesse der Meinungsfreiheit und zum Schutz der Presse gebotenen Zurückhaltung zu prüfen (BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 Rn. 11 - Heute wird offen gelogen).

    Ferner verkennt der Antragsteller, dass es nach der Rechtsprechung für die Haftung eines Presseorgans für Zitate Dritter eben doch darauf ankommt, ob der Antragsgegner sich eine Äußerung eines Dritten zu Eigen macht (so ausdrücklich Leitsatz 1 bei BVerfG NJW-RR 2010, 470 - Pressespiegel; ebenso EGMR NJW 2009, 3145 Rn. 75 - Affaire July u. Sarl Libération/Frankreich; BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 - Heute wird offen gelogen; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 30 f.).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Ob dies der Fall ist, ist jedoch mit der im Interesse der Meinungsfreiheit und zum Schutz der Presse gebotenen Zurückhaltung zu prüfen (BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 Rn. 11 - Heute wird offen gelogen).

    Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird (BGH GRUR 2010, 458 [BGH 17.11.2009 - VI ZR 226/08] Rn. 11 - Heute wird offen gelogen).

    Ferner verkennt der Antragsteller, dass es nach der Rechtsprechung für die Haftung eines Presseorgans für Zitate Dritter eben doch darauf ankommt, ob der Antragsgegner sich eine Äußerung eines Dritten zu Eigen macht (so ausdrücklich Leitsatz 1 bei BVerfG NJW-RR 2010, 470 - Pressespiegel; ebenso EGMR NJW 2009, 3145 Rn. 75 - Affaire July u. Sarl Libération/Frankreich; BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 - Heute wird offen gelogen; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 30 f.).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12

    Abrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG AfP 2013, 389 [BVerfG 24.07.2013 - 1 BvR 444/13] , juris-Rn. 18).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Ferner verkennt der Antragsteller, dass es nach der Rechtsprechung für die Haftung eines Presseorgans für Zitate Dritter eben doch darauf ankommt, ob der Antragsgegner sich eine Äußerung eines Dritten zu Eigen macht (so ausdrücklich Leitsatz 1 bei BVerfG NJW-RR 2010, 470 - Pressespiegel; ebenso EGMR NJW 2009, 3145 Rn. 75 - Affaire July u. Sarl Libération/Frankreich; BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 - Heute wird offen gelogen; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 30 f.).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; Soehring/Hoene, a.a.O., § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 20.09.2018 - 3 O 271/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35620
LG Krefeld, 20.09.2018 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2018,35620)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20.09.2018 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2018,35620)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20. September 2018 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2018,35620)
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