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LG Konstanz, 11.04.2014 - 3 O 294/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Konstanz, 11.04.2014 - 3 O 294/13
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 9 U 64/14
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 9 U 64/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Einfahren von zwei Kraftfahrzeugen von gegenüberliegenden …
Unter Abänderung des am 11.04.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Konstanz AZ: 3 O 294/13 D wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 30 % aller gegenwärtigen und zukünftigem materiellen Ansprüche sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen immateriellen Ansprüche unter Berücksichtigung einer Mithaftung des Klägers von 70 % aus dem Unfallereignis vom 12.04.2013 in der M.-Straße, Konstanz zu ersetzen, mit Ausnahme der Ansprüche, die auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder über gehen.