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   LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 2-03 O 294/16   

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LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 2-03 O 294/16 (https://dejure.org/2017,61387)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2017 - 2-03 O 294/16 (https://dejure.org/2017,61387)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 2017 - 2-03 O 294/16 (https://dejure.org/2017,61387)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

    Veranlassung zur Annahme einer solchen "funktionellen Eigenständigkeit" eines Bestandteils kann der Verkehr aufgrund bestimmter Kennzeichnungsgewohnheiten (z.B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken) allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet haben (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

    Veranlassung zur Annahme einer solchen "funktionellen Eigenständigkeit" eines Bestandteils kann der Verkehr aufgrund bestimmter Kennzeichnungsgewohnheiten (z.B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken) allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet haben (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2000 - 12 O 139/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Zwar kann das Vorliegen ähnlicher Drittzeichen die Kennzeichenkraft des in Anspruch genommenen Zeichens schwächen (LG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2001, 54, 56; Fezer, MarkenR, 4. Aufl. 2009, § 14 Rn. 398).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass das angegriffene Zeichen wie eine Marke benutzt wird, d.h. die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 58 -L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 Rn. 16 - Opel-Blitz II).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Daher ist in der Regel von einem aus mehreren Teilen bestehenden zusammen gesetzten Zeichen auszugehen, wenn zur Kennzeichnung einer Ware mehrere Zeichen benutzt werden (BGH GRUR 2007, 592 Rn. 13 - bodo Blue Night).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Weil die Verwechslungsgefahr vom Vorliegen einer Vielzahl von Umständen abhängt, tritt als weiteres Element insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke hinzu (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 29 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rn. 17 - Lloyd; EuGH GRUR Int. 2007, 718, 720 Rn. 55 - TRAVATAN II).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Damit zeigt die Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 - Brennwertkessel).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Besonders naheliegend ist dies bei Verwendung zusammen mit einem bekannten Unternehmensnamen als Erstkennzeichnung (BGH GRUR 2008, 264 Rn. 33 - The Home Store; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.05.2012 - 6 U 2/12 , BeckRS 2013, 22729; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 829).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 20 U 110/04

    RODEO/RODEO DRIVE

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Im Bekleidungssektor ist die Verwendung von zwei oder mehreren Marken üblich, so dass neben der Herstellermarke eine Zweitmarke oft eigenständig herkunftshinweisend zur Identifizierung einer Produktserie benutzt wird, ohne dass sie aus Sicht des Verkehrskreises hinter der Herstellermarke zurück tritt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.11.2005 - I-20 U 110/04, BeckRS 2011, 17100).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2004 - 20 U 62/03

    Schutz der Bezeichnung "ATLAS" für die Dienstleistungen auf dem Gebiet des

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17

    Markenverletzung durch Angebotsbezeichnung einer Hose im Internet

    das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.03.2017, Az. 2-03 O 294/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2020 - 6 U 94/17

    Markenmäßige Benutzung einer Bekleidungsmarke - MO

    das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.03.2017, Az. 2-03 O 294/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen, auch hinsichtlich der geänderten Klageanträge aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 15.10.2019.
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