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   LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13   

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LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13 (https://dejure.org/2015,685)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.01.2015 - 3 O 295/13 (https://dejure.org/2015,685)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 3 O 295/13 (https://dejure.org/2015,685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gutachterin muss für Fehler zahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gutachterin verurteilt - 22 Monate unschuldig in Haft - 50.000 Euro Schadensersatz

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 30.01.2015)

    Schmerzensgeld für Gutachten: "Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte"

  • saarbruecker-zeitung.de (Pressebericht, 29.01.2015)

    Gerichtspsychiaterin muss Justizopfer Norbert Kuß 50 000 Euro zahlen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 29.01.2015)

    Vorwurf des Kindesmissbrauchs: Zu Unrecht Verurteilter erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld

  • sol.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.10.2014)

    Norbert Kuß saß unschuldig im Gefängnis - Jetzt traf er seine Gutachterin wieder vor Gericht

  • sol.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.03.2014)

    Justizopfer: Marpinger will Schmerzensgeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Saarbrücken, 13.12.2007 - 2 O 77/05

    Norbert Kuß

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Die ... erhob unter dem 30.12.2005 Klage auf Schmerzensgeld gegen den Kläger vor dem Landgericht Saarbrücken (Az.: 2 O 77/05).

    Der bestellte Sachverständige ... erstellte am 01.04.2010 sein Gutachten, welches erst im Juli 2010 dem Gericht zuging (vgl. Bl. 611 ff. d. A. 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken).

    Allein die fachwissenschaftliche Stellungnahme des ..., als auch das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Aktenzeichen 2 O 77/05, vom 13.12.2007 seien hierzu nicht ausreichend.

    Spätestens zum 31.12.2010 sei Vollendung der Verjährung eingetreten, da unter dem 14.12.2007 dem damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Aktenzeichen 2 O 77/05, vom 13.12.2007 zugestellt worden sei.

    Das Gericht hat die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 21 Js (09) 461/03 und des Verfahrens 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2014; Bl. 196 f. d.A.).

    Demgegenüber belegt das gerichtliche Sachverständigengutachten des Sachverständigen ... im Verfahren 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken, dass das Gutachten der Beklagten falsch, weil methodisch fehlerhaft erstellt war.

    Insbesondere hat der gerichtlich bestellte Sachverständige ... die nicht auf sachverständigen Prüfungen getroffenen Feststellungen im Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken (2 O 77/05) betreffend der Fehlerhaftigkeit des Gutachtens der Beklagten bestätigt.

    Auch mit der Vorlage der fachwissenschaftlichen Stellungnahme des ... (Bl. 187 - 227 d. A 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken), die vom Kläger selbst eingeholt wurde, trat die erforderliche Kenntnis beim Kläger noch nicht ein.

    An dieser Beurteilung ändert dann auch der Erlass des Urteils im Verfahren 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken am 13.12.2007 nichts.

    Rechtskraft hinsichtlich der Entscheidung im Verfahren 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken ist sodann aufgrund eines von der dortigen Klägerin unter dem 15.01.2008 eingereichten PKH-Antrags verbunden mit einer Berufungseinlegung zunächst nicht eingetreten.

    Denn das Saarländische Oberlandesgericht bewilligte sodann unter dem 18.03.2008 die PKH zugunsten der dortigen Klägerin, und hat mithin ihrem Vorbringen eine hinreichende Erfolgsaussicht beigemessen und somit zu erkennen gegeben, dass es offensichtlich der Argumentation des erstinstanzlichen Gerichts aus der Entscheidung vom 13.12.2007 in Sachen 2 O 77/05 nicht ohne weiteres zu folgen beabsichtigte.

    Jedenfalls können die ohne gutachterliche Überprüfung erfolgten Feststellungen im Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken in Sachen 2 O 77/05 die Voraussetzungen hinsichtlich einer positiven Kenntniserlangung betreffend der methodischen Angreifbarkeit und eines hieraus resultierenden Vorwurfs grober Fahrlässigkeit nicht tragen, zumal letztere Frage im Rahmen der Entscheidung in Sachen 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken nicht beleuchtet werden musste.

    So basiert zwar die Abweisung der Schadenersatzforderungen des Opfers im Verfahren 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken auf der Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Verurteilung bzw. des dieser im Urteil zu Grunde gelegten Gutachtens, allerdings basierend auf einer in I. Instanz ohne fachgutachterliche Feststellungen getroffenen Sachbewertung des Gerichts selbst.

    Feststellungen zu einem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder zumindest der zur Begründung desselben notwendigen Anknüpfungspunkte waren im Rahmen des Urteils in Sachen 2 O 77/05 durch das Gericht nicht veranlasst.

    Letztlich gelangt das erkennende Gericht daher zum für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt durch das Vorliegen des Gutachtens des Sachverständigen ... im Juli 2010 in II. Instanz im Zivilprozess des Opfers gegen den Täter (2 O 77/05 Landgericht Saarbrücken, dort Bl. 611 ff. d.A.).

  • AG Neunkirchen, 07.11.2013 - 21 Js (09) 461/03
    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Das Gericht hat die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 21 Js (09) 461/03 und des Verfahrens 2 O 77/05 des Landgerichts Saarbrücken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2014; Bl. 196 f. d.A.).

    Die Beklagte war von der 5. Strafkammer als Sachverständige von Beginn des Strafverfahrens an zugezogen und hat ausweislich der Protokolle des Strafverfahrens 21 Js (09) 461/03 an allen Verhandlungen und damit auch allen Beweisaufnahmen teilgenommen und so jederzeit die Möglichkeit besessen, weitere von ihr zur sach- und fachgerechten Erstellung des mündlichen Gutachtens notwendige Informationen zu erlangen (vgl. Greuel/S. Offe/Wetzels/Fabian/H. Offe/Stadler, Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage, a.a.O, Seite 254 "Das mündliche Gutachten").

    Erst hiernach erstattete die Beklagte im Strafverfahren ihr mündliches Gutachten, so dass sämtliche relevanten Fakten für die Beurteilung durch den gerichtlichen Sachverständigen ... im Verfahren 2 O 77/03 des Landgerichts Saarbrücken auch der Beklagen jedenfalls zum Zeitpunkt der Erstattung ihres mündlichen Gutachtens im Strafverfahren 21 Js (09) 461/03 bekannt waren.

    Schließlich belegen die Feststellungen auf den Seiten 23 und 24 des Urteils im Verfahren 21 Js (09) 461/03, dass sämtliche für die Beurteilung durch den Sachverständigen ... relevanten Abläufe Gegenstand der Hauptverhandlung waren.

    Das Gericht hat ausdrücklich ausgeführt (Urteil vom 24.05.2004 in Sachen 21 Js (09) 461/03, dort Seite 18 letzter Absatz - Bl. 386 d.A.), dass es sich auf die sachverständigen Ausführungen der Beklagten zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung der ... stützt und diesen folgt.

    (Urteil 21 Js (09) 461/03, dort Seite 22, 2 .

    Vorliegend entstand der streitgegenständliche Anspruch im Jahre 2004 (erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Saarbrücken 5. Strafkammer in Sachen 21 Js (09) 461/03 am 24.05.2004 und Verwerfung Revision durch den BGH [Bl. 432 d. Strafakte]).

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Auch der "Billigung" durch das Gerichts kommt keine ein grobes Verschulden des Sachverständigen generell ausschließende Bedeutung zu; sie ist in aller Regel gerade Voraussetzung für die Haftung des Sachverständigen gemäß § 839a BGB weil diese nur dann eingreift, wenn die Entscheidung des Ausgangsprozesses auf seinem Gutachten - und damit auch auf dessen Billigung durch die Gerichte des Ausgangsprozesses - beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014 III ZR 412/13; hierbei Festhaltung an BGH, Urteil vom 10.10.2013 in III ZR 345/12).

    Folglich ist ein Gericht dann auch nicht ohne weiteres in der Lage, fachliche Mängel eines Gutachtens zu erkennen (vgl. weiter BGH, Beschluss vom 24.07.2014 III ZR 412/13; hierbei Festhaltung an BGH, Urteil vom 10.10.2013 in III ZR 345/12).

    Weiterhin ist zu beachten, dass nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes ein Gericht selbst nicht ohne weiteres in der Lage sein muss, fachliche Mängel eines Gutachtens zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014, III ZR 412/13; BGH, Urteil vom 10.10.2013 in III ZR 345/12).

  • BGH, 24.07.2014 - III ZR 412/13

    Haftung des Sachverständigen: Ausschluss der groben Fahrlässigkeit bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Auch der "Billigung" durch das Gerichts kommt keine ein grobes Verschulden des Sachverständigen generell ausschließende Bedeutung zu; sie ist in aller Regel gerade Voraussetzung für die Haftung des Sachverständigen gemäß § 839a BGB weil diese nur dann eingreift, wenn die Entscheidung des Ausgangsprozesses auf seinem Gutachten - und damit auch auf dessen Billigung durch die Gerichte des Ausgangsprozesses - beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014 III ZR 412/13; hierbei Festhaltung an BGH, Urteil vom 10.10.2013 in III ZR 345/12).

    Folglich ist ein Gericht dann auch nicht ohne weiteres in der Lage, fachliche Mängel eines Gutachtens zu erkennen (vgl. weiter BGH, Beschluss vom 24.07.2014 III ZR 412/13; hierbei Festhaltung an BGH, Urteil vom 10.10.2013 in III ZR 345/12).

    Weiterhin ist zu beachten, dass nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes ein Gericht selbst nicht ohne weiteres in der Lage sein muss, fachliche Mängel eines Gutachtens zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014, III ZR 412/13; BGH, Urteil vom 10.10.2013 in III ZR 345/12).

  • LG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5-25/03

    Norbert Kuß

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Der Kläger war durch Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.05.2004, Aktenzeichen 5 - 25/03 IV, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall, sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, in allen vier Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, begangen jeweils zum Nachteil der ..., zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden.

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.05.2004, Aktenzeichen 5-25/03 IV, sei nicht eingelegt worden.

    Dies gelte insbesondere, da der Kläger über seinen damaligen Verteidiger jedenfalls einen Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines weiteren Glaubwürdigkeitsgutachtens gestellt habe, da sie ihre schriftlichen Äußerungen im mündlichen Gutachten zu bestätigen versucht habe und von sich aus nicht auf die sexuellen Vorerfahrungen und die Aggressionen der Zeugin ... zu sprechen gekommen sei (Urteilsgründe Seite 22 im Verfahren 5-25/03 IV vom 24.05.2004).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Diesen für eine aussagepsychologische Gutachtenerstellung seitens des Sachverständigen ... zu Grunde gelegten wissenschaftlichen Standards ist die Beklagte nicht entgegengetreten, diese sind daher als unstreitige Mindeststandards der weiteren Beurteilung zu Grunde zu legen, zumal sie den Vorgaben des Bundesgerichtshofs vollständig entsprechen (BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az.: 1 StR 618/98).

    Gerade bei kindlichen Zeugen ist zum Ausschluss einer Suggestion die Entstehung und Entwicklung der Aussage genau aufzuklären (BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az: 1 StR 618/98; Arntzen, Vernehmungspsychologie, a.a.O., Seite 61 ff. "Die Vernehmung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher"), die Angaben gegenüber den Personen, denen gegenüber sich die Zeugin offenbart hat, sind besonders zu beachten.

  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Dass ein solcher Beweisantrag zur Rechtswegerschöpfung notwendig ist, hat der BGH mehrfach bereits entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2007, III ZR 240/06; BGH Beschluss vom 28.07.2006, III ZB 14/06).
  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Dass ein solcher Beweisantrag zur Rechtswegerschöpfung notwendig ist, hat der BGH mehrfach bereits entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2007, III ZR 240/06; BGH Beschluss vom 28.07.2006, III ZB 14/06).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12

    Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Auch unter Berücksichtigung der Darlegungen des BGHs in seiner Entscheidung vom 06.03.2014 (Az.: III ZR 320/12) ergeben sich keine Ansatzpunkte, die Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens im Rahmen eines Strafverfahrens als hoheitliche Tätigkeit einzuordnen.
  • KG, 17.01.2005 - 12 U 302/03

    Schmerzensgeldanspruch eines ausländischen Angeklagten wegen durch seinen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
    Seitens des KG Berlin wurde einem Kläger für eine aufgrund anwaltlichen Fehlverhaltens erlittene 76 tägige Untersuchungshaft ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugebilligt (KG Berlin, Urteil vom 17.01.2005 in 12 U 302/03).
  • LG Bonn, 03.11.1994 - 15 O 169/94
  • LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90

    Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher

  • OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Anwendbarkeit der Haftungsnorm in

  • OLG Düsseldorf, 06.08.1986 - 4 U 41/86

    Gerichtlicher Sachverständige; Prozeßparteien; Vertragliche Beziehungen; Positive

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 9 U 239/08

    Sachverständiger; Gutachten; Arzthaftungsprozess; grobe Fahrlässigkeit;

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 80/13

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

  • OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01

    Billige Entschädigung in Geld im Falle einer später aufgehobenen

  • OLG Hamm, 22.10.2013 - 9 U 235/12

    Gerichtlicher Sachverständiger; malignes Melanom; weite bzw. enge Extension

  • OLG Köln, 20.02.2014 - 10 U 9/13

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Die Berufung der Beklagten gegen das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 29.01.2015 (Aktenzeichen 3 O 295/13) wird zurückgewiesen.

    das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 3 O 295/13) vom 29.01.2015 aufzuheben und die Klage abzuweisen;.

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   LG Essen, 19.02.2015 - 3 O 295/13   

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