Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 29.07.2015

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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13 (https://dejure.org/2014,25768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.08.2014 - 3 O 322/13 (https://dejure.org/2014,25768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. August 2014 - 3 O 322/13 (https://dejure.org/2014,25768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde bei angeblich fehlender Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides; Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und dem Verbleib eines Restverdachtes bei einem Freispruch; Erfordernis und zur Verhältnismäßigkeit ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 81b 2. Alt.
    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde bei angeblich fehlender Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides; Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und dem Verbleib eines Restverdachtes bei einem Freispruch; Erfordernis und zur Verhältnismäßigkeit ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozessrecht / Polzeirecht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde bei angeblich fehlender Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides; Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und dem Verbleib eines Restverdachtes bei einem Freispruch; Erfordernis und zur Verhältnismäßigkeit ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Die Notwendigkeit i. S. d. § 81b 2. Alt. StPO bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene (erneut) in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen Straftat einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann in einem solchen Fall zu führenden Ermittlungen, den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend, fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 81 b 2. Alt. StPO ist es letztlich unerheblich, dass das zugrunde liegende Strafverfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist, denn allein der Wegfall der Beschuldigteneigenschaft nach Abschluss des Verfahrens spielt für die Frage der Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Anordnung keine Rolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a. a. O.).

    Dies besagt lediglich, dass deren Anordnung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen darf, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgehen und dass sich aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten lassen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a. a. O.).

    Auch der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O. juris Rn. 28; Urt. v. 23.11.2005, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 20.01.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 9).

    Aufgrund der präventiv-polizeilichen Ausrichtung der streitgegenständlichen Anordnung als Maßnahme zur Strafverfolgungsvorsorge ist vielmehr unter Würdigung der gesamten Umstände des Falles der Frage nachzugehen, ob auch mit der Einstellung des Strafverfahrens bzw. mit dem Freispruch der Tatverdacht gegen den Beteiligten vollständig entfallen ist oder ob ein "Restverdacht" verbleibt, weshalb begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beteiligte auch zukünftig Anlass zu polizeilichen Ermittlungen geben könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a. a. O.).

    Bei der gebotenen Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf vielmehr auch dann berücksichtigt werden, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 45 JGG oder - wie hier - nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 23.11.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m. w. N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.

    Auch der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O. juris Rn. 28; Urt. v. 23.11.2005, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 20.01.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 CS 10.2725

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Auch der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O. juris Rn. 28; Urt. v. 23.11.2005, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 20.01.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 9).

    Vermessungen sind für eine etwaige Personenbeschreibung notwendig (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 20.01.2011 a. a. O. juris Rn. 12).

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Zusätze wie "mangels Beweises", "wegen erwiesener Unschuld", "aus Rechtsgründen" oder etwa "wegen Schuldunfähigkeit" gehören nicht in die Urteilsformel (BGHSt 16, 374 = NJW 1962, 404).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris).
  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m. w. N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris).
  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m. w. N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 10 ZB 14.1355

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; vorbeugende Bekämpfung von Straftaten; Verdacht

    Die Unschuldsvermutung (s. Art. 6 Abs. 2 EMRK) steht daher der Heranziehung von Verdachtsgründen ("Resttatverdacht"), die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, nicht entgegen (BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8 f. zu § 81b 2. Alt. StPO unter Verweis auf BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 9 ff., 13; SächsOVG, B.v. 5.5.2014 - 3 A 82/13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 29.8.2014 - 3 O 322/13 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 21).
  • LAG Hessen, 20.01.2015 - 15 Sa 910/14

    Einzelfall der unmöglichen Leistung wegen Entzugs des für die Arbeitsleitung

    Eine Rechtswidrigkeit der Sperrung des Flughafenausweises ergibt sich auch nicht rückwirkend aus der Einstellung des gegen den Kläger geführten Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO, denn auch dann, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, kann der Tatverdacht gegen den Beschuldigten fortbestehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2014 - 3 O 322/13 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 29. Juli 2014 - 10 C 14.478 - zitiert nach [...]).
  • LSG Bayern, 19.12.2022 - L 5 SF 9/22

    Sozialgerichtsverfahren: Ablehnungsgesuch

    Zudem habe er sich nicht mit der Frage der fehlenden Rechtsmittelbelehrungim ersten Rechtszug und einer vom Kläger benannten Entscheidung ("OVGST vom 29.08.2014, 3 O 322/13") auseinandergesetzt.
  • LSG Bayern, 19.12.2022 - L 5 SF 10/22

    Sozialgerichtsverfahren: Ablehnungsgesuch

    Zudem habe er sich nicht mit der Frage der fehlenden Rechtsmittelbelehrungim ersten Rechtszug und einer vom Kläger benannten Entscheidung ("OVGST vom 29.08.2014, 3 O 322/13") auseinandergesetzt.
  • LG Arnsberg, 12.05.2016 - 8 O 9/16
    Soweit die Beklagte aus dem Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.08.2014 (3 O 322/13; veröffentlicht in LKV 2014, 565 ff.) eine andere rechtliche Bedeutung des § 418 Abs. 1 ZPO herleiten will, nämlich diejenige, dass durch die Zustellungsurkunde nicht der Beweis erbracht wird, dass der Beschluss der Kammer vollständig zugestellt worden ist, vermag sich die Kammer dieser Ansicht nicht anzuschließen.
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   LG Hannover, 29.07.2015 - 3 O 322/13   

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LG Hannover, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 3 O 322/13 (https://dejure.org/2015,26684)
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