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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14   

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https://dejure.org/2015,6140
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14 (https://dejure.org/2015,6140)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 O 37/14 (https://dejure.org/2015,6140)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 O 37/14 (https://dejure.org/2015,6140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinsverbot - und die Durchsuchung von Vereinsheim und Tätowierstudio

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 580
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14
    Nach dem Vollzug der Durchsuchung ist die Beschwerde mit dem Ziel die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen, zulässig (VGH Ba-Wü, Beschl. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 -, DVBl. 2011, 1561).

    Sollte dagegen das Grundstück als Eigentum eines Dritten anzusehen sein, dürfte die Vermögenseinziehung ihm gegenüber erst durch den Sicherungsbescheid wirksam erfolgt sein (VGH Ba-Wü, Beschl. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 -, DVBl. 2011, 1561).

  • OVG Sachsen, 12.11.2013 - 3 E 70/13

    Durchsuchung von Wohnräumen, Personen und Sachen, Zuständigkeit für Antrag vor

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14
    Die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob der Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil nicht die Durchsuchungsanordnung, sondern der Sicherstellungsbescheid die Verstrickung des Grundstücks bewirkt habe (OVG Sachsen, Beschl. v. 12. November 2013 - 3 E 70/13 - juris, Rn. 2), bedarf keiner Entscheidung, da ein Rechtsschutzbedürfnis in Form eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bezogen auf die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses bereits darin liegt, dass schon die Durchsuchungen der Wohnung (Art. 13 GG) und des "Vereinsheims" (Art. 13 und Art. 14 GG) grundrechtsrelevant sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, NJW 2013, 2013).
  • BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14
    Die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob der Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil nicht die Durchsuchungsanordnung, sondern der Sicherstellungsbescheid die Verstrickung des Grundstücks bewirkt habe (OVG Sachsen, Beschl. v. 12. November 2013 - 3 E 70/13 - juris, Rn. 2), bedarf keiner Entscheidung, da ein Rechtsschutzbedürfnis in Form eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bezogen auf die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses bereits darin liegt, dass schon die Durchsuchungen der Wohnung (Art. 13 GG) und des "Vereinsheims" (Art. 13 und Art. 14 GG) grundrechtsrelevant sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, NJW 2013, 2013).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14
    Die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob der Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil nicht die Durchsuchungsanordnung, sondern der Sicherstellungsbescheid die Verstrickung des Grundstücks bewirkt habe (OVG Sachsen, Beschl. v. 12. November 2013 - 3 E 70/13 - juris, Rn. 2), bedarf keiner Entscheidung, da ein Rechtsschutzbedürfnis in Form eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bezogen auf die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses bereits darin liegt, dass schon die Durchsuchungen der Wohnung (Art. 13 GG) und des "Vereinsheims" (Art. 13 und Art. 14 GG) grundrechtsrelevant sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, NJW 2013, 2013).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Das gilt auch in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren (vgl. OVG MV, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 O 37/14 - NordÖR 2015, 283).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Nach dem Vollzug der Durchsuchung ist die Beschwerde (des Antragsgegners) analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf das Ziel gerichtet, feststellen zu lassen, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig war (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2019 - 5 E 276/18 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 1 S 2071/17 - juris Rn. 2; OVG MV, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 O 37/14 - Rn. 1).
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