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   LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14   

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LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14 (https://dejure.org/2015,48957)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09.10.2015 - 3 O 389/14 (https://dejure.org/2015,48957)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 3 O 389/14 (https://dejure.org/2015,48957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zum Frage des Schmerzensgeldanspruches einer Security-Fachkraft wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (hier: Loveparade 2010 in Duisburg)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Eine Haftung des Schädigers kommt insbesondere dann regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte an einem Unfallgeschehen selbst nicht unmittelbar beteiligt war, sondern eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückführt (ständige Rechtsprechung BGH NJW 1989, 2317 (2317 f. m.w.N.); BGHZ 172, 263 = NJW 2007, 2764).

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 172, 263 = NJW 2007, 2764) hat insoweit ausgeführt, dass die geltend gemachten Gesundheitsbeeinträchtigungen durch ein posttraumatisches Belastungssyndrom "nicht auf einer Handlung zur Vermeidung einer Kollision mit dem falsch fahrenden Fahrzeug beruhen", (sondern) auf eine psychisch vermittelte Schädigung zurückzuführen sind, die (...) dadurch entstanden ist, dass die Polizeibeamten mit ansehen mussten, wie die Insassen (...) verbrannten." Unter diesen Umständen könne ein solcher Gesundheitsschaden nicht zugerechnet werden.

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13

    Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die Tatfolgen, für die Ersatz begehrt wird, aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH NJW 2014, 2190 [2191 Tz. 10] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Der Schädiger kann nicht für solche Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die der Betroffene in seinem Leben auch sonst üblicherweise zu gewärtigen hat (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2014, 2190 (2191 Tz. 10) m.w.N.); hierunter fällt wiederum insbesondere das Risiko des Geschädigten, ein dramatisches Ereignis mitzuerleben und seelisch nicht zu verkraften, bei dem ein anderer verletzt wird.

  • OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch wegen psychisch verursachter

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Im dortigen Fall wurde ein Bundesgrenzschutzbeamte zu einem Unfalleinsatz gerufen, nachdem zwei Güterzüge kollidiert waren, was eine schwere Explosion eines mit giftigen Chemikalien beladenen Kesselwagens zur Folge hatte; der Beamte machte geltend, aufgrund dieses Einsatzes an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt zu sein (VersR 2006, 1376 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 - VI ZR 108/05).
  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Gerade für Rettungskräfte (Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Notärzte) gehört es zu Ausbildung und Beruf, im Rahmen von Einsätzen mit dramatischen Ereignissen konfrontiert zu werden, etwa mit Explosionen, Großbränden, Naturkatastrophen und anderen schweren Unglücken, bei denen Menschen bereits zu Schaden gekommen oder gestorben sind (hierzu auch Luckey VersR 2011, 938 (941)).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 108/05
    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Im dortigen Fall wurde ein Bundesgrenzschutzbeamte zu einem Unfalleinsatz gerufen, nachdem zwei Güterzüge kollidiert waren, was eine schwere Explosion eines mit giftigen Chemikalien beladenen Kesselwagens zur Folge hatte; der Beamte machte geltend, aufgrund dieses Einsatzes an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt zu sein (VersR 2006, 1376 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 - VI ZR 108/05).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Hier kann über die Organstellung hinaus eine mit der Zuständigkeit für die Organisation und Leitung und der daraus erwachsenden persönlichen Einflussnahme auf die Gefahrenabwehr bzw. -steuerung verbundene persönliche Verantwortung des Organs zum Tragen kommen (BGH NJW 1990, 976; OLG Karlsruhe GmbHR 2013, 267).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Eine Haftung des Schädigers kommt insbesondere dann regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte an einem Unfallgeschehen selbst nicht unmittelbar beteiligt war, sondern eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückführt (ständige Rechtsprechung BGH NJW 1989, 2317 (2317 f. m.w.N.); BGHZ 172, 263 = NJW 2007, 2764).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Der Ursachenzusammenhang (vgl. eingehend etwa Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., Vorb v § 249 BGB Rn. 24 ff und BGH NJW 2011, 2960 Tz. 35, 39, 40 f.) setzt neben einer rein naturwissenschaftlichen Betrachtung ( Äquivalenz : Welche Ursache kann nicht weggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfällt?) und einer Einschränkung durch eine nachträgliche objektive Prognose ( Adäquanz : Welcher Schadenseintritt liegt außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit? vgl. BGH NJW-RR 2001, 887) auch eine juristisch wertende Betrachtung voraus, um eine andernfalls allzu ausufernde Haftung sinnvoll zu begrenzen.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Da vorliegend lediglich fahrlässige Pflichtverletzungen behauptet sind und damit die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgelds ganz im Vordergrund steht, während der Genugtuungsfunktion keine besondere Bedeutung zukommt, ist auf Art und Umfang der unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere die Heftigkeit und Dauer von Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen, den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf, die zu befürchtenden Dauerschäden und die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

    Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
    Der Ursachenzusammenhang (vgl. eingehend etwa Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., Vorb v § 249 BGB Rn. 24 ff und BGH NJW 2011, 2960 Tz. 35, 39, 40 f.) setzt neben einer rein naturwissenschaftlichen Betrachtung ( Äquivalenz : Welche Ursache kann nicht weggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfällt?) und einer Einschränkung durch eine nachträgliche objektive Prognose ( Adäquanz : Welcher Schadenseintritt liegt außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit? vgl. BGH NJW-RR 2001, 887) auch eine juristisch wertende Betrachtung voraus, um eine andernfalls allzu ausufernde Haftung sinnvoll zu begrenzen.
  • OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11

    Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2012 - 7 U 32/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht des Gastwirts für den Weg vom

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 167/16
    Daraufhin erhob der Kläger mit Schriftsatz vom 6.10.2014 Unterlassungsklage gegen die Beklagte, Az. 2 - 03 O 389/14.

    Insofern verweist der Kläger auf die Entscheidungsgründe in dem Hauptsacheverfahren mit dem Az. 2 - 03 O 389/14.

    Die Akte der erkennenden Kammer aus dem Rechtsstreit zwischen den Parteien zum Az. 2 - 03 O 389/14 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Insoweit hat die Kammer in dem Verfahren zum Az. 2 - 03 O 389/14, das den entsprechenden Unterlassungsanspruch zum Streitgegenstand hatte, im Urteil vom 11.6.2015 ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 76/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 09.11.2015 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 09.10.2015 - Einzelrichter - (3 O 389/14) wird zurückgewiesen.
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