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LG Nürnberg-Fürth, 23.02.2005 - 3 O 4156/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03
Restschadstoffentfernung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem in einer Urheberrechtssache ergangenen "Faxkarte"-Urteil (BGHZ 150, 377, 386) zu § 809 BGB einen "gewissen Grad" an Wahrscheinlichkeit ausreichen lassen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt, allerdings nicht schon eine entfernte Möglichkeit; diesen "gewissen Grad" lassen u.a. auch LG Nürnberg-Fürth CR 2004, 890; LG Nürnberg-Fürth InstGE 5, 153, 155; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 327; OLG Düsseldorf v. 3.1.2003 - 2 U 71/00, Ls. in … - LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12
Kein Einsichtnahmerecht auf beschlagnahmte Geschäftsunterlagen aus § 809 BGB - …
Bei diesen handelt es sich um eine Gemengelage von Gegenständen, die allein durch die Asservatenliste der Staatsanwaltschaft bzw. durch den Umstand, dass sie in Verwahrung genommen wurden miteinander verbunden werden (a.A. LG Fürth, Urt. v. 23.02.2005, 3 O 4156/04).