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LG Konstanz, 09.05.2011 - 3 O 421/09 |
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Verfahrensgang
- LG Konstanz, 09.05.2011 - 3 O 421/09
- OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 9. Mai 2011 - 3 O 421/09 D - dahin abgeändert, dass sich die unter Ziff. 1 des Tenors zuerkannte Hauptforderung um 124, 98 EUR auf 17.962,61 EUR ermäßigt.das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 9. Mai 2011 - 3 O 421/09 D, dahingehend abzuändern, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger 26.427,27 EUR sowie ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe, welches den Betrag von 11.250 EUR nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen aus beiden Beträgen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12. September 2008 sowie als Nebenforderung 721, 50 EUR auf außergerichtliche Anwaltsvergütung zu zahlen, und.