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   LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08   

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https://dejure.org/2009,27403
LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08 (https://dejure.org/2009,27403)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02.01.2009 - 3 O 431/08 (https://dejure.org/2009,27403)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02. Januar 2009 - 3 O 431/08 (https://dejure.org/2009,27403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungspflichtigkeit eines Arzneimittels im Falle der Verwendung von getrockneten Gingkoblättern; Darlegungslast und Beweislast für die Glaubhaftmachung der Unsicherheit eines Produktes im Falle einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06

    "Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze" - Arzneimittel oder Lebensmittel?

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08
    Das in Verkehr bringen und bewerben von Arzneimitteln ohne Zulassung stellt einen nach § 4 Nr. 11 UWG unlauteres Marktverhalten dar, das regelmäßíg gemäß § 3 UWG erheblich ist, weil die Gesundheit des Verbrauchers auf dem Spiel steht (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen 6 U 64/06).

    Nach der Entscheidung des OLG Köln vom 21.12.2007 (Aktenzeichen 6 U 64/06) kann nach dem Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidung nicht als gesichert angesehen werden, dass eine Tagesdosis von 100 mg Ginkgoextrakt ausreichend ist, um pharmakologische Wirkungen auszulösen.

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05

    L-Carnitin II

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Arzneimittels als einspruchsbegründete Tatsachen liegt bei der Verfügungsklägerin (vgl. BGH, Urteile vom 26.6.2008, Aktenzeichen I ZR 61/05 und I ZR 112/05).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05

    "HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Arzneimittels als einspruchsbegründete Tatsachen liegt bei der Verfügungsklägerin (vgl. BGH, Urteile vom 26.6.2008, Aktenzeichen I ZR 61/05 und I ZR 112/05).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08
    Auch handelt es sich nicht bei dem vorliegenden Produkt um ein Arzneimittel im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 15.11.2007 (Aktenzeichen: C 319/05, Knoblauchpräparate).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 35/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im gewerblichen Rechtsschutz durch

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 02.01.2009 zum Aktenzeichen 3 O 431/08 wird es der Antragsgegnerin bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten, untersagt,.
  • LG Bielefeld, 24.11.2009 - 17 O 89/09

    Zulässigkeit des Vertriebs eines Mittels zur symptomatischen Behandlung von

    Mit einem entsprechenden Verfügungsantrag ist sie gescheitert (3 O 431/08 LG Bielefeld = 4 U 35/09 OLG Hamm).
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