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LG Aurich, 06.05.2014 - 3 O 473/12 (164) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudeversicherung - Obliegenheitspflichtverletzung Frostschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 06.05.2014 - 3 O 473/12 (164)
- OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus
Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.05.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aurich (3 O 473/12) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aurich vom 06.05.2014, Az. 3 O 473/12 zur Zahlung von 11.059,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.336,70 EUR seit dem 20.02.2012 und aus 4.723,04 EUR seit dem 17.04.2013 zu zahlen.