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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10   

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https://dejure.org/2011,15815
OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10 (https://dejure.org/2011,15815)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2011 - 3 O 475/10 (https://dejure.org/2011,15815)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 3 O 475/10 (https://dejure.org/2011,15815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erkennbarkeit der Verpflichtung eines Schuldners allein aus dem Vergleichstext eines gerichtlichen Vergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 126
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 17.12.2008 - 1 KO 750/07

    Titelabwehrklage gegen unbestimmten verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleich.;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Durch die Auslegung nicht behebbare Unklarheiten können nicht im Wege einer Beweisaufnahme geklärt werden (vgl. zum Vorgehenden: OVG Weimar, Urt. v. 17.12.2008 - 1 KO 750/07 - juris m. w. N).

    Das gilt selbst dann, wenn die Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung gerichtet, der Akteninhalt den Verfahrensbeteiligten und dem Vollstreckungsgericht bekannt ist und der Vergleich auf das Gutachten Bezug nimmt (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 17.12.2008, a. a. O.).

  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Er beruht vielmehr entscheidend auf dem öffentlichen Interesse an eindeutig bestimmten Grundlagen der Zwangsvollstreckung (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.1983 - V ZB 20/82 -, NJW 1983, 22).
  • BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06

    Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese konkret besteht (vgl. BAG, Beschl. v. 30.10.2006 - 3 AZB 39/06 -, NZA 2007, 647).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 E 10786/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Der Senat kann es offen lassen, ob die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung gegen die öffentliche Hand zur Erzwingung eines vollstreckbaren Titels - hier eines gerichtlichen Vergleichs - sich ausschließlich nach § 172 VwGO richtet oder ob, wie die Vollstreckungsschuldnerin meint, sich allein nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 887 ZPO bemisst, da im vorliegenden Fall keiner der in § 172 VwGO aufgeführten Titel vollstreckt werden soll, sondern hier eine vertretbare Handlung, die einen regelungsfreien Realakt zum Gegenstand hat, in Rede steht (zum Streitstand: OVG Koblenz, Beschl. v. 18.10.2007 - 1 E 10786/07 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 9 LA 130/10

    Pflicht zur Ausgestaltung der Regenwasserkanalisation zum Schutz vor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Ferner ist hinsichtlich des Ziels der Maßnahme auch nicht hinreichend bestimmt, ob das Ziel der Verhinderung des Einfließens des Straßenoberflächenwassers in den Bereich des Grundstückes der Vollstreckungsgläubigerin nur auf Fälle des sog. Berechnungsregens beschränkt bleiben oder sich auch auf bestimmte Starkregenereignisse erstrecken soll (vgl. zur Differenzierung: OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.01.2011 - 9 LA 130/10 -, NJW 2011, 1159 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 2 O 81/05

    Vollstreckung eines Urteils (Immissionschutz)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Dazu muss bei einem Urteil nicht nur sichergestellt werden, dass der Urteilsausspruch bei Erlass des Urteils inhaltlich bestimmt ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.04.2006 - 2 O 81/05 - juris).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 3 O 475/10
    Es kann daher auch offen bleiben, ob die von der Vollstreckungsschuldnerin vorgebrachten Einwände (Erfüllung, Unmöglichkeit der Leistung) gegen den Vollstreckungsantrag selbst vorgebracht werden können (zum Erfüllungseinwand: BGH, Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 32/04-, NJW 2005, 367) oder nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage erhoben werden können (vgl. OVG Weimar, a. a. O.).
  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

    Maßgeblich ist der Tenor, ergänzend können die Entscheidungsgründe zur Auslegung herangezogen werden (vgl. Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 704 Rn. 4; vgl. auch Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 168 Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.7.2011, 3 O 475/10, NVwZ-RR 2012, 126, juris Rn. 6 ff.; VGH München, Beschl. v. 28.4.2008, 11 C 05.2592, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2020 - 2 O 131/19

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs

    Auch bei einem gerichtlichen Vergleich muss die Verpflichtung des Schuldners inhaltlich allein aus dem protokollierten Vergleichstext festzustellen sein (vgl. ThürOVG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 KO 750/07 - juris Rn. 48 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 O 475/10 - juris Rn. 6 f.).

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese konkret besteht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 O 475/10 - a.a.O. Rn. 11).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 O 11/22

    Vollstreckung aus einem zum Informationszugang verpflichtenden Urteil

    Damit soll das Erfordernis eines erneuten Erkenntnisverfahrens tunlichst vermieden werden (OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.07.2011 - 3 O 475/10 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Weimar, Urt. v. 17.12.2008 - 1 KO 750/07 -, juris Rn. 48 ff.; VGH München, Beschl. v. 28.04.2008, 11 C 05.2592, juris Rn. 12; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.04.2006 - 2 O 81/05 -, juris Rn. 7; Pietzner/Möller in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, VwGO § 168 Rn. 9).
  • VG Ansbach, 18.09.2014 - AN 9 V 13.01534

    Vollstreckungsrecht:

    Das Erfordernis der Bestimmtheit des Titels soll umfassend der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bzw. bei Prozessvergleichen der Regelungswirkung dienen (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 12.7.2011 - 3 O 475/10 - juris).
  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 9 C 18.2676

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit über Vollstreckung eines Vergleichs

    Der Vergleichstext ist dabei auch einer Auslegung zugänglich, maßgebend ist aber allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs (OVG LSA, B.v. 12.7.2011 - 3 O 475/10 - juris Rn. 10; Geimer in Zöller, a.a.O., § 794 Rn. 14a).
  • BVerwG, 19.11.2018 - 4 AV 1.18

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Betrieb und die

    Denn sie nimmt zu den Modalitäten auf eine Handlungshilfe Bezug, die der Erklärung nicht beigefügt ist (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 KO 750/07 - NJOZ 2010, 128 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 O 475/10 - NVwZ-RR 2012, 126 ) und die eine Vielzahl von Handlungspflichten und Empfehlungen enthält, so dass auch eine die Bestimmtheit allenfalls ausnahmsweise gewährleistende Bezugnahme ausscheidet (vgl. zu Ausnahmefällen BGH, Urteil vom 14. Oktober 1999 - I ZR 117/97 - BGHZ 142, 388 ).
  • VGH Bayern, 19.02.2020 - 1 C 19.287

    Erfolglose Beschwerde gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich

    Der Vergleichstext ist auch einer Auslegung zugänglich, maßgebend ist aber allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 9 C 18.2676 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 12.7.2011 - 3 O 475/10 - juris Rn. 6 f.).
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