Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 08.05.2014

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13   

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https://dejure.org/2014,19708
LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13 (https://dejure.org/2014,19708)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01.08.2014 - 3 O 500/13 (https://dejure.org/2014,19708)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01. August 2014 - 3 O 500/13 (https://dejure.org/2014,19708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen, wenn diese bereits 3 Jahre zurückliegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten hinsichtlich eines Anspruchs auf Unterlassung falscher und ehrrühriger Tatsachenbehauptungen im Rahmen einer Fraktionssitzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Wiederholungsgefahr bei lang zurückliegenden Ehrverletzungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 08.07.1980 - VI ZR 177/78 - GRUR 1980, 1090, 1095 m.w.N. = "Das Medizin-Syndikat I"), dass zunächst "eine Vermutung dafür (spricht), dass der Beklagte (seine) Vorwürfe wiederholen" wird, und dass an die Widerlegung dieser Vermutung strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92

    Anspruch auf Unterlassen von Aussagen bzgl. der "bakteriologischen Kriegsführung"

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13
    Da die damaligen Äußerungen einen aktuellen Bezug - nämlich die damalige Berichterstattung in dem Recherche-Blog - hatten, entspricht die Annahme der Lebenserfahrung, dass jede zukünftige Äußerung des Beklagten einen anderen Bezug hätte, der mit der damaligen Situation nicht vergleichbar wäre (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 16.06.1992 - 15 U 47/92 - BeckRS 1992, 05031: fehlende Wiederholungsgefahr von während des Golfkrieges abgegebenen Äußerungen nach Kriegsende).
  • LG Karlsruhe, 04.07.2008 - 3 O 35/07

    Rechtsweg: Unterlassung und Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13
    Dagegen sind durch Beziehungen bürgerlich-rechtlicher Gleichordnung geprägte Äußerungen oder persönliche Erklärungen des Amtsträgers grundsätzlich Gegenstand zivilgerichtlicher Streitigkeiten (vgl. zum Ganzen: LG Karlsruhe, Beschl. v. 04.07.2008 - 3 O 35/07 - NVwZ-RR 2009, 87 mit umfangreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13
    Die Wiederholungsgefahr - eine materielle Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2004 - VI ZR 292/03 - NJW 2005, 594, 595 m.w.N.) - setzt bereits die objektive Gefahr der Wiederholung des konkreten Verletzungstatbestandes voraus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 13 E 600/11

    Festsetzung des Streitwerts bei Begehren auf Unterlassen von die Berufsehre

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13
    Wertbestimmend für den Unterlassungsanspruch ist die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten verständigerweise zu besorgen ist und die mit der jeweils begehrten Maßnahme beseitigt werden soll (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rn. 16 Stichwort "Unterlassung"; OVG Münster, Beschl. v. 11.07.2011 - 13 E 600/11 - NJW 2011, 2824; LG Köln, Urt. v. 08.05.2013 - 28 O 452/12 - ZUM-RD 2013, 660, 661).
  • LG Köln, 08.05.2013 - 28 O 452/12

    Zulässigkeit von kritisierenden Onlinebewertungen

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13
    Wertbestimmend für den Unterlassungsanspruch ist die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten verständigerweise zu besorgen ist und die mit der jeweils begehrten Maßnahme beseitigt werden soll (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rn. 16 Stichwort "Unterlassung"; OVG Münster, Beschl. v. 11.07.2011 - 13 E 600/11 - NJW 2011, 2824; LG Köln, Urt. v. 08.05.2013 - 28 O 452/12 - ZUM-RD 2013, 660, 661).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 2-03 O 500/13   

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https://dejure.org/2014,18810
LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 2-03 O 500/13 (https://dejure.org/2014,18810)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2-03 O 500/13 (https://dejure.org/2014,18810)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2-03 O 500/13 (https://dejure.org/2014,18810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Klagebefugnis eines Verbandes für einzelne Mitglieder in Äußerungsangelegenheiten bei fehlender direkter eigener Betroffenheit

  • kanzlei.biz

    Keine Verbandsklagebefugnis wegen negativer Berichterstattung bei fehlender unmittelbarer Betroffenheit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verbandsklagebefugnis im Presserecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verbandsklagebefugnis im Presserecht

Papierfundstellen

  • K&R 2014, 605
  • afp 2014, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2013 - 3 O 238/13
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 3 O 500/13
    Auf Antrag des Klägers vom 21.06.2013 in dem bei der Kammer geführten einstweiligen Verfügungsverfahren 2-03 O 238/13 hat die Kammer mit Beschluss vom 02.07.2013 der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung strafbewehrt untersagt, mit Blick auf Wasserspender zu behaupten oder behaupten zu lassen.

    Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen den Parteien bei der Kammer zum Az.: 2-03 O 238/13 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Insoweit hat die Kammer bereits in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien, Az. 2 - 03 O 238/13, ausgeführt:.

  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78

    Straßen- und Autolobby

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 3 O 500/13
    Eine Klagebefugnis eines Branchenverbandes wegen kritischer Äußerungen über die von ihm repräsentierte Branche kommt demnach nur dann in Betracht, wenn die beanstandeten Äußerungen ihn selbst in seinem Ruf oder in seinem Funktionsbereich beeinträchtigen (in diesem Sinne schon BGH, NJW 1980, 1685).
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