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   LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09   

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https://dejure.org/2010,857
LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09 (https://dejure.org/2010,857)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 11.08.2010 - 3 O 5617/09 (https://dejure.org/2010,857)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 11. August 2010 - 3 O 5617/09 (https://dejure.org/2010,857)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Art. 5 GG; §§ 4, 14 MarkenG; §§ 3, 8 UWG
    Zwischen der Marke "THOR STEINAR” und "Storch Heinar” besteht keine Verwechslungsgefahr - Keine Rechtsverletzung bei humorvoller Parodie einer Marke

  • openjur.de

    § 4 MarkenG; § 8 UWG; Art. 5 Abs. 1 GG
    Keine Verwechslungsgefahr zwischen 'Thor Steinar' und 'Storch Heinar'

  • openjur.de

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu bekanntem Begriff; Abgrenzung zwischen Herabsetzung und humorvoller Anspielung - Storch Heinar

  • aufrecht.de

    Storch Heinar vs. THOR STEINAR

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    T-Shirts und Marken: Ergänzung um eine Anekdote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr bei Warenidentität der angebotenen und vertriebenen Waren auf einer Homepage mit den Marken und Waren eines Klägers; Kennzeichenmäßige Nutzung eines Zeichens, eines Wappens mit einem Storch und einer Bildmarke mit dem Andreaskreuz; ...

  • kanzlei.biz

    Keine Verletzung von "THOR STEINAR' durch "Storch Heinar"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr bei Warenidentität der angebotenen und vertriebenen Waren auf einer Homepage mit den Marken und Waren eines Klägers; Kennzeichenmäßige Nutzung eines Zeichens, eines Wappens mit einem Storch und einer Bildmarke mit dem Andreaskreuz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • markenmagazin:recht (Kurzinformation)

    Thor Steinar-Prozess: Keine Markenverletzung durch Storch Heinar

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14, 15 MarkenG; Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GG
    Horch, Steinar!, Storch im Eimer oder schlicht "THOR STEINAR”? / Zur erlaubten satirischen Anlehnung einer Marke an eine andere

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall "THOR STEINAR" gegen "Storch Heinar": Landgericht Nürnberg-Fürth weist die Klage einer Bekleidungsherstellerin weitgehend ab

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Storch Heinar darf weiter ulken

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Kennzeichenrechtsverletzung durch Verwendung der Zeichenfolge "Storch Heinar"

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Storch Heinar gewinnt gegen "Thor Steinar"

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Storch Heinar« darf weiter vertrieben werden

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Satire-Zeichen "Storch Heinar" darf weiterhin verwendet werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Storch Heinar" verletzt nicht Markenrechte von "Thor Steinar"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Storch Heinar gewinnt gegen Thor Steinar

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Storch Heinar" ist nicht "Thor Steinar"

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    "THOR STEINAR" unterliegt "Storch Heinar" im Markenrechtsprozess

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Thor Steinar verliert Markenrechtsklage gegen Storch Heinar // 11.08.2010 - Die bekannte Mediatex GmbH, Inhaberin der Modemarke "Thor Steinar", musste eine empfindliche Niederlage hinnehmen.

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.07.2010)

    Thor Steinar verklagt Persiflage // Storch Heinar - dem "Endsieg" nahe

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Storch Heinar

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 384
  • GRUR-RR 2010, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Andernfalls würde der Begriff des Werbevergleichs uferlos ausgeweitet (BGH, GRUR 2002, 982 - die "Steinzeit" ist vorbei!).

    Solange der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher den in der Werbung enthaltenen Sprachwitz erkennt und merkt, dass es sich um eine humorvolles Wortspiel handelt, mit dem die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt werden soll, ist eine Herabsetzung nicht gegeben (BGH, GRUR 2002, 982 - die "Steinzeit" ist vorbei!).

  • OLG Frankfurt, 17.12.1981 - 6 U 49/81
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Der in der "Verballhornung" der Marke der Klägerin liegende Scherz, der als allgemeine Aussage eine gesellschaftliche Diskussion aufgreift, ohne direkt auf die Klägerin einzugehen, führt nicht zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Klägerin, da diese "Verballhornung" nach Inhalt und Form nicht geeignet ist, die Klägerin in ihrem Ansehen als Wirtschaftsunternehmen vor der Öffentlichkeit herabzuwürdigen (so auch OLG Frankfurt, NJW 1982, 648 - "Lusthansa").
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Solange der Werbende mit ironischen Anklängen nur Aufmerksamkeit und Schmunzeln erzielt, mit der Werbung aber, weil der Verkehr die Aussage nicht wörtlich und damit ernst nimmt, keine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung (BGH, GRUR 2002, 828 - Lottoschein).
  • OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 1/06

    Markenrecht: Verwendung bekannter Marken auf sog. Abi-T-Shirts

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Der angegriffene Aufdruck stelle eine eigenständige kreative Leistung dar, bei der zwar auch auf einen bekannten Werbeslogan der Klägerin zurückgegriffen werde, bei der das streitgegenständliche Kennzeichen jedoch nur eine untergeordnete Rolle spiele (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 231 - Bildmarke AOL).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Dadurch werde eine Diffamierung nicht bewirkt (BGH, NJW 1984, 1956 - Mordoro).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte stellt erst dann eine unzulässige Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt oder von dem Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden wird (BGH, GRUR 2010, 161 - Gib mal Zeitung).
  • KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96

    Alles wird teurer - Satirische Verwendung von Markennamen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Das Unternehmen müsse sich dieser Auseinandersetzung stellen und sei nicht berechtigt, den Meinungskampf unter Heranziehung des Wettbewerbsrechts mit Verbotsverfügungen zu unterlaufen (KG, GRUR 1997, 295 - "Alles wird teuer").
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Wenn das beanstandete Verhalten allein diesem Zweck, nicht aber einer satirischen Auseinandersetzung mit dem Ruf oder den Werbemethoden der Klägerin diene, sei das Recht auf satirische Meinungsäußerung nicht einschlägig (BGH, NJW 1994, 1954 - Mars-Kondom).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Der einzige Bezug erschöpft sich erkennbar darin, dass das klägerische Zeichen satirisch verfremdet wurde und deshalb als Scherz empfunden werden soll, was der Verkehr ebenso sieht (so auch BGH, GRUR 1986, 759 - "BMW").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
    Die Herstellung einer rein assoziativen gedanklichen Verbindung zwischen den Marken reicht hingegen nicht aus (EuGH, GRUR 1998, 387, Tz. 26 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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