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LG Ellwangen/Jagst, 15.09.2006 - 3 O 579/05 |
Zitiervorschläge
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 15. September 2006 - 3 O 579/05 (https://dejure.org/2006,44882)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Convention of International Sale of Goods bei Kaufverträgen über Waren zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Staaten; Umfang der Glaubwürdigkeit eines Ehepartners als Zeuge bezüglich des Mithörens eines Telefongespräches; Gläubigerverzug ...
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 15.09.2006 - 3 O 579/05
- OLG Stuttgart, 05.03.2007 - 5 U 173/06
- BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02
Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in …
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 15.09.2006 - 3 O 579/05
Im Grundsatz ist zwar davon auszugehen, dass lässt jemand ein Gespräch unter vier Augen ohne Wissen seines Gesprächspartners von einem Dritten belauschen, um sich ein Beweismittel zu verschaffen, die Zeugenvernehmung des Dritten und die Verwertung seiner Aussage nur zulässig ist, wenn eine Güterabwägung im Einzelfall ergibt, dass dem verletzten Persönlichkeitsrecht gegenüber dem widerstreitenden Beweisführungsinteresse des anderen nicht der Vorrang gebührt (vgl. dazu BGH, XI ZR 165/02, 18.02.2003, zitiert nach "[...]").
- OLG Stuttgart, 05.03.2007 - 5 U 173/06
Zur Lieferung eines Kfz mit falscher Farbe - Erforderlichkeit er Nachfristsetzung
Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 15. September 2006 (Az. 3 O 579/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.