Rechtsprechung
LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10
- LG Gießen, 19.05.2017 - 29 U 91/17
- OLG Frankfurt, 26.11.2018 - 29 U 91/17
- BGH, 06.11.2019 - VII ZR 260/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.05.2003 - VII ZR 143/02
Anspruch des Auftragnehmers auf gemeinsames Aufmaß; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10
Wenn die Beklagte geltend machen möchte, die von der Klägerin abgerechneten Mengen und Massen seien unzutreffend, trägt sie aufgrund des von ihr ausgesprochenen Baustellenverbots die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Klägerin unzutreffend abgerechnet hat (vgl. BGH Urteil vom 22.5.2003, Az. VII ZR 143/02, Juris). - BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10
Dies setzt grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs voraus, da erst von diesem Zeitpunkt an der Gläubiger mit Erfolg die Leistung fordern und gegebenenfalls den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung unterbinden kann (vgl. BGH NJW-RR 2009, 378, Tz. 17 mwN.). - BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99
Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des …
Auszug aus LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10
Im Einzelnen bedeutet dies spiegelbildlich zu den Grundsätzen, die zur Abrechnung des Werkunternehmers herausgebildet wurden (vgl. BGH, Urteil vom 4.5.2000, Az. VII ZR 53/99, Juris), dass die Beklagte die Kosten für die geltend gemachten Ersatzvornahmearbeiten genau jeder einzelnen Position, der von ihr nur sporadisch substantiiert angegriffenen Abrechnung der Klägerin (Anlage K 29) zuordnen und eine nachvollziehbare Aufschlüsselung hätte vorlegen müssen. - BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63
Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers
Auszug aus LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10
Sofern Umstände, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, die Bauausführung so erheblich verzögert haben, dass der ganze Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung gezwungen wird, so ist die Vertragsstrafenzusage hinfällig (BGH Urteil vom 13.1.1966, Az. VII ZR 262/63). - OLG Düsseldorf, 12.07.2002 - 5 U 238/00
Akkzessorität von Vertragsstrafenabrede zu ErfüllungsanspruchZur Anwendbarkeit …
Auszug aus LG Gießen, 19.05.2017 - 3 O 8/10
Kommt es nach einer durchgreifenden Neuordnung zu einer Vereinbarung neuer Termine, so ist auch die Vertragsstrafe neu zu vereinbaren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2002, Az. 5 U 238/00).
Rechtsprechung
LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de
§§ 339 S. 2, 145 BGB
Keine Vertragsstrafe fällig, wenn Unterlassungserklärung nicht angenommen wurde / Berichtet von Dr. Damm und Partner - webshoprecht.de
Vertragsstrafe-Gläubiger muss Annahme der Unterlassungserklärung beweisen
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 339 S. 2, 145 BGB
OK-Vermerk auf Fax-Sendeprotokoll spricht NICHT für Empfang des gefaxten Dokuments / Zugang einer Faxnachricht kann durch Vorlage des Empfangsprotokolls erfolgreich bestritten werden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Gläubiger muss Annahme der Unterlassungserklärung im Zweifel nachweisen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Vertragsstrafe bei nicht angenommener Unterlassungserklärung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07
Unrichtige Aufsichtsbehörde
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH GRUR 2010, 167 m.w.N.).Zwar ist bei der Auslegung wettbewerblicher Vertragsstrafevereinbarungen zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen umfasst (BGH GRUR 2010, 167).
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Es fehlt an einer wirksamen Vertragsstrafenvereinbarung, die bereits zur Zeit des beanstandeten Verstoßes bestanden haben muss (BGH GRUR 2010, 355).Das Strafversprechen gem. § 339 S. 2 BGB ist eine vertragliche Abrede, für deren Zustandekommen grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften gelten (BGH GRUR 2010, 355 m.w.N.).
- OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
Unterlassungsverpflichtung, Auslegungsgrundsätze, Fortsetzungszusammenhang, …
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Die bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihres Unterlassungsvertrages freien Parteien können die Unterlassungsverpflichtung jedoch auch bewusst auf die bezeichnete Verletzungsform und ihre (nahezu) identische Wiederholung beschränken (OLG Köln, WRP 2000, 226).
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, 665) und nicht der Auffassung des OLG München (NJW 1994, 527), denn der Sendebericht mit OK- Vermerk zeigt nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an (BGH NJW 06, 2263), wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitert (…BGH a.a.O.). - BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99
"Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Davon kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller verlangt hat (BGH GRUR 2002, 824). - BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, 665) und nicht der Auffassung des OLG München (NJW 1994, 527), denn der Sendebericht mit OK- Vermerk zeigt nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an (BGH NJW 06, 2263), wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitert (…BGH a.a.O.). - OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92
Anscheinsbeweis; Zugang per Telefax; Beweis der Absendung
Auszug aus LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, 665) und nicht der Auffassung des OLG München (NJW 1994, 527), denn der Sendebericht mit OK- Vermerk zeigt nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an (BGH NJW 06, 2263), wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitert (…BGH a.a.O.).