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   LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16   

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https://dejure.org/2017,68618
LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16 (https://dejure.org/2017,68618)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.04.2017 - 3 O 83/16 (https://dejure.org/2017,68618)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. April 2017 - 3 O 83/16 (https://dejure.org/2017,68618)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16
    Da der Absatz über finanzierte Geschäfte und die Fußnoten keinerlei kumulative negative Auswirkungen hat, spielt es auch keine Rolle, ob die Belehrung nur die Fußnoten hat, oder auch zusätzlich den Absatz zu finanzierten Geschäften (so auch BGH Beschluss vom 24.01.2017 XI ZR 66/16, Beschluss des OLG Ffm vom 01.02.2016 17 U 129/15, Beschluss des BGH vom 27.09.2016 zu XI ZR 3089/15).

    Da der Absatz über finanzierte Geschäfte und die Fußnoten keinerlei kumulative negative Auswirkung hat, spielt es auch keine Rolle, ob die Belehrung nur die Fußnoten hat, oder auch zusätzlich den Absatz zu finanzierten Geschäften (So auch BGH Beschluss vom 24.01.2017 XI ZR 66/16, Beschluss des OLG Ffm vom 01.02.2016 17 U 139/15, Beschluss des BGH vom 27.09.2016 zu XI ZR 309/15.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Forward-Darlehensvertrages; Vereinbarung einer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16
    Auch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für die verfrühte Änderung des Zinssatzes stellt insoweit das Weiterbestehen des ursprünglichen Darlehens nicht in Frage (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012 6 U 35/11; BGH Beschluss vom 16.09.2014 XI ZR 185/12).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2016 - 17 U 139/15

    Widerrufsrecht bei Darlehensvertrag - Belehrung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16
    Da der Absatz über finanzierte Geschäfte und die Fußnoten keinerlei kumulative negative Auswirkung hat, spielt es auch keine Rolle, ob die Belehrung nur die Fußnoten hat, oder auch zusätzlich den Absatz zu finanzierten Geschäften (So auch BGH Beschluss vom 24.01.2017 XI ZR 66/16, Beschluss des OLG Ffm vom 01.02.2016 17 U 139/15, Beschluss des BGH vom 27.09.2016 zu XI ZR 309/15.
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.04.2017 - 3 O 83/16
    Da der Absatz über finanzierte Geschäfte und die Fußnoten keinerlei kumulative negative Auswirkung hat, spielt es auch keine Rolle, ob die Belehrung nur die Fußnoten hat, oder auch zusätzlich den Absatz zu finanzierten Geschäften (So auch BGH Beschluss vom 24.01.2017 XI ZR 66/16, Beschluss des OLG Ffm vom 01.02.2016 17 U 139/15, Beschluss des BGH vom 27.09.2016 zu XI ZR 309/15.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2018 - 23 U 37/17

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag: Zur Frage der Wesentlichkeit von

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.04.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - 3. Zivilkammer, Az.: 3 O 83/16 - wie folgt geändert:.

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 27.04.2017, Az. 3 O 83/16, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR 109.861,51 zzgl.

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